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Bucheckern

Bucheckern

Titel: Bucheckern
Autoren: B Leix
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Verdächtiger.“
    Ohne auf die fragenden Gesichter von Staatsanwalt Conradi und seinen Kollegen zu antworten, verschwand Lindt und fuhr kurze Zeit später mit seinem großen Citroen aus dem Hof.
    Vor dem Mietshaus, auf dessen Dachboden der Mord an Patrick Berghoff geschehen war, wurde er schon von einer zierlichen Frau Anfang siebzig erwartet. Sie trug einen hellen Übergangsmantel und klammerte sich fest an ihre Handtasche.
    Lindt öffnete die Wagentür und half ihr beim Einsteigen. „Sehen Sie, Herr Kommissar, jetzt ist mir doch noch was eingefallen.“
    Im Präsidium führte er sie untergehakt gleich hinter die große Glasscheibe, durch die man nur in einer Richtung schauen kann. Lindts Kollegen und der Staatsanwalt erwarteten sie schon.
    „Erklärungen später, erst mal die Gegenüberstellung“, sagte Lindt und beruhigte die Frau nochmals: „Es kann Sie ganz bestimmt keiner sehen, Frau Becker. Wenn jetzt gleich da drin das Licht angeht, sehen Sie sechs Männer nebeneinander stehen. Sagen sie uns einfach, ob Sie irgendeinen der Herren erkennen.“
    Die Frau brauchte nur drei Sekunden. Dann zeigte sie direkt auf Katz. „Da, der Zweite von links. Der mit den Stehhaaren und dem gezwirbelten Bart. Er hat auch noch dieselben Kleider an wie damals. Der war es!“
    „Sind Sie sich ganz sicher? Schauen Sie bitte alle noch einmal nacheinander an“, forderte sie Tilmann Conradi auf.
    „Also bitte, der war es ganz bestimmt.“ Die Stimme von Luise Becker klang fast etwas entrüstet.
    „Ich war mir schon vorhin bei den Fernsehnachrichten fast sicher. Da habe ich ihn sofort wiedererkannt. Sein Kopf war ja meistens verdeckt, nur ein Mal hat man ihn kurz gesehen, aber das hat mir gereicht.“
    „Und wo haben Sie ihn zuvor schon mal gesehen, Frau ...?“ Der Staatsanwalt wollte es genau wissen.
    „Becker, das ist Frau Becker, die vor ihrem Fenster den Rucksack im Baum entdeckt hat“, erklärte Lindt.
    „Diesen Mann habe ich bei uns im Treppenhaus gesehen. Ich dachte, er käme von einer Gebäudereinigungsfirma, denn er trug Arbeitshandschuhe und war dabei, mit einer Sackkarre ein schweres blaues Fass mit schwarzem Deckel durch unser Treppenhaus nach unten zu bringen. Ich musste ausweichen und dabei habe ich ihn natürlich gefragt: ›Was machen Sie denn hier?‹. Er hat geantwortet, auf dem Dachboden hätte er ein Mittel gegen den Holzwurm versprüht, da solle jetzt erst mal niemand hochgehen.“
    „Das haben Sie ihm geglaubt?“, fragte Lindt.
    „Ja, ›das war auch dringend notwendig‹, habe ich noch gesagt, dann war er auch schon an mir vorbei.“
    Lindt wollte seine Kollegen weiter aufklären: „Als mir Frau Becker vorher am Handy das mit dem blauen Kunststofffass gesagt hat, war mir schlagartig klar, wie der Abtransport von Patrick Berghoff passiert ist. Solche Fässer werden in einem Metallveredelungsbetrieb wie ›Blanco‹ ja zu Hunderten verwendet.“
    „Zum Beispiel für Reinigungsmittel zum Entfetten der Metallteile, bevor sie in die Galvanikbäder kommen. Bei der Durchsuchung heute Morgen habe ich mir mal eines angeschaut“, ergänzte Sternberg seinen Chef.
    „Richtig, die sind mir auch aufgefallen. Und von denen waren einige im Laderaum des Transporters gestanden und eine passende Karre dazu. So einfach geht das! Das ideale Transportmittel für einen toten Jungen.“

Die Urteile
    Kurt Katz wurde zu acht Jahren Haft wegen Totschlags an Patrick Berghoff verurteilt.
    In den Verhören und bei der Gerichtsverhandlung hatte Katz immer wieder beteuert, er habe den Jungen nur einschüchtern wollen, um die Tüte mit der belasteten Erde zu bekommen. Als Patrick Berghoff jedoch seine Schultasche aus dem Dachfenster warf, habe er sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und mit der drohend erhobenen Metallstange reflexartig zugeschlagen.
    Zwei hochkarätige Strafverteidiger, bei denen Hauptkommissar Lindt nur mutmaßen konnte, wer sie bezahlt hatte, standen Katz zur Seite und konnten die Große Strafkammer des Karlsruher Landgerichts schließlich überzeugen, dass ihrem Mandanten ein Mord im engeren Sinne nicht nachzuweisen war.
    Die Beseitigung der Leiche des Jungen kam für das Gericht allerdings erschwerend hinzu, so dass schließlich die achtjährige Freiheitsstrafe verkündet wurde.
    Die Zeugenaussage von Luise Becker und die von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegten Indizien waren für die Urteilsfindung entscheidend.
    In einem späteren Strafverfahren wurde neben Kurt Katz, dessen Gesamtstrafe sich
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