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Dämonenkind 3 - Kind des Schicksals

Dämonenkind 3 - Kind des Schicksals

Titel: Dämonenkind 3 - Kind des Schicksals
Autoren: Jennifer Fallon
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der Belagerung auf diese oder jene Weise ein Ende zu bereiten und in der Zitadelle einigermaßen wieder Alltag einkehren zu lassen.
    Von der Straße gelangte R’shiel auf den Hauptplatz. Dort geriet sie in noch größeres Gedränge, Harshini bewegten sich unter den Menschen umher. R’shiel überlegte, ob die Harshini sie trotz des magischen Sichtschutzes wahrnehmen konnten. Vielleicht spürten sie ungeachtet der Überfülle an all den Anblicken, Geräuschen und Gerüchen der Stadt ihre geringe Nutzanwendung der Magie-Kräfte.
    R’shiel überquerte den Platz und hielt auf den Tempel der Götter zu. An der Ecke blieb sie stehen und sah Damin sowie die hochschwangere Adrina die Freitreppe erklimmen. Ihnen folgten Garet Warner und Tarjanian, Shananara und ein junger Karier, den R’shiel kannte, auf dessen Namen sie sich gegenwärtig aber nicht besann. Ihnen hinterher kam ein prunkvoll gekleideter Mann, der eine Brust wie ein Fass und einen im Ergrauen begriffenen Bart hatte: König Hablet von Fardohnja.
    Unverändert umgeben von der Sichtschutz-Magie, schlich R’shiel ihnen in den Tempel der Götter nach und beobachtete neugierig, dass sie mehrheitlich rings um eine steinerne Beratungstafel Platz nahmen.
    Nur Shananara blieb stehen und betrachtete, eine Schriftrolle in der Hand, aufmerksam die Anwesenden. Plötzlich hob sie den Blick, schaute R’shiel geradewegs an und lächelte. Die Harshini-Königin hatte R’shiels Gegenwart bemerkt, aber sie gab sie nicht preis. Stattdessen nickte sie ihr kaum merklich zu, ehe sie die Aufmerksamkeit wieder der Versammlung schenkte und das Wort ergriff.
    »Die Ausarbeitung hat eine Weile in Anspruch genommen, doch jetzt halte ich den Vertrag in Händen, den zu unterzeichnen sämtliche Beteiligten sich einverstanden erklärt haben. Bricht jemand den Vertrag, hat er die drei anderen Vertragsunterzeichner gegen sich stehen.«
    R’shiel las in den Mienen der Anwesenden. Garet Warner und Tarjanian wirkten zufrieden. Adrina schmunzelte unverhohlen in sich hinein. Damin erweckte einen erleichterten und etwas selbstgefälligen Eindruck. Offenkundig enthielt der Vertrag für Hythria nichts Nachteiliges. Hablet erregte den Anschein, ein wenig beleidigt zu sein, aber sich ins Schicksal zu fügen. Der junge Karier, von dem R’shiel jetzt einfiel, dass er der Ritter war, der Cratyn bei Adrinas Verfolgung begleitet hatte, sah so aus, als vermengten sich Furcht und Aufatmen in seinem Denken.
    »Ich mag mich nicht in Einzelheiten ergehen, doch läuft der Vertrag im Wesentlichen auf das Folgende hinaus. Jeder Beteiligte zieht seine Heerscharen zurück über die heimatliche Grenze. Alle Grenzen bleiben so erhalten, wie sie vor dem Überfall Kariens auf Medalon Bestand hatten. Kein Volk gewinnt Land, kein Volk verliert Land. Ihr, König Drendyn, gestattet der Magier-Gilde, in Karien Niederlassungen zu gründen. Euer Gott ist tot, daher müsste Euer Volk leiden, erlangte es keine Gelegenheit, um neue Gottheiten zu finden. König Hablet, auch Ihr werdet, so wie Medalon, der Magier-Gilde in Fardohnja volle Freizügigkeit gewähren. Es darf keine Verhaftungen, keine Einkerkerungen und keine Verfolgungen mehr geben.«
    Hablet nuschelte etwas Unverständliches, aber begehrte nicht offen gegen die Rüge auf. Tarjanian schaute nicht so aus, als ob diese Bedingungen ihn störten.
    »Alle betroffenen Monarchen sowie die künftigen Führer Medalons, wer oder was sie auch sein mögen, haben an ihrem Hof einen harshinischen Berater anzustellen«, setzte Shananara ihre Darlegungen fort. »Bei Streitigkeiten zwischen ihnen erfüllen die Harshini das Amt des Schlichters. Die Erbfolgereglung bleibt überall bestehen, so wie wir sie kennen, allerdings mit zwei Abwandlungen. Falls König Hablet das Zeitliche segnet, bevor sein ungeborener Erbe die Mündigkeit erlangt, springt Großfürstin Adrina von Hythria bis zum Erreichen der Mündigkeit als seine Regentin ein. Auch die zweite Veränderung betrifft den fardohnjischen Thron. Die Festlegung, dass mangels eines rechtmäßigen männlichen Erben ein Wulfskling die Krone erbt, verliert ihre Gültigkeit. Gibt es keinen rechtmäßigen männlichen Thronfolger, so fällt die Krone der ältesten rechtmäßigen Tochter zu.«
    »Halt, halt«, erhob Hablet Einspruch. »Dem habe ich nie zugestimmt. Gebe ich den Geist auf, müsste Adrina lediglich meinen Sohn meucheln lassen, um Königin zu werden.«
    »Nur weil du nicht zögerst, Anverwandte zu beseitigen, Vater«, erklärte
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