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Deutschland misshandelt seine Kinder (German Edition)

Deutschland misshandelt seine Kinder (German Edition)

Titel: Deutschland misshandelt seine Kinder (German Edition)
Autoren: Michael Tsokos , Saskia Guddat
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zu befürchten, dass sich die Familienpolitiker hierzulande weiterhin mit Symbolpolitik begnügen werden, die am hunderttausendfachen Leid der misshandelten Kinder wenig ändert. Es sei denn, wir alle machen den Regierenden unmissverständlich klar, wofür wir das deutsche Volksvermögen verwendet sehen möchten: nicht für die Hunderte Milliarden teure »Rettung« unrettbar bankrotter Finanzsysteme, sondern für unser aller Zukunft – also vor allem anderen für Schutz, Förderung und Ausbildung unserer Kinder.

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    11 Was sich ändern muss
    In den voranstehenden Kapiteln haben wir auf zahlreiche gravierende Missstände aufmerksam gemacht. An einigen Stellen haben wir auch bereits Verbesserungsmöglichkeiten angedeutet, aber dabei wollen wir es nicht belassen. In diesem abschließenden Kapitel präsentieren wir einen Katalog an Forderungen und Lösungsvorschlägen, durch die das deutsche Kinder- und Jugendschutzsystem aus unserer Sicht wesentlich wirkungsvoller werden kann.

Kinder schnell von ihren Misshandlern trennen!
    Seit vielen Jahren steigt die Zahl der »Langzeitfälle«, die von den Jugendämtern über Jahre »beobachtet« und von den Helfern der freien Träger »betreut« werden, mit alarmierenden Zuwachsraten an. Die große Mehrzahl dieser Fälle verbleibt im Aktenstapel auf dem Schreibtisch des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters, bis die betreffende Familie umzieht oder die gewährten Hilfsmaßnahmen aus formalen Gründen nicht mehr verlängert werden können. Und das bedeutet eben: Die misshandelten Kinder bleiben in der Gewalt ihrer Misshandler.
    Auf diese Weise werden Lösungen zum Wohl der Kinder nur immer weiter verschleppt und hinausgezögert – bis es in vielen Fällen buchstäblich zu spät ist, weil Kinder durch Misshandlung schwerstgeschädigt oder zu Tode gekommen sind.
    Wir fordern, dass die Jugendämter von ihrer gesetzlichen Rolle als
»Wächter des Kindeswohls«
endlich Gebrauch machen: Wenn Eltern gegen das Recht eines Kindes
»auf gewaltfreie Erziehung«
verstoßen (§  1631 BGB ), wenn sie
»das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (…) durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes«
gefährden und
»nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden«,
dann muss das zuständige Jugendamt das Familiengericht auffordern,
»die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen«
zu treffen (§  1666 BGB ). Doch in aller Regel werden lediglich unerfahrene, rechtsmedizinisch ungeschulte und überdies unterbezahlte »Helfer« für ein paar Stunden pro Woche zu den Familien geschickt. Dabei handelt es sich eben nicht um die
»zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen«,
sondern um bloße Augenwischerei, die kein einziges Misshandlungsopfer vor Knochenbrüchen und Schlimmerem bewahrt.
    Anstatt sich in derlei symbolischen Ersatzhandlungen und – überdies kostspieligen – Verschleppungsmaßnahmen zu erschöpfen, müssen die Jugendämter endlich zu Anwälten des kindlichen
»Rechts auf gewaltfreie Erziehung«
werden. Sie müssen dafür sorgen, dass misshandelte und vernachlässigte Kinder umgehend und nachhaltig vor ihren Peinigern geschützt werden. Hierfür müssen sie das Familiengericht anrufen, damit dieses die betroffenen Kinder erforderlichenfalls auch dauerhaft bei Pflegeeltern unterbringt.
    Wir fordern null Toleranz gegenüber Kindesmisshandlung – und hundertprozentiges Engagement der Jugendämter in ihrer gesetzlich vorgesehenen Rolle als Wächter und Beschützer des Kindeswohls.

Helfer schulen und stärken!
    Sowohl die Sachbearbeiter in den Jugendämtern als auch die Helfer, die von den Trägern zu den Familien geschickt werden, verfügen derzeit nur in seltensten Ausnahmefällen über rechtsmedizinisches Grundwissen. So können sie die typischen Misshandlungssymptome nicht erkennen und fallen oftmals auf die haarsträubendsten Schutzbehauptungen der elterlichen Misshandler herein. Dringend nötig ist daher, dass alle Fachkräfte, die im Kinder- und Jugendschutz mit potenziellen Opfern und Tätern zu tun haben, eine gründliche rechtsmedizinische Schulung erhalten. Damit ist nicht gemeint, dass dieser Personenkreis zu rechtsmedizinischen Sachverständigen ausgebildet werden soll. Gedacht ist vielmehr an die Vermittlung rechtsmedizinischen Grundwissens und eine Schärfung des Blicks für typische Misshandlungsverletzungen.
    Oftmals wollen oder können die Helfer allerdings auch aus
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