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Fibromyalgie endlich erkennen

Fibromyalgie endlich erkennen

Titel: Fibromyalgie endlich erkennen
Autoren: Wolfgang Brueckle
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beseitigen, zu verbessern oder ihre Verschlechterung zu vermeiden;
vor einer Rehabilitation durch die Krankenkassen müssen die ambulanten Therapien ausgeschöpft und eine Erfolgsaussicht durch die Rehabilitation gegeben sein.
    Der umgangssprachliche Begriff »Kur« sollte nicht mehr verwendet werden, denn bei dieser steht nach heutigem, gewandeltem Sprachverständnis eindeutig die Erholung und Regeneration im Vordergrund und wird durch Versicherungen nicht finanziert.
    Die Rehabilitation in der Klinik bietet alle Leistungen unter einem Dach an. Neben breiten Therapiemöglichkeiten bestehen auch diagnostische Möglichkeiten. Ärztliche Betreuung und Hilfe durch Pflegepersonal ist jederzeit präsent. Die stationäre Rehabilitation zeichnet sich dadurch aus, dass das gesamte Rehabilitationsteam auf ein spezielles Krankheitsfeld mit seiner spezifischen Problematik ausgerichtet ist.
    Inzwischen gibt es auch die wohnortnahe Rehabilitation mit Übernachtung zu Hause. Sie wird von den Krankenkassen »ambulant«, von den Rentenversicherern »teilstationär« genannt. Sie kommt infrage, wenn wohnortnah indikationsgerechte breite Therapiemöglichkeiten durch ein Rehabilitationsteam unter ärztlicher Betreuung zur Verfügung stehen und die geschilderten stationären Maßnahmen nicht erforderlich oder aus beruflichen oder sozialen Gründen nicht möglich sind.
    WICHTIG
    Vorteile einer stationären Behandlung
    Ein ganz wichtiger Punkt: Die Patientinnen haben ganztägig Zeit für die therapeutischen Anwendungen und Maßnahmen, d.h., sie können sich bei Erschöpfung und schlechtem Gesundheitszustand zwischen den Therapien eine oder zwei Stunden ausruhen. Ein stationärer und nicht unbedingt ganz wohnortnaher Rehabilitationsaufenthalt ist zudem notwendig bei belastenden Alltagssituationen sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld. Ein weiterer Pluspunkt ist die Entlastung von der gesamten Alltagsarbeit, was vor allem Frauen zugute kommt.
    Es muss jedoch genügend Restgesundheit, Stabilität und ausreichende Belastbarkeit bei den Erkrankten vorhanden sein, denn die Therapiemöglichkeiten und deren Umfang sollten sich nicht wesentlich von denen der stationären Rehabilitation unterscheiden. Die Gesamttherapiezeit wird dabei auf gut einen halben Tag komprimiert.
    Eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) inengem Anschluss an einen Akutkrankenhausaufenthalt ist allein unter der Diagnose Fibromyalgie aus formalen Gründen nicht möglich; sie kann jedoch gewährt werden, wenn eine sekundäre Fibromyalgie z.B. neben einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung, einem akuten Bandscheibenvorfall, einem Gelenkersatz oder einem Wirbelbruch besteht.
Medizinische Rehabilitation bei Fibromyalgie
Die Diagnostik wird ergänzt durch weitere Untersuchungen zur Krankheitseinordnung und zum Ausmaß der Erkrankung. Hierauf basierend können in Kenntnis der individuellen Möglichkeiten der Betroffenen und ihrer Anforderungen in Beruf und Alltag zu Hause die Rehabilitationsziele besprochen und festgelegt werden. Mit diesen Vorgaben wird anschließend der Therapieplan aufgestellt.
Grundlage der Therapie ist die Information über die Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten. Eine der besten Informationsmöglichkeiten ist sicher ein Patientenschulungsprogramm (s. auch unten), mit dem sichergestellt wird, dass die Klinik mit der Erkrankung vertraut ist.
Die Therapie umfasst ein breites Spektrum von Physiotherapie, physikalischen Maßnahmen einschließlich geeigneter balneologischer Anwendungen, z.B. Wärmepackungen, Bewegungstherapie, leichtes sportliches Training und Muskelaufbautraining.
Bei der medikamentösen Behandlung stehen schmerzdistanzierende Therapie und muskelentspannende Therapie im Vordergrund.
Unabdingbare Bestandteile einer Rehabilitation sind psychologische Gruppenprogramme, insbesondere Schmerzbewältigung und Muskelentspannungstraining. Zusätzlich erfolgen in der Regel psychologische und soziale Beratung, bei Berufstätigen über die Rentenversicherung auch entsprechende berufsorientierte Maßnahmen, z.B. Anpassungen am Arbeitsplatz, Belastungstraining.
Am Ende einer Rehabilitationsbehandlung durch die Rentenversicherung steht die sozialmedizinische Beurteilung, gegebenenfalls auch die Einleitung oder Empfehlung berufsfördernder Maßnahmen. Zu den Therapieempfehlungen aller Kostenträger gehören auch die Nachsorgeplanung, insbesondere das Funktionstraining, sowie Hinweise auf
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