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Bergrichters Erdenwallen

Bergrichters Erdenwallen

Titel: Bergrichters Erdenwallen
Autoren: Arthur Achleitner
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Amtsgeschäft über, indem er den Amareller als Bestohlenen einem Verhör unterzog. Servaz hatte noch keine zehn Sätze gesprochen, da unterbrach ihn der Richter mit der Frage: „Ischt der Hofhund männlichen Geschlechts?“
    Überrascht stammelte Amareller. „Wird wohl decht so sein!“
    Laut, allen Anwesenden vernehmlich sprach der Richter: „Das ischt eben die alte und ewig dumme Geschichte. Ihr Bauern haltet immer männliche Hunde, Dörcher und fahrendes Volk immer Weibchen. Und da wundert ihr Bauern euch dann, und könnt nicht begreifen, daß eure Hofhunde fremde Leute lautlos einlassen! Geschieht euch ganz recht! Also der Hofhund hat nicht gemeldet, gut. Habt ihr irgend ein Anzeichen an den Außenseiten gefunden?“
    Servaz verneinte diese Frage und verwies auf die völlig intakt gebliebenen Fenstergitter.
    Langsam ging der Richter von Fenster zu Fenster des Erdgeschosses und zog einen zusammenlegbaren Maßstab aus der Tasche, mit welchem er die Sprossenentfernung im Gitter maß.
    Staunend sagte Amareller. „Mit Verlaub, Herr Richter, durch selle Gitter wird decht keiner durchschlupfen können!“
    „Du schweigst, bis du wieder gefragt wirst!“ erwiderte der Richter, namens Ehrenstraßer und prüfte dann die Vergitterung auf etwaige Konstruktionsfehler, worauf der Befehl erfolgte, es sollen sich alle Anwesenden in den Flur des Hauses begeben. Nun widmete der Richter seine ganze Aufmerksamkeit dem Boden rings um das Gehöfte, und suchte nach Spuren und Fußabdrücken. Um das Haus ist der Boden kiesig, fest, nichts zu finden. Doch schon in geringer Entfernung wird der Boden, entsprechend dem bezeichnenden Gehöftnamen (Hemmern = Nißwurz, moos-sumpfiger Grund) weich, und der Richter hatte nicht lange zu suchen, da stieß er auch schon auf Abdrücke von Schuhen im moosigen Boden, eine Fährte von überraschenden Eigenschaften. Einmal finden sich die Abdrücke stark nach auswärts gerichtet, wodurch der Richter kombinierte, daß der Erzeuger dieser Fährte Plattfüße habe. Die nächste Prüfung der Fährte warf aber die Vermutung, daß sie vom Diebe herrühren könnte, über den Haufen, denn die Fährte geht gemäß den Abdrücken im weichen Boden auf das Haus zu, nicht von demselben weg.
    Der Richter wurde von diesem Faktum einigermaßen überrascht und ging der Fährte entgegen, weiter in den Moorboden hinein, bis sie sich auf den zur Sicherung der Passanten gelegten Pfadbrettern verlor.
    Ist diese Fährte nun die zum Hause führende, so muß jene, welche vom Hause wegzieht, gefunden werden. Mit der größten Sorgfalt und Gründlichkeit suchte der Richter nach der Weggangsspur, er mühte sich ab, und verwendete alle seine Amtserfahrung für diese Suche, doch vermochte er nicht einen vom Hause führenden Fußabdruck zu finden. So kehrte Ehrenstraßer denn zur zuführenden Spur zurück, und hob mehrere Abdrücke mit charakteristischen Nägeleindrücken aus dem Boden aus, um sie mit größter Sorgfalt zwischen mitgeführten Pappendeckeln zu verwahren, und eingebunden der Feldtasche einzuverleiben, die der Untersuchungsrichter ähnlich wie die Offiziere solche umgehängt tragen, an der linken Hüftenseite trägt.
    Nun wurde der Protokollführer gerufen und demselben alles Einschlägige über die gemachten Wahrnehmungen diktiert. Zur größten Verwunderung der Bauern ließ sie der Richter nun einzeln vor das Haus treten, wobei Ehrenstraßer scharf auf die Formation der Füße achtete. Nicht einer von den Leuten, auch nicht vom Gesinde, hat Plattfüße.
    Der Richter schickte die überflüssig gewordenen Nachbarn nach Hause und nahm nun die Dienstboten einzeln vor, welche nach der Meinung des Amareller verdächtig sein müssen, weil die Fenstergitter unbeschädigt geblieben sind.
    Gleich dem ersten Knecht maß der Richter mit dem Zollstab das Querdurchmaß des Kopfes, das zur Hälfte der Mund des grenzenlos Überraschten betrug.
    „Abtreten! Der nächste vor!“ lautete der Befehl. Ein schmächtig gebauter junger Bursche trat heran, der nun den rechten Arm über den Kopf emporstrecken mußte. Rasch wurde nun dem Burschen der Kopf nebst dem emporgestreckten Arme in der Quere gemessen, und das Resultat machte den Richter stutzig, denn es betrug der Kopfdurchmesser inklusive Arm genau 14 cm und dieselbe Distanz weisen die Sprossenentfernungen auf. Für den Untersuchungsrichter ist dadurch klargelegt, daß dieser Bursche durch die Gittersprossendistanz durchschlüpfen kann und daß das Gitter mit 14 cm
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