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Wie wollen wir leben

Wie wollen wir leben

Titel: Wie wollen wir leben
Autoren: Sandra Maischenberger
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Liebe weitergegeben werden kann – wo ist dann das Problem, ihnen auch in gleicher Weise Rechte zu geben?
    Â 
    Die Annäherung der Rechte ist weit fortgeschritten. Aber noch einmal: Für mich gibt es schon einen Unterschied zwischen einem auf natürlichem Wege in der Ehe gezeugten Kind und einem adoptierten Kind. Das sollte für die elterliche Fürsorge keine Rolle spielen. Aber das in der Ehe gezeugte Kind scheint mir ein Teil
der Wesensbestimmung jener Verbindung zu sein, die da zwischen Mann und Frau besteht. Außerdem: Ist es nicht ein gewisser Unterschied, ob ein Kind Vater und Mutter oder ob es stattdessen zwei Väter oder zwei Mütter hat?
    Â 
    Aber Sie sagten selbst, in manchen Ehen entscheidet man sich bewusst gegen Kinder. Zugleich legt man zwei Männern, die ein Kind wollen, erhebliche rechtliche Schwierigkeiten in den Weg.
    Â 
    Ob das heutige Adoptionsrecht in diesen Fällen besondere Schwierigkeiten aufwirft, kann ich nicht beurteilen. Aber ich bleibe dabei: Für mein eigenes Urteil ist es von Relevanz, ob die Verbindung auf die natürliche Zeugung eines Kindes hin orientiert ist oder ob ein Kind nur durch Adoption hinzukommen kann.
    Â 
    Haben Sie ein Unwohlsein bei dem Gedanken, wenn zwei Männer ein Kind adoptieren wollen?
    Â 
    Es verursacht bei mir kein Unwohlsein. Aber die Sorge, dass dem Kind dann eine Mutter fehlt.
    Â 
    Das Familienbild hat sich in den letzten Jahrzehnten völlig verändert. Mutter, Vater, Kind – diese Vorstellung ist mittlerweile durch neuer Vater, neue Mutter, mehrere Kinder ersetzt worden, durch das, was man Patchworkfamilie nennt. Stellt uns diese Entwicklung nicht vor sehr große Herausforderungen?
    Â 
    Wir, das heißt die Beteiligten, schaffen diese Herausforderung selbst und sind deswegen nicht nur gebeten, sondern auch aufgefordert, aus dieser Situation – gerade mit Blick auf die Kinder – das Beste zu machen.
    Â 
    Noch einmal allgemein gefragt: Im Grundgesetz ist bisher nur diese besondere Ehe erwähnt worden. Reicht das noch aus?
    Â 
    Ja. Wollen Sie das Grundgesetz ändern?
    Â 
    Ich frage nur.
    Â 
    Und ich frage nur umgekehrt.
    Â 
    Kann man nicht die Begriffe von Ehe und Familie so verändern, dass alles darunter fällt?

    Â 
    Wir haben das Thema bereits erörtert. Dabei habe ich festgestellt, dass wir durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einen Rechtszustand haben, bei dem die Lebensgemeinschaften inzwischen einen der Ehe durchaus angenäherten Status genießen. Aber die Ehe als Institution abzuschaffen und in einem allgemeinen Begriff aufgehen zu lassen – dafür kann ich mich nicht erwärmen. Dem widerspreche ich.
    Â 
    Gibt es richtige und falsche Formen des Zusammenlebens?
    Â 
    Es gibt innerhalb der Ehe miserable Partnerschaften, und es gibt Lebensgemeinschaften, bei denen die Partnerschaft gut funktioniert. Und umgekehrt. Das wird auch so bleiben. Wichtig ist mir dabei vor allem, welche Rolle im Zusammenleben die Kinder spielen.

Über vorausschauende Politik, das Leben in einem Altersheim und eine Ode an die Freude
    Die Wirtschaftsweisen haben der Kanzlerin empfohlen, schrittweise die Rente mit achtundsechzig einzuführen, ab 2060 sogar die Rente mit neunundsechzig. Ist es Ihrer Meinung nach unvermeidlich, dass man diese Schritte immer weiter vollzieht?
    Â 
    Meine Neigung, mir über solche Fragen für das Jahr 2060 den Kopf zu zerbrechen, ist nicht sehr ausgeprägt. Jetzt haben wir zunächst einmal die Rente mit siebenundsechzig, die ab 2012 bis zum Jahr 2029 in vielen kleinen Schritten realisiert wird. Es ist in Ordnung, wenn die Sachverständigen der Ansicht sind, dass man sich aufgrund der demografischen Probleme rechtzeitig Gedanken machen sollte. Aber lassen sich die hier maßgebenden Fakten wirklich schon für das Jahr 2060 zuverlässig prognostizieren? Wie viele gegenwärtige Entwicklungen haben wir denn schon 1960 konkret vorausgesehen?
    Â 
    Warum sind Sie so ungehalten? Das ist doch eine Frage der politischen Planung.
    Â 
    Ich bin doch nicht ungehalten. Ich bin nur der Meinung, dass man nicht jede Kommissionsempfehlung mit einer Zeitspanne von fast fünfzig Jahren sofort zum Gegenstand von konkreten rechtlichen Überlegungen machen muss. Es ist gut, wenn wieder einmal darauf hingewiesen wird: »Ihr werdet älter, ihr habt weniger Arbeitskräfte, ihr habt einen Mangel an Facharbeitern, ihr habt ein
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