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Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)

Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)

Titel: Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)
Autoren: Wolfgang Tischer
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Da der Kindle Keyboard (Kindle 3) keine deutsche Menüführung besitzt, sind die entsprechenden englischen Bezeichnungen in Klammern genannt.
    Das Team des literaturcafe.de wünscht Ihnen viel Erfolg als Autor und Verleger bei Amazon!
     
    Redaktion literaturcafe.de
Stuttgart, April 2011

Tipp 1: Klären Sie die Rechte an den Inhalten
    Es mag paradox klingen, aber speziell Autoren, die schon einen Verlag für ihre gedruckten Bücher haben, sollten klären, ob sie überhaupt das Recht besitzen, ihr eigenes Werk als E-Book zu veröffentlichen. Häufig sind mit dem Autorenvertrag für das gedruckte Buch auch die Nutzungsrechte an der elektronischen Ausgabe an den Verlag übertragen worden. Dann darf allein der Verlag das E-Book auf den Markt bringen, und 70% Honorar bleiben ein Traum.
    Und selbst wenn Sie bei einem Print-on-Demand-Dienstleister veröffentlicht haben, sollten Sie nochmals den Vertrag durchlesen. Auch dort finden sich mitunter Klauseln, dass auch die E-Book-Version beim gleichen Dienstleister veröffentlicht werden muss. Und selbst wer unvernünftigerweise sein Geld einem Zuschussverlag in den Rachen geworfen hat 4 , kann ein Problem bekommen. So wenig diese Dienstleister echte Verlage sind, so sehr sichern sie sich häufig im Kleingedruckten die Rechte an der E-Book-Ausgabe.
    Haben Sie noch keinen Verlag und haben Sie ihr Manuskript zu 100% selbst verfasst (und selbst heißt wirklich selbst!), dann dürfte es keine Probleme geben.
    Doch schon ein Zitat von Karl Valentin – als Motto dem Text vorangestellt – geht nicht ohne weiteres 5 . Auch für Zitate müssen Sie die Nutzungsrechte beim Eigentümer oder den Erben einholen. Ihr Protagonist darf im Text nicht einfach so ein Gedicht von Hermann Hesse zitieren, denn der ist noch nicht 70 Jahre tot, und seine Erben wollen Geld sehen. Mit eingewobenen Schiller- und Goethe-Gedichten gibt es keine Probleme, wohl aber mit einer aktuellen Dostojewskij-Übersetzung, denn daran hält die Übersetzerin oder der Übersetzer die Rechte, auch wenn der Russe selbst schon über 70 Jahre tot ist.
    Und denken Sie auch an den Fotograf Ihrer Cover-Abbildung! Auch hier dürfen Sie nicht einfach ungefragt ein Foto verwenden. Sie müssen aktiv die Erlaubnis eingeholt haben. »Ich habe nachgefragt und keiner hat sich gemeldet und etwas dagegen gehabt« gilt nicht als Ausrede (siehe Kapitel Klären Sie bei Bildern die Rechte ).
    Mit dem Upload Ihres Werkes bei Amazon müssen Sie bestätigen, dass alle Rechte bei Ihnen liegen. Denn Sie haben es ja bei unserem ehemaligen Verteidigungsminister gesehen: Irgendwann kommt jeder Betrug und jede Lüge ans Licht. Klären Sie also die rechtlichen Dinge, und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest. Denn spätestens, wenn Sie wirklich gute Umsätze mit Ihrem E-Book machen, könnte sich der Bekannte melden, der Ihnen damals für lau ein Foto fürs Cover überlassen hat, und nachträglich Geld verlangen.
     
    Auch der umgekehrte Fall kann eintreten: Vielleicht hat sich bei Ihnen ein »echter« Verlag gemeldet, der Ihr E-Book gedruckt auf den Markt bringen möchte. Prüfen Sie das Angebot sorgfältig! Ein seriöser Verlag verlangt niemals Zuzahlungen vom Autor, weder direkt noch indirekt z. B. in Form von Mindestexemplaren, die Sie dem angeblichen Verlag abkaufen müssen. Hände weg von solchen Zuschuss- oder Pseudoverlagen! Lassen Sie sich auch von Beispielrechnungen nicht blenden, die scheinbar belegen, dass sich Ihre Zuzahlungen rasch amortisieren würden.
    Vielleicht wollen Sie aber Ihr Buch auch selbst mithilfe eines Print-on-Demand-Dienstleisters gedruckt anbieten.
    Egal ob Verlag oder Print-on-Demand: In beiden Fällen sollten Sie genau hinsehen, was mit den E-Book-Rechten passiert. Idealerweise verbleiben diese bei Ihnen und der Verlag erwirbt nur die Rechte für die Druckausgabe. Besteht der Verlag darauf, dass er auch die E-Book-Rechte erhält, würde dies bedeuten, dass Sie Ihren eigenen E-Book-Verkauf über Amazon nach Vertragsunterzeichnung sofort stoppen müssten. Einige Print-on-Demand-Dienstleister haben Standardverträge, die die Herauslösung von E-Book-Rechten nicht vorsehen. Lesen Sie genau das Kleingedruckte, bevor Sie etwas unterschreiben.
    Und lassen Sie sich von Ihren E-Book-Verkaufserfolgen bei Amazon nicht täuschen. Der Verkauf gedruckter Bücher unbekannter Autoren kann mühsam sein, wenn Sie ihn selbst organisieren müssen.

Tipp 2: Achten Sie auf die Rechtschreibung
    Ja, dieser Tipp steht an zweiter
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