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Aus dem Berliner Journal

Aus dem Berliner Journal

Titel: Aus dem Berliner Journal
Autoren: Max Frisch
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Charly« zu »Checkpoint Charlie«
    S. 154: »Dedektiv« zu »Detektiv«
    S. 154: »Hepathisis« zu »Hepatitis«
    S. 161: »Gehart« zu »Gerhard«
    S. 165: »Errektion« zu »Erektion«
    202 S. 167: »Vollweise« zu »Vollwaise«
    S. 169: »Acadamy of Art and Letters« zu »Academy of Arts and Letters«
    S. 170: »Beleidigheit« zu »Beleidigtheit«
    S. 170: »Ruedi« zu »Rüedi«
    S. 170: »projorative« zu »pejorative«
     
    An einigen Stellen mussten grammatische Versehen berichtigt werden:
     
    S. 31: »eine persönlichen Brief« zu »einen persönlichen Brief«
    S. 53: »den eignen Produkte gegenüber« zu »den eignen Produkten gegenüber«
    S. 72: »zu diesen Staat« zu »zu diesem Staat«
    S. 91: »nach den Westen« zu »nach dem Westen«
    S. 108: »Diese schriftliche Anstrengungen« zu »Diese schriftlichen Anstrengungen«
    S. 121: »die durchfahrende Schiffe« zu »die durchfahrenden Schiffe«
    S. 125: »was unseren Gespräch zu gut kommt« zu »was unserem Gespräch zu gut kommt«
    S. 128: »das frühen Zwitschern« zu »das frühe Zwitschern«
    S. 156: »im dem Text« zu »in dem Text«
    S. 159: »Abnahme seine öffentlichen Präsenz« zu »Abnahme seiner öffentlichen Präsenz«
    S. 159: »Der Ehrgeiz, in den Zeitung auf der ersten Seite (Politik) zu erscheinen«: Dies ist der einzige zweideutige Fall (»in der Zeitung«/»in den Zeitungen«); der Herausgeber entschied sich für die geringfügigste Anpassung: »Der Ehrgeiz, in der Zeitung auf der ersten Seite (Politik) zu erscheinen«.
    S. 161: »abzuspielen will« zu »abspielen will«
     
    Fehlende oder überzählige Wörter wurden konjektural ergänzt bzw. ersetzt und mit eckigen Klammern markiert:
     
     
    203 S. 12   f.: »Dasselbe in einem Lampengeschäft, wobei [ich] immer den Namen umgekehrt angebe«
    S. 50: »er repräsentiert BRD als als irgendein andrer« zu »er repräsentiert BRD [mehr] als irgendein andrer«
    S. 82: »Dass mir einiges auf die Nerven [geht], ist meine Sache«
    S. 87: »das obligatorische Russisch nach nach 8   Schuljahren niemand recht« zu »das obligatorische Russisch [kann] nach 8   Schuljahren niemand recht«
    S. 103: »Was entscheidet, wer entscheidet und mit dem Anspruch, im Namen der unbefragten Arbeiterklasse zu herrschen, unbedingt Recht hat?« zu »Was entscheidet, wer entscheidet und mit dem Anspruch, im Namen der unbefragten Arbeiterklasse zu herrschen, unbedingt Recht [zu haben]?«
     
    An einer Stelle wurde ein Wort aus grammatischen Gründen gestrichen:
     
    S. 144: »Biermann findet, dass der Mann, der seine Freundin entlassen hat, weil sie mit Biermann lebt, könne warten, das Schwein.« zu »Biermann findet, der Mann, der seine Freundin entlassen hat, weil sie mit Biermann lebt, könne warten, das Schwein.«
     
    Die Streichungen, die Frisch selbst von Hand im Typoskript gemacht hat, wurden im edierten Text ohne Nachweis befolgt, seien aber hier angeführt:
     
    S. 20: »nach dem Schlaf holte ich den Zettel aus der Schublade, um zu wissen, was ich im Morgengrauen für eine Erkenntnis gehalten habe«
    S. 55: »Nur über Grenzen mit Zensur, so scheint es, fällt uns so vieles ein, was zu sagen wäre.«
    S. 59: »Wir haben angefangen zu wohnen, so oder so, wir sind schon gewohnt.«
    S. 82: » Grau, grau. Es fängt damit an, dass ich einen Kinderbesuch schwer ertrage«
    204 S. 113: »Neulich mit einem ausländischen Gast habe ich einmal die ganze Grenze abgeschritten , zum ersten Mal, glaube ich, von Seebach bis Kilchberg«
     
    Die unterschiedlichen Schreibweisen »sovietisch« und »sovjetisch« wurden zu »sowjetisch« vereinheitlicht (und entsprechend »Tschechoslovakei« zu »Tschechoslowakei« sowie »Jugoslavien« zu »Jugoslawien«).
    Die Zeichensetzung blieb nahezu unverändert. Nur wo es sich um offensichtliche Versehen handelt (fehlender Punkt, Komma statt Punkt bei Datumsangaben, zwei Satzzeichen unmittelbar hintereinander u. Ä.), wurden diese verbessert. In den wenigen Fällen, die nicht regelkonform sind, wurde Frischs Zeichensetzung beibehalten, da eine stilistische Intention in satzrhythmischer Hinsicht nicht ausgeschlossen werden kann.
Auslassungen
     
    Sämtliche Auslassungen erfolgten aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Literarische Gesichtspunkte waren dafür nicht ausschlaggebend. Immer handelt es sich bei den ausgelassenen Passagen um in sich geschlossene Texte. In die Textstücke selbst wurde nicht eingegriffen.
    Die Auslassungen sind mit
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