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Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte
Autoren: Beate Wernitznig
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dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt.
    Die Gründe dafür, ein Kind in Pflege geben zu wollen, sind vielschichtig. Meist ist die Familie chronisch überlastet, sodass sich die Vorstellung entwickeln kann, es sei erleichternd, nicht mehr für das Kind sorgen zu müssen. Stressoren können sein: Partnerprobleme, Drogenproblematik, fehlendes soziales Netzwerk (z. B. Babysitter, Familienhilfe), Krankheit u. v. m.
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Tipp:
    Nach der Vollzeitpflege kann für junge Erwachsene unter Umständen auch eine Nachbetreuung infrage kommen.
    Erziehungsstellen sind eine relativ neue Form der Hilfe. Sie werden von den freien Trägern der Jugendhilfe angebotenund sorgen anstelle des Kinderpflegedienstes des Jugendamts für ein qualifiziertes Auswahlverfahren.
    Alle Hilfen zur Erziehung haben die Rückführung in die Familie zum Ziel. Nur wenn wesentliche Gründe gegen eine Rückkehr sprechen, sollen andere Lebensperspektiven erarbeitet werden.
    Diese Maßnahmen bedeuten für die betroffenen Kinder eine große Belastung, insbesondere durch das Herauslösen aus dem gewohnten sozialen Umfeld, die Trennung von den bisherigen Bezugspersonen und die unklare Rückkehr.
    Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass ein Kind sich in seiner Umgebung sozialisiert und sich an die neuen Bezugspersonen bindet. Die Auflösung einer Vollzeitpflege ist nach einer (individuell unterschiedlichen) Zeitspanne ohne Schädigung des Kindes nicht mehr möglich.
    Heimerziehung, betreute Wohnform
    Die Heimerziehungist die älteste und bekannteste Form der Erziehungshilfe. Sie soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Diese Hilfe wird heute in der Regel zeitlich befristet geleistet mit dem Ziel, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen zu ermöglichen. Auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptiv-)Familie oder die Begleitung der Jugendlichen in die Selbstständigkeit kann infrage kommen.
    Neben der materiellen (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Taschengeld) und pädagogischen Grundversorgung werden natürlich auch Leistungen der Krankenhilfe sichergestellt, und vor allem wird – gemessen an den Möglichkeiten des jungen Menschen – die Schul- oder Berufsausbildung gewährleistet. Jugendwohngemeinschaften und das sog. pädagogisch betreute Einzelwohnen nehmen zu. Jugendliche werden hier gezielt auf ein eigenständiges Leben hingeführt.
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Achtung:
    Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/ Lebenspartner werden zu den entstehenden Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen.

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
    Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungist eine Form der Hilfe für Jugendliche. In der Regel wendet sich dieses Angebot an Jugendliche, die von anderen Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden, weil sie z. B. drogenabhängig sind oder auf der Straße leben. Viele von ihnen haben den Kontakt zur Familie abgebrochen und entziehen sich den Hilfsangeboten in einer Gruppe oder im Heim.
    Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung befasst sich in der Regel mit nur einem Jugendlichen, wobei die konkrete Ausformung des Hilfeangebots im Vergleich zu anderen Betreuungsangeboten (wie beispielsweise Heimerziehung) wesentlich weniger vorgegeben ist. Die Ausgestaltung der Betreuung ist Resultat des Hilfeplanverfahrens. Der Durchführende soll über einen Abschluss in Sozialpädagogik oder einen entsprechenden anderen anerkannten Abschluss verfügen.
    In der Regel haben die Jugendlichen, die mit diesem Angebot betreut werden, schon andere Formen der Jugendhilfe erlebt – konnten aber in diesen nicht angemessen betreut werden. Ziel ist es, mit dem oder der Jugendlichen Perspektiven für das weitere Leben zu erarbeiten. Dazu kann auch gehören, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Wohnung anzumieten und eine Hilfe ähnlich dem „betreuten Einzelwohnen“ anzubieten.
    Mit der Hilfe verbunden ist die Regelleistung für den Lebensunterhalt des Jugendlichen. Hinzukommen kann noch die Übernahme weiterer Kosten wie der Miete bei der Betreuung in einer Wohnung oder Reisekosten bei erlebnispädagogischer Ausrichtung.
    Kurzfristige Herausnahme aus der Familie
    Die 42-jährige Anna ist in Vollzeit berufstätig und alleinerziehende
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