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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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Bestellung gleich ein ganzes Abonnement gekoppelt ist. Nach dem neuen Wettbewerbsrecht wird künftig die Reklame für Handy-Klingeltöne untersagt, wenn die Kosten nicht absehbar sind. Derzeit sollten Sie eventuelle Abonnements sofort kündigen – meistens mit einer SMS „STOPALL“ an die Kurzwahlnummer – und der Telefonrechnung ggf. auch widersprechen.
Handyverträge
    Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen junge Erwachsene endlich selbst Verträge abschließen. Für den jungen Erwachsenen, für den zuvor die Eltern den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hatten oder der einen Prepaid-Vertrag hatte, ist die finanzielle Tragweite eines Mobilfunkvertrags oft nicht absehbar. Dass die jungen Menschen selbst noch geschäftlich unerfahren sind, machen sich häufig Abzocker zunutze. Sie sprechen gezielt junge Erwachsene an und bitten darum, Mobilfunkverträge abzuschließen. Belohnt wird dies mit einem schnellen Taschengeld. Der Abschluss des Mobilfunkvertrags ist erst einmal wirksam und in den ersten zwei, drei Monaten scheint alles reibungslos zu klappen. Der junge Erwachsene erhält die Rechnungen und der Abzocker zahlt. Der Abzocker telefoniert auch weiterhin auf Ihre Kosten, lässt dann aber irgendwann die Rechnungen nicht mehr von seinem Konto abbuchen, sondern Ihnen die oft hohen Rechnungen vom Mobilfunkbetreiber zukommen.
    Sind Sie oder Ihr gerade volljähriges Kind in eine solche Falle getappt, empfiehlt es sich, eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu machen und sich mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung zu setzen, um eine für beide Parteien gute Lösung herbeizuführen.
    Haustürgeschäfte
    Haustürgeschäfte sind Verträge, die Sie an der Haustür, am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen abgeschlossen haben. Unter „Die rechtliche Seite“ finden Sie Hinweise auf ein mögliches Widerrufsrecht.
    Heilmittel
    Abzocker nutzen häufig die Sorgen älterer Menschen um ihre Gesundheit aus und bieten zweifelhafte Gesundheitsprodukte an. Ob es das Wundermittel gegen Krebs oder für ein starkes Herz ist, die Magnetmatte oder Rheumadecke – wenn auf eine heilende oder schmerzlindernde Wirkung hingewiesen wird, liegt ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vor.
    Die Verträge sind dann unwirksam, sodass Sie den Kaufpreis nicht bezahlen müssen. Ist Ihnen die Ware bei einer Kaffeefahrt verkauft worden, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte zu widerrufen.
Herzkreise
    Herz- oder Schenkkreise sind ein Schneeballsystem, das sich zumeist an Frauen richtet und diese mit esoterischen Themen anspricht. Sie werden nach Art einer Pyramide organisiert. Die an der Spitze stehenden Mitglieder des „Empfängerkreises“ erhalten von den ihnen nachgeordneten „Geberkreisen“ bestimmte Geldbeträge. Darauf scheiden die „Beschenkten“ aus dem „Spiel“ aus und an ihre Stelle treten die Mitglieder der nächsten Ebene, die nunmehr die Empfängerposition einnehmen. Die zuletzt Eingetretenen müssen dann genügend Teilnehmer für neu zu bildende „Geberkreise“ finden, die bereit sind, einen festgelegten Betrag an die Personen im „Empfängerkreis“ zu zahlen.
    Solche Schenkkreise sind nicht nur sittenwidrig, sondern geben nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. November 2005, Aktenzeichen III ZR 37/05 und Urteil vom 13. März 2008, Aktenzeichen III ZR 282/07) die Möglichkeit, den „Einsatz“ vom „Mitspieler“ zurückzufordern.
Inkasso
    Jedem und jeder kann es einmal passieren, dass eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Doch deshalb müssen Sie sich nicht gleich abzocken lassen. Denn hat das Unternehmen dann erfolglos gemahnt, gibt es die Forderung zum Einzug gerne an ein Inkassobüro weiter. Dieses droht nicht nur mit → Schufa-Eintrag , Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung, sondern verlangt für seine Tätigkeit saftige Gebühren. Manche Unternehmen geben die Forderung auch direkt weiter an einen Rechtsanwalt, der nochmals entsprechend hohe Gebühren aufschlägt. Die Gebühren für das Inkassobüro und den Rechtsanwalt dürfen nach ständiger Rechtsprechung nicht höher sein als das, was ein einziger Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für
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