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Was Ihr Chef Nicht Wissen Muss

Titel: Was Ihr Chef Nicht Wissen Muss
Autoren: Ralf Hoeller
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Schweizer Zentrum für Unternehmensführung (ZFU): www.zfu.ch

    Eine europaweite Adresse ist die Website von European Management Assistants (EUMA): www.euma.org .
Überzeugen Sie Ihren Chef!
    Nachdem Sie sich die passende Weiterbildung herausgesucht haben, gilt es nun, Ihren Chef von deren Notwendigkeit zu überzeugen. Bevor Sie bei ihm eine Fortbildung beantragen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Hat das Seminar Bezug zu meiner Arbeit?
Haben die Seminarthemen mit meinem Arbeitsbereich zu tun?
Bringt mir das neue Wissen eine Erleichterung?
Orientiert sich die Weiterbildung an der Praxis?
Kann ich die Inhalte in meinem Unternehmen umsetzen oder sogar weitergeben?
Funktioniert der Ablauf im Büro trotz meiner Abwesenheit reibungslos?
Hat der Referent ein gutes Renommee?

    Können Sie alles mit «Ja» beantworten? Dann sind Sie bestens auf das Gespräch mit Ihrem Chef vorbereitet. Vermutlich wird er dieselben Fragen stellen.
Das Finanzamt spielt bei Weiterbildungen mit
    Prüfen Sie, ob Sie die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer absetzen können. Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie setzen die Ausgaben als Fortbildungskosten steuerlich ab. Das Finanzamt kennt dafür den Ausdruck Werbungskosten . Entscheidend für die Absetzbarkeit: Ihr Arbeitgeber muss diese Weiterbildung veranlassen. Besorgen Sie sich daher von ihm eine entsprechende Bescheinigung! Alternativ setzen Sie die Ausgaben als Ausbildungskosten ab. Auch hierfür hat das Finanzamt einen speziellen Posten: Sonderausgaben . Eine nützliche Adresse bei der Auswahl, Marktbeobachtung und Finanzierung von Weiterbildungsinformationen – inklusive Warnungen vor schwarzen Schafen in der Branche – ist die Aktion Bildungsinformation (ABI); im Internet unter www.abi-ev.de .
Fünf arbeitsfreie Tage im Jahr für Bildungsurlaub
    Jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz prinzipiell ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Da in Deutschland Bildung Ländersache ist, hat jedes Bundesland eigene Regelungen; manche sehen eine derartige Freistellung nicht vor. Das sind die generellen Voraussetzungen für die Gewährung von Bildungsurlaub:
Das Seminar oder der Kurs muss durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sein und betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen.
Studienreisen werden nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
Bildungsurlaube müssen an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, nur in Ausnahmefällen sind drei Tage möglich.
Der Arbeitnehmer muss die Weiterbildung so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn, schriftlich bei seinem Arbeitgeber anmelden.
Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, muss er dem Arbeitnehmer die Gründe innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen. Hört der Arbeitnehmer drei Wochen lang nichts, gilt die Freistellung als erteilt!
Kleinbetriebe unter 50 Beschäftigten müssen pro Kalenderjahr nur zehn Prozent ihrer Belegschaft für Bildungsurlaub freistellen. In Betrieben unter zehn Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.Bundesländer, die das Recht auf Bildungsurlaub ausdrücklich anerkennen und fördern, sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nähere Informationen finden Sie auf den Websites http://www.bildungsurlaub.de oder http://www.iwwb.de/ links/bildungsurlaub.
Glückliche Österreicher, arme Schweizer!
    Seit 1998 gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung zur so genannten Bildungskarenz, die republikweit gilt. Sie kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach §11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) vereinbart werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-1963.html .

    In der Schweiz existiert weder die Möglichkeit auf Bildungsurlaub noch auf Bildungskarenz.

Zeitdiebe
    Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und
einem doch das Kostbarste stehlen:
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