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Der Tote in der Wäschetruhe

Der Tote in der Wäschetruhe

Titel: Der Tote in der Wäschetruhe
Autoren: Wolfgang Swat
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Meter vom Gehöft entfernt vorbeifließt, und versenken sie mit Schwung im Fluss. Auf dem Rückweg erhält Dieter von seinem Bruder strenge Verhaltensregeln. »Du sagst keinem Menschen, dass der Lutz bei uns war. Und zur Elster gehst du in den nächsten Tagen auf keinen Fall.«
    Zu Hause wartet noch jede Menge Arbeit auf die beiden Brüder. Auf dem Hof ist eine Blutlache, Vorraum und Wohnzimmer sind voller Blutflecke. Die Couch ist am Kopfende ebenfalls dunkelrot vom Blut. Mit viel Wasser versuchen sie, alle Spuren zu beseitigen. Beim Putzen erklärt Georg seinem einfältigen Bruder, dass der Kunze nur schlappe fünf Mark bei sich hatte. »Warum soll ich die Beute mit dem Blödmann teilen«, denkt er sich.
    Am Montag bittet Georg Fischer einen Freund, den Scheck einzulösen. Er hat die Summe von 500 Mark in das Blanko-formular eingetragen. Gern hätte er eine größere Summe aufgeschrieben, doch die Gefahr, dass der Scheck dann nicht eingelöst wird, ist ihm zu groß. Dem Kumpel erklärt er: »Der Scheck ist von meiner Mutter. Ich soll von dem Geld Malerzeug zum Renovieren einkaufen, habe aber meinen Ausweis verlegt.« Der Freund schöpft keinen Verdacht, zumal Georg tatsächlich Pinsel und Farben besorgt.
    Die nächsten Tage verbringt Georg Fischer in Saus und Braus, Er kauft reichlich Alkohol und schmeißt in Gaststätten eine Lage nach der anderen. Das erregt Verdacht bei den Angehörigen von Lutz, die sich das Verschwinden des Jugendlichen nicht erklären können, aber auch bei den Saufkumpanen Georgs.
    Genau eine Woche nach seiner Versenkung in der Elster wird die Leiche von Lutz Kunze gefunden. Bei der Obduktion stellen die Gerichtsmediziner massive Schädelhirnverletzungen fest. Sie finden aber auch Wasser in der Lunge. Lutz Kunze hat noch gelebt, als er in den Fluss geworfen wurde.
    Am 19. Oktober werden Dieter und Georg Fischer verhaftet. Das Kreisgericht Senftenberg erlässt Haftbefehl. Nach anfänglichem Leugnen gesteht Dieter die Tat:
    »Den ... habe ich erschlagen. Es war wegen dem Scheißgeld. ... Mein Bruder wollte das Geld. Mein Bruder sagte, dass er eins mit der Axt kriegen sollte. Ich schlug zweimal mit der Axt zu.«
    Auch Georg äußert sich vor dem Haftrichter. Er leugnet jede aktive Tatbeteiligung, schiebt alles seinem Bruder in die Schuhe. Er räumt lediglich ein, dass er den Toten mit auf das Moped gebunden und seinen Transport zur Schwarzen Elster begleitet hat. Seine Begründung:
    »Ich wollte meinen Bruder nicht in Schwierigkeiten bringen.« Dieter Fischer bleibt in allen Vernehmungen durch die MUK und den Staatsanwalt bei der Aussage, dass ihn Georg zum Mord angestiftet hat. In einem der Verhöre versichert er:
    »Ich hätte nie auf den ... eingeschlagen, wenn es mir mein Bruder nicht gesagt hätte. Ich hätte ja gar keinen Grund gehabt, ihn zu erschlagen.«
    Wie abhängig Dieter in seinem schwachsinnigen Gemüt von seinem Bruder war, macht eine andere Aussage deutlich:
    »Mein Bruder ... ist sehr launisch. Wegen Kleinigkeiten fing er an zu schreien und zu bläken. Er beschimpfte mich mit Ausdrücken wie Schwein, Mistsau, dreckiger Lump und ähnliches. Wenn er richtig in Wut geriet, schnappte er mich und schlug mit den Fäusten ins Gesicht und trat mich mit den Füßen überall hin, wo er treffen konnte. Ich war danach immer fix und fertig und konnte nicht mehr. ... Mein Weinen hat... überhaupt nicht gestört. Besonders brutal war er, wenn er vorher etwas getrunken hatte. Ich hatte richtige Angst vor ihm und versuchte nach Möglichkeit, ihm alles recht zu machen.»
    Georg Fischer wird im Laufe der Ermitdungen innerhalb des halben Jahres nach seiner Verhaftung über 30 Mal vernommen. Seine Bereitschaft, bei der Aufklärung des Verbrechens mitzuwirken, scheint nahezu umwerfend zu sein. In einem handschriftlich verfassten Geständnis heißt es:
    »... Außerdem sehe ich ein, dass durch unser Verschulden der Ermordete sein Leben beenden musste, die Bevölkerung, das heißt die Bürger der DDR, die von unserem Fall unterrichtet sind, eine gerichtliche Verurteilung sowie Aufklärung des Falles verlangen dürfen.«
    Zwei Jahre zuvor hatte er in einem Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung ähnlich salbungsvoll geschrieben:
    »Da ich endlich vernünftig werden muss, habe ich eingesehen, dass ich keine strafbaren Handlungen mehr machen darf. Um meine Einsicht zu beweisen, soll diese Stellungnahme mein erster Schritt in ein vernünftiges Leben sein.«
    Die scheinbare Bereitschaft, die
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