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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen
Autoren: Isabell Pohlmann
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weitergehen soll und haben auch gleich den passenden Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen. Doch selbst wenn alles klar ist, kommen Sie in aller Regel nicht um eine Wartezeit umhin: Wenn die Abschlusszeugnisse im Juni übergeben werden, dauert es ganz automatisch einige Wochen oder Monate, bis im Herbst mit Ausbildung oder Studium der nächste Schritt ansteht.
    Und wenn es nicht so glatt läuft? Oder wenn Sie sich noch gar nicht auf einen Ausbildungsberuf oder ein Studienfach festlegen können oder wollen? Dann können aus den Wartezeiten von einigen Wochen leicht Übergangsphasen von einem halben oder auch einem ganzen Jahr werden. Diese Zwischenphasen können lästig sein, doch sie bieten auch die Chance, vieles auszuprobieren, Geld fürs spätere Studium zu verdienen, die Sprachkenntnisse zu verbessern oder für längere Zeit durch die Welt zu reisen. Oder alles zusammen.
    Auch in dieser Übergangszeit zwischen Schule und der weiteren Ausbildung gibt es einige organisatorische Besonderheiten. Wir stellen für folgende Phasen vor, was in Sachen Finanzen und Versicherungen auf Sie zukommt:
Geld verdienen: Jobben und Praktika
Helfen und Lernen: Freiwilligendienst wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst
Die Welt entdecken: Reisen und arbeiten im Ausland
    Weg zur Arbeitsagentur
    Eine Sache noch vorweg: Auch wenn Sie derzeit als Schüler oder als ehemaliger Schüler keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II haben, sollten Sie die Chance nutzen, die Angebote der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen und einen Termin für die Berufsberatung vereinbaren. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Einstiegsmöglichkeiten in die verschiedenen Berufe oder auch mögliche finanzielle Unterstützung für Bewerbungen, falls Sie sich doch noch für eine duale Ausbildung in einem Unternehmen entscheiden wollen.
    Wichtig: Der Besuch ist außerdem gerade bei längeren Übergangszeiten sehr nützlich, damit Sie sich und Ihren Eltern den Anspruch auf Kindergeld sichern können. Denn die Familienkasse will wissen, wie es bei Ihnen weitergeht. Kindergeld fließt bei Zwischenphasen von mehr als vier Monaten nur, wenn Sie Ihr Engagement bei Bewerbungen, Job- und Studienplatzsuche belegen können. Und noch ein Tipp: Nehmen Sie am besten auch einen Freund oder Verwandten mit: Das ist nicht peinlich und gemeinsam denkt es sich manchmal besser.
Jobben und Praktika
    Allein auf die Unterstützung der Eltern wird sich nach der Schule kaum jemand verlassen wollen oder können. Das eigene Geld und damit ein Stück Unabhängigkeit ist für viele ein Muss – ohne eigene Jobs geht es deshalb kaum.
    Damit von dem hart verdienten Geld möglichst viel auf dem eigenen Konto landet, hilft es, vorher zu überlegen, wann und auch wie viel Sie arbeiten. Tatsächlich kann es sich lohnen, ein bisschen kürzer oder ein paar Tage weniger zu arbeiten. Dafür sorgen die unterschiedlichen Regelungen, die für die verschiedenen Arten von Jobs und Praktika in Sachen Sozialversicherung und Steuern gelten. Vieles von diesen Regeln gilt aber auch, wenn Sie beispielsweise später neben dem Studium jobben, doch es gibt auch einige Unterschiede, etwa bei der Krankenversicherung.
    Vor allem auf diese drei Punkte kommt es an:
    Steuerbelastung. Wie hoch ist Ihr Einkommen aus den jeweiligen Jobs insgesamt in einem Jahr? Es kann sein, dass Sie einen pauschal versteuerten Job übernehmen. Das ist zum Beispiel bei vielen der sogenannten Minijobs der Fall: Wenn Ihr Einkommen bei höchstens 400 Euro im Monat liegt, überweist der Arbeitgeber pauschal 2 Prozent vom Lohn als Steuer ans Finanzamt. Es spielt anders als bei Arbeitnehmern, die nach ihrem persönlichen Steuersatz beurteilt werden, keine Rolle, ob Sie beispielsweise verheiratet sind oder ob Ihnen Steuerfreibeträge für Kinder zustehen. Es bleibt immer bei diesen pauschalen 2 Prozent.
    Anders ist es, wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie beispielsweise jobben oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, nach Ihren persönlichen Lohnsteuerkriterien abrechnet. Wenn Sie für 2011 erstmals einen „Job auf Steuerkarte“ annehmen, müssen Sie sich eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen. Für Ihre monatliche Arbeit und den Verdienst daraus wird Ihr Arbeitgeber dann eventuell Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen.
    Ein Beispiel: Carsten kümmert sich nach dem Abitur um die IT-Anlagen im Betrieb seines Onkels. Er verdient 1400 Euro im Monat. Dafür überweist sein Onkel rund
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