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Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)

Titel: Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)
Autoren: Dr. Sabine Theadora Ruh
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 – im Gesetz als „Kapitalanlagegesellschaften“ bezeichnet –, Vorschriften für die Zusammensetzung der Portfolios und steuerliche Regelungen.
    Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz durch mehrere sog. Finanzmarktförderungsgesetze modifiziert und 2004 durch das Investmentgesetz abgelöst. Mit diesem Schritt reformierte der Gesetzgeber die Bedingungen für die Auflegung und Verwaltung von Investmentfonds in Deutschland elementar. Beispielsweise wurden die Vorschriften für den Einsatz von Derivaten in Investmentfonds deutlich gelockert.
    KAGs zählen zu den Kreditinstituten, sodass sie – genau wie die üblichen Geschäftsbanken mit Sitz im Inland – auch unter das Kreditwesengesetz fallen. Das heißt z. B., dass die Aktivitäten der Fondsgesellschaften von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Die BaFin genehmigt auch neue Investmentfonds.
    Die deutschen Investmentgesellschaften sind in einem Dachverband organisiert, dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI). Er wurde am 25. März 1970 von sieben Gesellschaften unter dem Namen „BVI Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e. V.“ gegründet. Im Juli 2001 erweiterte der BVI den potenziellen Mitgliederkreis auf Vermögensverwaltungsgesellschaften. Seit Oktober 2002 trägt der BVI seinen heutigen Namen.
    Der BVI fördert den Investmentgedanken, um die Vorteile der professionellen Anleger auch für Privatanleger zugänglich zu machen.
    Tipp: Der BVI informiert im Internet auf der Seite bvi.de unter „Was sind Investmentfonds?“, „Recht“ und „Gesetze“ über die relevanten Vorschriften sowie geplante Novellierungen.
    Thesaurierende und ausschüttende Investmentfonds
    Üblich sind in der Branche thesaurierende Fonds, bei denen sämtliche Erträge automatisch wieder angelegt werden. Das heißt, der Anteilseigner bekommt die erwirtschafteten Erträge aus Zins, Dividenden, Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinnen nicht unmittelbar ausbezahlt; dafür profitiert er vom Zinseszinseffekt.
    Ausschüttende Investmentfonds dagegen zahlen ihre Erträge regelmäßig an die Anleger aus, meistens einmal im Jahr.
    Der Preis eines Investmentfondsanteils wird, anders als bei Aktien- oder Anleihenkursen, grundsätzlich nicht frei durch Angebot und Nachfrage ermittelt. Der Wert eines Anteilsscheins wird errechnet, indem das Fondsvermögen durch die Anzahl der umlaufenden Anteilsscheine dividiert wird. Steigt der Wert der Anlagen, die im Fondsvermögen enthalten sind, dann erhöht sich das Fondsvermögen und damit der Wert des Anteilsscheins. Umgekehrt kann der Preis für einen Investmentfondsanteil sinken, wenn das Fondsvermögen abnimmt. Fonds sind an die Rücknahmeverpflichtung gebunden. Anleger haben dadurch immer Zugriff auf ihr Geld, sind also stets liquide. Die Fondsgesellschaften müssen für Rückzahlungswünsche ständig eine bestimmte Summe bereithalten.
    Kosten der Investmentfondsanlage
    Anleger wissen: Nicht nur die erzielten Erträge, sondern auch die Kosten sind für den Erfolg einer Investmentfondsanlage entscheidend.
    Laufende und einmalige Kosten eines Investmentfonds sind stets klar definiert und sollten bei der Berechnung der Rendite immer berücksichtigt werden.
    Die Fondsgesellschaften erhalten Verwaltungsgebühren in Höhe von jährlich bis zu 1 Prozent des Fondswerts. Erfolgsbeteiligungen können bei einigen Fonds fällig werden, wenn das Management die Performance eines zuvor definierten Vergleichsmarktes (Benchmark) übertrifft. Etliche Fonds geben deshalb eine jährliche maximale und eine Mindestverwaltungsgebühr pro Jahr an.
    Auch die Depotbankvergütung beträgt meist 1 Prozent (siehe Kasten). Diese jährlichen laufenden Kosten werden intern abgerechnet und nicht in den Kontoauszügen ausgewiesen. In den Verkaufsprospekten sind diese Kosten explizit aufgeführt.
    Die laufenden Kosten, die der Anleger nicht direkt übernimmt, sondern die aus dem Fondsvermögen bezahlt werden, gehen zulasten der Wertentwicklung des Fondsvermögens.
    > Die Verwaltungsgebühren der Fonds im Börsenhandel finden Sie auf den Datenblättern unter boerse-frankfurt.de. Rufen Sie dafür den jeweiligen Fonds über die Suche auf.
    Beim traditionellen Weg, einen Fonds über die KAG bzw. eine Vertriebsgesellschaft zu erwerben, muss der Investor normalerweise Ausgabeaufschläge von bis zu 5 Prozent des eingesetzten Volumens als Beratungsgebühr für die Fondsauswahl zahlen. Je nach Fondstyp variieren die
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