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Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Titel: Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)
Autoren: Dr. Sabine Theadora Ruh
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Limit- und Stop-Orders, nutzen sowie die Gültigkeitsdauer vorgeben. Folgende Zusätze können Sie beim Ordern auswählen:
     
Billigst / Bestens: Orderzusätze für unlimitierte Aufträge; Kauf oder Verkauf zum aktuell günstigsten Preis. Mit „Billigst“- Kaufaufträgen werden die Papiere zum derzeit geringst möglichen Kurs gekauft; mit „Bestens“-Verkaufsaufträgen verkaufen Sie zum aktuell höchstmöglichen Kurs.
     
Limit: Ein vom Anleger bestimmter Preis, der nicht über- oder unterschritten werden darf. Der Auftrag wird nur bis zur gewählten Preisober- oder -untergrenze ausgeführt. Das Limit bezeichnet bei einem Wertpapierkauf den höchsten Kaufpreis und bei einem Verkauf den Mindestpreis, zu dem eine Order jeweils ausgeführt werden soll.
     
Stop-Loss / Stop-Buy: Der Fondsanteil wird automatisch verkauft oder gekauft, wenn der Kurs eine Schwelle erreicht, die Sie vorgegeben haben. Stop-Order sind also Kauf- oder Verkaufsorders, die erst ab einem bestimmten Preis ausgeführt werden.
    Der Vorteil von Stop-Orders: Sie müssen den Kurs eines Wertpapiers nicht ständig verfolgen und können in der Regel trotzdem – beispielsweise bei einem Kursrutsch durch ein Stop-Loss-Limit – Verluste begrenzen. Die Wertpapierorder wird bei Erreichen oder Unterschreiten des Stop-Limits in eine unlimitierte Verkaufsorder – „Bestens“ – umgewandelt und zur nächsten Preisfeststellung ausgeführt. Umgekehrt verhält es sich bei einem Stop-Buy-Limit: Hier wird aus der Stop-Buy- Order nach Erreichen oder Überschreiten des Stop-Buy-Limits eine „Billigst“-Order.
    Als nächstes müssen Sie beim Fondskauf die Ordergültigkeit festlegen. Sie bestimmt, wann Ihr Auftrag ausgeführt wird.
     
Schnellstmöglich: Das ist die am häufigsten angegebene Gültigkeit; das Geschäft soll möglichst sofort getätigt werden.
     
Tagesgültig: Diese Order gilt einen Tag lang. Entweder sie kann an diesem Tag wie vom Kunden spezifiziert ausgeführt werden oder sie wird zum Handelsschluss verworfen.
     
Ultimo: Die Order gilt für einen kompletten Monat. Entweder sie wird in diesem Monat wie vom Kunden spezifiziert ausgeführt oder sie wird zum Handelsschluss des letzten Handelstages verworfen.
     
Good-till-cancelled: Die Order besteht so lange, bis sie ausgeführt oder vom Ordergeber gelöscht wird.
     
Datum: Die Order gilt bis zu einem bestimmten Datum, das der Anleger festgelegt hat.
    Grundsätzlich stehen nicht bei jeder Bank alle dieser Orderformen zu Verfügung.
    Teilausführung – im Spezialisten-Handel auf Xetra kein Thema
Von einer Teilausführung spricht man, wenn eine Order nicht im Ganzen, sondern wegen der Marktlage in mehreren Teilen ausgeführt wird. Teilausführungen sind für den Ordergeber ärgerlich und kostenintensiv, da einige Banken mehrmals Ordergebühren abrechnen. Beim Handel über einen Spezialisten auf Xetra gibt es keine wirtschaftlich unsinnigen Teilausführungen, dazu haben sich die Spezialisten verpflichtet.
    Schritt 5: Fondsanteile werden eingebucht
    Nachdem Sie Ihre Order aufgegeben haben, wird sie über Ihre Bank oder Ihren Broker zu einem Xetra-Teilnehmer geleitet, der sie in das Orderbuch Ihres gewünschten Fonds überträgt. Wenn alle Orderdetails – z. B. Limits und Gültigkeit – zur aktuellen Marktlage passen, führt der zuständige Spezialist Ihren Auftrag aus. Er leitet alle Angaben zur Transaktion – Kurs, Stückzahl, Uhrzeit und Teilnehmer – an die Abrechnungsstellen weiter. Damit ist das Geschäft getätigt.
    Offen ist nun noch das Clearing, die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Wertpapiergeschäft, und der Austausch von Handelsobjekt und Geldgegenwert, das sog. Settlement. Die Fondsanteile werden vom Konto der Clearingstelle in Ihr Kundendepot gebucht. Gleichzeitig zieht die Clearingstelle den Kaufpreis per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto bei Bank oder Broker ein oder schreibt ihn dem Konto gut.
     Ganz normale Fondsanteile
Bei der Ausschüttung werden Investmentfondsanteile, die über die Börse Frankfurt gekauft wurden, genauso behandelt wie Anteile, die direkt bei der Fondsgesellschaft erworben wurden. Sie müssen sie auch nicht unbedingt wieder über die Börse verkaufen, sondern können sie auch direkt an die Kapitalgesellschaft zurückgeben, denn diese ist zur Rücknahme verpflichtet.
    Anlegerschutz inklusive: Die Handelsüberwachungsstelle
    Ein ordnungsgemäßer Ablauf des Börsenhandels und faire Kurse liegen im Interesse aller
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