Das Ende der Geduld
Inhalt an dieser Stelle offenzulegen. Es wäre allerdings sowohl unter Berücksichtigung der erzielten Ergebnisse als auch bei Berechnung der bisher entstandenen Kosten sehr bedauerlich, wenn die Steuerungsrunde vergeblich gearbeitet hätte.
Abschließende Empfehlungen
Ich hoffe, meine Ausführungen haben zu der Erkenntnis geführt, dass wir im Bereich der Jugendkriminalität, speziell im Bereich der Gewaltdelikte, differenzierte Analysen benötigen, um Erfolg versprechenden Gegenstrategien zu entwickeln. Bei den „rechten" und „linken" Gewalttätern ist meiner Ansicht nach vornehmlich die Justiz aufgerufen, schnell, konsequent und hart zu reagieren. Hier verbieten sich unterschiedliche Bewertungen des angeblichen politischen Hintergrundes der Taten. Bei Tätern wie Maik und David finden sich im präventiven Bereich kaum Anhaltspunkte, um die nicht nachvollziehbaren Gewaltexzesse vorherzusehen und ihnen entgegenzuwirken. Auch hier sehe ich die Jugendgerichte in der Verantwortung, in erster Linie spürbar sanktionierend einzugreifen.
Anders stellt sich die Lage in sozialen Brennpunkten dar. Hier hat sich ein komplexes Problem aufgebaut und es verbleibt uns nur noch wenig Zeit, um dieses Problem zu lösen.
Meine Vorschläge hierzu sind zumeist bereits innerhalb der einzelnen Kapitel deutlich geworden. Hier möchte ich nur noch einige ergänzende Denkanstöße an das Ende stellen.
Eine Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes halte ich im Wesentlichen nicht für geeignet, um die Jugendgewaltkriminalität in den Griff zu bekommen. Weder frühere noch höhere Strafen werden sich langfristig als hilfreich erweisen.
Gewalt begünstigende Lebensumstände zeigen sich häufig bereits in der Kindheit. Deshalb muss der Staat zu diesem Zeitpunkt ein Frühwarnsystem entwickeln.
Die konsequente Anwendung des geltenden Rechts, gegebenenfalls einhergehend mit einer in anderen europäischen Ländern praktizierten Lockerung des Datenschutzes, kann ausreichen, wenn Einigkeit darüber besteht, dass nur die strikte und zügige Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen in standardisierter Form zur nachhaltigen Bekämpfung der Jugendkriminalität, speziell im Bereich der Gewalttaten, Erfolg versprechend ist.
Der Unterstützung der Kinder und Familien ist im Rahmen des tatsächlich Möglichen und Erwartbaren der Vorrang einzuräumen. Wenn die gewährten Hilfen und präventiven Maßnahmen, die, wie der Blick nach Oslo zeigt, kreativer ausgestaltet werden könnten, nicht genutzt werden oder nicht zum Erfolg führen, muss grundsätzlich eine staatliche Reaktion erfolgen. Hier machen wir gegenwärtig noch Fehler, indem häufig auf „halbem Weg stehen geblieben wird".
Die Regelsysteme wie Kitas, Schulen, Jugendämter und die Polizei müssen dabei im Vordergrund stehen und wesentlich gestärkt werden. Soziale Projekte und die freien Träger der Jugendhilfe sollten evaluiert werden und in überschaubarem Rahmen zur Erweiterung des institutionellen Angebotes hinzukommen. Sie können staatliches Handeln jedoch nicht ersetzen.
Besonders Schulen und Jugendämter sind in kleinen Einheiten miteinander zu verknüpfen. Ihre Zusammenarbeit sollte strukturell konzipiert und nicht von Einzelfallen abhängig sein. Ich würde diesen beiden Institutionen eine regelmäßige Zusammenarbeit in der Schule ermöglichen. Damit würde dem beklagenswerten Effekt, dass beide Institutionen auf die Aktivitäten der jeweils anderen warten, entgegengewirkt.
Ich schlage vor, einen Bezirk wie Neukölln mit 300.000 Einwohnern räumlich in mindestens vier Einheiten zu unterteilen, die in entsprechende - vergrößerte - Quartiersmanagements einzugliedern sind. Dort ist den Mitarbeitern aller beteiligten Ressorts die Möglichkeit zu geben, in regelmäßigen Abständen zusammenzutreffen, um dort in einer Art Bewertungsstelle, die sich an der Zusammensetzung der TFO orientieren könnte, alle Erkenntnisse zusammenzufügen, die zur Früherkennung von Problemlagen erforderlich sind.
Um eine Standardisierung in der Fallanalyse sicherzustellen, würde ich einen Punktekatalog aufstellen, in dem einzelne Lebensumstände erfasst sind, die für die Gefahrdung eines Kindes indiziell sind. Das erscheint mir in Anbetracht dessen, was sich aus dem bisher Gesagten ergibt, machbar. Jeder Leser mag für sich einmal überlegen, welche Lebensumstände so offensichtlich gefährdend für die Entwicklung eines Kindes sind, dass sie unbedingt in eine entsprechende Aufstellung
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