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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse
Autoren: Anne Backer
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Dritter sich davon ein umfassendes Bild machen kann. Ein potenzieller Arbeitgeber muss sich anhand der Beschreibung Ihrer Tätigkeit entscheiden können, ob Sie sein Anforderungsprofil erfüllen und als Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle geeignet sind oder nicht. Es muss daher Ihr Arbeitsplatz beschrieben werden, Ihre Funktion im Unternehmen, Ihre Aufgaben und Ihr Verantwortungsbereich, der Wechsel von Aufgaben, Spezialaufgaben und Projekten, Ihre Kompetenzen sowie Ihre berufliche Entwicklung im Unternehmen.
    Checkliste: Tätigkeitsbeschreibung
Ist die Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses beschrieben?
Sind alle wesentlichen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche präzise und vollständig beschrieben?
Werden wichtige Aufgabenbereiche ihrer Bedeutung entsprechend beschrieben?
Werden untergeordnete oder unwichtige Aufgabenbereiche in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung angemessen dargestellt, nicht überbetont?
Ist bei Veränderung Ihrer Aufgabenbereiche Ihre berufliche Entwicklung dargestellt?
Vermittelt die Tätigkeitsbeschreibung einen aktiven („war tätig“) oder einen passiven („wurde beschäftigt“) Eindruck Ihrer Arbeitsweise?
Ist das Unternehmen beschrieben und Ihre Einordnung im Unternehmen (hierarchische Position, Berichtspflicht) dargelegt?
Ist beschrieben welche Kompetenzen und Vollmachten Sie haben und welche Verantwortung Sie tragen?
    Natürlich können Sie von keinem Arbeitgeber verlangen, dass alle Punkte in ausführlicher Breite erläutert werden. Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt davon ab, wie qualifiziert Ihre Aufgaben waren und über welchen ZeitraumSie die Aufgaben wahrgenommen haben. So macht es einen großen Unterschied, ob Sie z. B. als Sachbearbeiter ein halbes Jahr in einem Fuhrunternehmen beschäftigt waren oder als Entwicklungsingenieur auf einen projektreichen Zeitraum von sieben Jahren zurückblicken.
Die Art Ihrer Tätigkeit
    In Ihrem Arbeitszeugnis muss präzise angegeben werden, welche Art von Tätigkeit Sie ausgeführt haben. Ihre Aufgaben müssen so genau und vollständig angegeben werden, dass sich ein fachkundiger außenstehender Dritter ein zutreffendes und umfassendes Bild davon machen kann. Darauf haben Sie einen Anspruch von Rechts wegen. Es müssen also die wesentlichen Tätigkeiten, Aufgaben- und Einsatzbereiche beschrieben sein, die ein Urteil über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben. Ein neuer Arbeitgeber kann nur so einen Eindruck von Ihren Erfahrungen und Leistungen gewinnen.
    Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt davon ab, wie qualifiziert diese Aufgaben waren, wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt waren und über welchen Zeitraum Sie diese Aufgaben wahrgenommen haben.
    Wichtig
    Als Faustregel gilt: Je länger Sie in einem Unternehmen beschäftigt waren und je qualifizierter und spezialisierter Ihre Tätigkeit ist, desto ausführlicher sollte Ihre Tätigkeitsbeschreibung sein.
    Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeitsbeschreibung nicht auffallend knapp ausgefallen ist. Je kürzer sie gehalten ist und je nichtssagender sie ist, desto eher müssen Sie davonausgehen, dass Ihnen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde.
    Wichtig
    Besonders wichtig: In Ihrer Tätigkeitsbeschreibung darf kein Hinweis enthalten sein, dass Sie als Betriebs- oder Personalrat tätig waren. Diese Tätigkeit darf Ihr Arbeitgeber nur dann in Ihrem Zeugnis erwähnen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Das Wichtige zuerst
    Die wichtigsten Aufgabenbereiche Ihrer Tätigkeit sind ihrer Bedeutung entsprechend zuerst zu nennen. Lesen Sie Ihr Zeugnis auch unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes durch und achten Sie darauf, in welcher Reihenfolge Ihre Aufgaben beschrieben werden.
    Wenn unwichtige Aufgaben im Verhältnis zu anderen wichtigen Tätigkeiten sehr umfangreich beschrieben und überbetont werden und Details an sich wichtiger Aufgaben, allenfalls am Rand, erwähnt werden, bringt Ihr bisheriger Arbeitgeber damit eine negative Beurteilung zum Ausdruck. Es entsteht dann der Eindruck, Sie seien mit den wesentlichen Aufgaben Ihrer Tätigkeit überfordert gewesen.
    Beispiel
    Mit Hilfe der Reihenfolgetechnik kann Ihr Arbeitgeber Informationen „zwischen den Zeilen“ weitergeben. Finden Sie in einem Zeugnis die Formulierung: „Sie war für den Einkauf von Büromaterial und Investitionsgütern zuständig“, so hätte der Arbeitgeber damit zum Ausdruck gebracht, dass die Dame zwar auf dem Papier auch für den Einkauf von Investitionsgütern zuständig war, aber eben
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