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Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte
Autoren: Beate Wernitznig
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Verwertung als unwirtschaftlich.
Auf den Punkt gebracht
Kindergeld wird bis zum maximal 25. Lebensjahr des Kindes bezahlt.
Kinderzuschlag ist oftmals finanziell ungünstiger als der Mehrbedarfszuschlag beim ALG II.
Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes bezahlt.
Alleinerziehende haben Anspruch auf Zuschläge zum ALG II.
Zusammenleben mit einem neuen Partner wirkt sich auf die Berechnung des ALG II aus.

Welche Hilfen kann ich vom Jugendamt erhalten?
    Personensorgeberechtigte – meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger – haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 KJHG/SGB VIII). Es besteht also kein Anspruch auf eine bestimmte, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, an dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen als auch das Jugendamt beteiligt werden müssen.
    Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten und (teil-)stationären Erziehungshilfen. Bei vielen werden die Kosten vom Jugendamt übernommen, einige sind je nach Bundesland kostenpflichtig. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz nennt beispielhaft die nachfolgenden Leistungsformen:
    Erziehungsberatung
    InDeutschland gibt es eine Vielzahl von Erziehungsberatungsstellen, in denen insbesondere speziell weitergebildete Sozialpädagogen und Psychologen tätig sind. Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher und Lehrer können sich unmittelbar an eine Beratungsstelle vor Ort bzw. in der Region oder im Kreis wenden. Die Beratung istpersönlich, vertraulich, auf Wunsch anonym und kostenfrei.
    Auf die Vertraulichkeit der Erziehungsberatung kann man sich verlassen – die Berater unterliegen der Schweigepflicht im Sinne des § 203 StGB/Offenbarung von Privatgeheimnissen. Jugendliche können sich auch selbstständig an die Beratungsstellen wenden. Sie haben gem. SGB I ab 15 Jahren einen Rechtsanspruch darauf. Auch Jüngere sollen ggf. anonym und verschwiegen beraten werden. Außerdem bieten viele Erziehungsberatungsstellen präventive Leistungen, wie z. B. Elternabende in Kindertagesstätten oder Elterntraining, an.
    Beistandschaft
    Die Beistandschaftist ein kostenloses Angebot des Jugendamts für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten. Die Beistandschaft ersetzt seit dem 01.07.1998 die bis dahin kraft Gesetzes für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern eingetretene Amtspflegschaft.
    Die Beistandschaft ermöglicht dem alleinerziehenden Elternteil, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen.
    Feststellung der Vaterschaft
    Die Feststellungder Vaterschaft ist von enormer Bedeutung für das Kind. In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellungkein Problem. In manchen Fällen ist sie jedoch schwierig und eventuell für die Mutter auch psychisch belastend. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Vater seine Vaterschaft mit dem Hinweis auf Mehrverkehr bestreitet.
    Aus diesem Grund bietet das Jugendamt Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft an. Der Beistand nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung durch den als Vater angegebenen Mann, so erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
    Unterhaltsregelung
    Auch beider Regelung der Unterhaltsangelegenheiten kann die Hilfe des Jugendamts als Beistand in Anspruch genommen werden. Der Beistand prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und errechnet die Unterhaltshöhe. Der Beistand sorgt auch für eine Festsetzung des errechneten Unterhaltsanspruchs in vollstreckbarer Form. Ist die Unterhaltshöhe strittig, so vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. Außerdem sorgt er für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
    Beistandschaft zur Unterhaltsregelung
    Der unterhaltspflichtige Vater Max verweigert die Auskunft zu seinem Einkommen und zahlt keinen Kindesunterhalt für seine beiden Töchter Lisa und Lena. Anstatt den Unterhaltselbst
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