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Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte
Autoren: Beate Wernitznig
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Einführung
    Was zeichnet eigentlich „den typischen Alleinerziehenden“ aus? Das fragen sich viele, und die Antwort ist denkbar einfach: Die Alleinerziehende bzw. den Alleinerziehenden als festen Stereotypen gibt es einfach nicht. Die Gruppe der Alleinerziehenden besteht nicht – wie gemeinhin oft angenommen – allein aus jungen, unverheirateten Frauen. Zunehmend sind auch Väter betroffen, und der Status „alleinerziehend“ ist zudem in allen sozialen Schichten anzutreffen.
    Definitionen des Begriffs „alleinerziehend“ finden sich im Sozialgesetzbuch und im Steuerrecht. Alleinerziehendist danach, wer ohne die nicht nur unerhebliche Hilfe eines anderen Erwachsenen Kinder unter 18 Jahren groß zieht. Dieser Erwachsene muss dabei keineswegs der eigene Partner sein: Schon eine Wohngemeinschaft mit der besten Freundin oder den eigenen Eltern kann dazu führen, dass man nicht mehr als alleinerziehend gilt. Voraussetzung für das Alleinerziehend-Sein ist jedoch nicht, dass die alleinige elterliche Sorge besteht. Lebt ein Kind in einem sog. Wechselmodell, also zu 50 % bei jedem Elternteil, ist kein Elternteil alleinerziehend.
    Dieser Ratgeber richtet sich jedoch nicht nur an diese eng begrenzte Personengruppe, denn viele Probleme betreffen auch Elternteile, die mit jemandem zusammenleben. Die starre Definition greift jedoch streng im Steuer- und Sozialrecht.
    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes/Mikrozensus ist die Zahl der Alleinerziehendenim Jahr 2009leicht zurückgegangen. Zuvor war sie seit 1996 von rund 1,3 Millionen um rund 20 % auf knapp 1,6 Millionen gestiegen. Hiervon waren ca. 90 % Frauen und nur 10 % Männer.
    Die Alleinerziehenden stellen einen wachsenden Anteil an den Familienformen dar. Waren 1996 nur knapp 5 % alleinerziehend mit minderjährigen Kindern, so wuchs diese Gruppe bis 2009 auf 9 %. Die Gruppe der Alleinerziehenden besteht zu 45 % aus 35- bis 45-Jährigen, gefolgt von den 45- bis 55-Jährigen. Erst auf Rang 3 folgen die 25- bis 35-Jährigen. Die meisten alleinerziehenden Mütter sind entweder geschieden oder ledig. Alleinerziehende Väter sind zu höheren Anteilen geschieden oder dauerhaft getrennt lebend. Im Vergleich zu alleinerziehenden Müttern sind sie zu einem höheren Anteil verwitwet.
    Der überwiegende Anteil der Alleinerziehenden, ca. 70 %, hat ein Kind, wobei die Kinder nahezu zur Hälfte über zehn Jahre alt sind.
    Deutliche Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Ehepaaren sind beim Einkommen erkennbar. Über 40 % der Alleinerziehenden haben ein Nettoeinkommen unter 1.300 Euro. Bei Einkommen über 2.600 Euro sind sie nur mit rund 7 % vertreten. Bei den Ehepaaren ist dies annähernd umgekehrt. Ca. 60 % der Alleinerziehenden bestritt ihren Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit. 30 % erhielten ALG I/II.
    Die vergleichsweise schlechte Einkommenssituation erklärt sich nicht aus fehlenden Ausbildungsabschlüssen: Nur knapp 6 % der Alleinerziehenden verfügen über keinen Abschluss. 25 % haben Fachhochschulreife oder Abitur.Hier liegt der Verdacht nahe, dass Arbeitgeber Alleinerziehende nur ungern einstellen.
    Leider sind die Regelungen für Alleinerziehende nicht in einem Gesetz zusammengefasst. Sie befinden sich im BGB, soweit es um Unterhalt, Umgang, Sorge und Ähnliches geht. Staatliche Hilfen sind in den Sozialgesetzbüchern geregelt. Auch die Steuergesetze haben zahlreiche Sonderregelungen für Alleinerziehende.

Was muss ich mit dem anderen Elternteil absprechen?
    Sorgerecht
    Werein Kind großzieht, muss nahezu täglich Entscheidungen in dessen Namen treffen. Das können Entscheidungen über alltägliche Dinge sein, aber auch solche zur Vermögensverwaltung und Gesundheitsfürsorge. Und natürlich wollen auch so grundlegende und wichtige Fragen wie die der religiösen Erziehung, der Schulbildung oder des Aufenthalts geklärt werden.
    Gerade bei Eltern in der Trennungsphase oder nach einer Scheidung ist die Kommunikation untereinander oft erschwert. Ob sich die Eltern in Angelegenheiten, die das Kind betreffen, abstimmen müssen oder ob einer allein entscheiden kann, hängt davon ab, wem das Sorgerecht zusteht.
    Sorgerecht bei Kindern verheirateter Eltern
    Sind die Elternzur Zeit der Geburt des Kindes verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge automatisch gemeinsam zu. Es bedarf keiner weiteren Erklärungen oder Anträge. Die gemeinsame Sorge besteht auch über die Trennung bzw. Scheidung hinaus fort. Fragen, die über die alltäglichen Belange hinausgehen –
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