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Der größte Raubzug der Geschichte

Der größte Raubzug der Geschichte

Titel: Der größte Raubzug der Geschichte
Autoren: M Weik
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damals beauftragt, ein Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes zu entwerfen. Diese Kanzlei arbeitete vorher auch für Banken wie die angeschlagene Hypo Real Estate. Der Gesetzentwurf wurde wenige Tage später dem Parlament vorgelegt. Eine echte Wahl hatte es nicht. Die Bundeskanzlerin ließ wissen, dass die Verabschiedung dieses Pakets von Maßnahmen völlig ohne Alternative sei.
    In nur einer Woche wurde das Gesetz an allen Fristen vorbei durch alle Gremien gepeitscht. CDU, SPD und FDP stimmten für das Rettungspaket von 480 Milliarden Euro – und gleichzeitig dafür, dass die Verantwortung für das gigantische Finanzpaket praktisch komplett bei der Regierung liegen sollte. Das Parlament schaltete sich am 17. Oktober 2008 weitgehend selbst aus. Dem Volk bleibt nur, zu zahlen.
    Bei insgesamt vier Gesetzesvorhaben zur Finanzmarkt-Stabilisierung arbeiteten externe Anwaltskanzleien mit. Das bestätigte die Regierung inzwischen auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler. Ein Stück Weltbild breche für ihn zusammen, meinte Schäffler, habe er doch bisher noch in dem guten Glauben gelebt, dass Gesetze in den Ministerien oder in den Fraktionen geschrieben werden – die Praxis lehre nun etwas anderes.
    Die Regierung sieht dagegen keine Interessenkollisionen durch die Vergabe von Beratungsaufträgen an die Kanzlei. Das sei schon aus standesrechtlichen Gründen ausgeschlossen, lässt man Plusminus wissen. Offiziell betonten die Spitzen aus Wirtschaft und Politik, wie zuletzt Bundespräsident Köhler in seiner vielbeachteten Rede zur Finanzkrise, dass an die Banken kein Geld verschenkt werde und dass man von den Instituten Gegenleistungen fordere in Gestalt von Mitsprache, Zinsen und Mitarbeit bei der Krisenbewältigung.
    De facto aber passiert das Gegenteil. Der Bürger und seine Vertreter im Parlament erfahren wenig und haben praktisch nichts mitzubestimmen. Das Parlament hat seine Haushaltsrechte in Sachen Bankenrettung an die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, kurz SoFFin, abgegeben. Dabei ist das Haushaltsrecht historisch das erste Recht des Parlaments und wird von der Verfassung garantiert. Man kann es nicht einfach aufgeben, auch das Parlament selbst nicht, sagt der Verfassungsrechtler Professor Wieland:
    „Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass das Parlament der Regierung eine Generalvollmacht erteilt, eine große Summe Geldes, die höher ist als der gesamte Haushalt des Bundes, nach eigenem Ermessen auszugeben, ohne irgendwelche konkrete Vorgaben darüber zu machen, was mit dem Geld geschehen soll, wer das Geld empfangen soll und ob es etwa und unter welchen Bedingungen zurückgezahlt werden muss.“
Vorbild USA
    Vielleicht wird die Konstruktion des SoFFin ja noch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. In den USA jedenfalls verlangt das Parlament Rechenschaft über Milliarden, die der Steuerzahler für die Finanzwelt aufbringt. Das sollte eigentlich auch in Deutschland möglich sein.
    Wie wir in dem Bericht von Ingo Blank und Dietrich Krauß gelesen haben, arbeiteten bei den vier Gesetzesvorhaben zur Finanzmarkt-Stabilisierung externe Anwaltskanzleien mit, zu deren Kunden auch Finanzinstitute gehören. Es lohnt sich, dies tiefer zu durchleuchten.
    Laut Lobbypedia schrieb die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Limited Liability Partnership) nicht nur den Entwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, sondern auch den Text des Finanzmarktstabilisierungsänderungsgesetzes. 236 In ihrem Bericht über „Freshfields in der Finanzkrise“ vom 09.03.2009 spielte Freshfields bei den deutschen Rettungsmaßnahmen in der Finanzkrise eine herausragende Rolle. Die Kanzlei schrieb an mehreren Gesetzen und Verordnungen mit und beriet zudem laut www.juve.de sowohl Banken als auch den Bund und SoFFin bei der Vergabe der Finanzhilfen. Wir danken Lobbypedia für das Zurverfügungstellen des folgenden Berichts.
    Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung (FMStG)
    Auch bei der Verordnung, die die Ausführung des FMStG bestimmt, wurde auf Freshfields zurückgegriffen. Dies bestätigte die Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jürgen Koppelin (FDP). In der Antwort heißt es, die „Beratungstätigkeit von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erstreckte sich auf die juristische Prüfung von Einzelfragen und den Entwurf einzelner Formulierungsvorschläge. Die Prüfung und Revision des Verordnungsentwurfs erfolgte ausführlich im Ressortkreis.“ 237
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