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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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Situationen gerecht zu werden.“
    Denk- und Urteilsvermögen
Sehr gut
„Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.“
Gut
„Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.“
Befriedigend
„Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.“
Ausreichend
„In vertrauten Zusammenhängen kann er sich auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“
Mangelhaft
„In vertrauten Zusammenhängen kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“
Ungenügend
„Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch sprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung, ohne zu erkennen, worauf es ankommt.“
Passt Ihr Arbeitsstil?
    Auch der Arbeitsstil des Arbeitnehmers muss im Zeugnis beurteilt werden – je nach Berufsgruppe, kann diese Beurteilung für Ihren neuen Arbeitgeber ausschlaggebend sein. Dazu gehört:
die Zuverlässigkeit,
die Sorgfalt,
die Selbstständigkeit,
die Vertrauenswürdigkeit,
die Loyalität und
Diskretion.
    Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Informationen oder vertraulichen Daten z. B. als Bilanzbuchhalter oder Personalsachbearbeiterin umzugehen hatten, dann wird im Rahmen der Bewertung Ihrer Arbeitsweise eine Aussage zu Ihrer Zuverlässigkeit und Diskretion erwartet. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die z. B. als Einkäufer manchmal von Externen ins Ziel genommen werden und von denen Loyalität im Interesse ihres Unternehmens erwartet wird. Bei Mitarbeitern, deren Tätigkeit besondere Sorgfalt und Genauigkeit erfordert, wie z. B. Buchhaltern oder vielen Facharbeitern, darf eine Aussage zur Sorgfalt nicht fehlen. Von Forschern, Systemanalytikern oder von Kundendiensttechnikern wird eine systematische Arbeitsweise erwartet.
    Für bestimmte Positionen (z. B. Direktionssekretärinnen) ist das Kriterium „Selbstständigkeit“ besonders wichtig. Beileitenden Angestellten oder anderen Mitarbeitern in Vertrauensstellungen wird die Aussage erwartet, dass sie jederzeit das Vertrauen des Unternehmens genossen haben.
    Arbeitsweise
Sehr gut
„Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.“ „Er war im höchsten Maße zuverlässig. Hervorzuheben ist seine uneingeschränkte Loyalität. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich auf jede Arbeitssituation einstellen und war damit vielseitig einsetzbar.“
Gut
„Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.“ „Er war ein engagierter Mitarbeiter, der sich schnell in seine neuen Arbeitsaufgaben einarbeitete und dem Unternehmen auf seinem Gebiet wichtige Impulse gegeben hat.“
Befriedigend
„Er erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau.“ „Er war verantwortungsbewusst, durchaus selbstständig und führte die ihm zugeteilten Arbeiten systematisch aus.“
Ausreichend
„Er erledigte seine Arbeiten mit Sorgfalt und Genauigkeit.“ „Er zeigte keinerlei Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Arbeitsaufgaben.“
Mangelhaft
„Er erledigte die ihm übertragenen Arbeiten im Allgemeinen sorgfältig und genau.“ „Er war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.“
Ungenügend
„Er war bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und genau zu erledigen.“ „Er war um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.“
    Zuverlässigkeit
Sehr gut
„Er arbeitete stets zuverlässig und genau.“ (Der Unterschied liegt im letzten Wort, bei gut heißt es gewissenhaft.)
Gut
„Er arbeitet stets zuverlässig und gewissenhaft.“
Befriedigend
„Er arbeitete zuverlässig und gewissenhaft.“
Ausreichend
„Er bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.“
Mangelhaft
„Er arbeitete in der Regel zuverlässig.“
Ungenügend
„Er war um eine zuverlässige Arbeitsweise bemüht.“
Ihr Arbeitsergebnis
    Zur Leistungsbewertung gehört selbstverständlich auch der Arbeitserfolg eines Arbeitnehmers. Dazu gehören:
die Arbeitsmenge,
das Arbeitstempo,
die Arbeitsqualität,
die Überzeugungskraft und
das Verhandlungsgeschick.
    Wird im Zeugnis die sorgfältige Arbeitsweise betont, dann sollten bei den Ausführungen zum Arbeitserfolg auch die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo hervorgehoben werden. Fehlen hier aber nähere Ausführungen, dann hat sich der Arbeitgeber
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