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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Mietern und langfristigen und indexierten Mietverträgen investieren. Bereits vermietete „Bestandsimmobilen“ senken das Risiko zusätzlich.
    Bei Investments in geschlossene Immobilienfonds ist hierbei zu unterscheiden zwischen zwei Veräußerungsfällen:
Der Fonds veräußert das Immobilienobjekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb.
    Hier wird der Veräußerungsgewinn wie bei einem Alleineigentümer ermittelt, einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter aufgeteilt.
Der Fondsinvestor veräußert seinen Anteil an dem geschlossenen Immobilienfonds innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb.
    Der Verkauf wird steuerlich als Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter des Fonds gewertet. [192] Dem Erlös sind die früheren anteiligen Anschaffungskosten gegenzurechnen.
Der Fondsinvestor hat den Fondsanteil nicht bei dessen Gründung erworben, sondern am Sekundärmarkt.
    In diesem Fall ist zusätzlich ein Veräußerungsgewinn zu versteuern, wenn der Fonds innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb des Anteils ein Grundstück veräußert.
    Steuerstrategie 98
    Bei der Auswahl des Beteiligungsmodells sollte sich ein Kapitalanleger nur auf Initiatoren mit nachweisbar positiver Leistungsbilanz und positivem Branchen-Image beschränken. Die Finger sollte der Anleger von Finanzdienstleistungs-Unternehmen (Vermittler/Berater/Banken) lassen, welche keine umfassenden und objektiven Informations-, Service- und Betreuungsleistungen sowie zeitgemäße Abwicklungs-Konditionen bieten.
Beispielinvestment: Abgeltungsteuerfreie Investments fürs Eigenheim mit geschlossenen Immobilienfonds
    Ein abgeltungsteuerfreies Investment in ausgewählte renditestarke Immobilienobjekte bietet die zur Genogruppe gehörende GenoInvestment GmbH mit ihrem „GenoHausFonds II“. Die gleichnamige GenoHausFonds II GmbH & Co KG ist eine Beteiligungsgesellschaft in der Konzeption eines geschlossenen Immobilienfonds mit Kündigungsrecht und regelmäßigen Entnahmemöglichkeiten. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens mit dem Ziel der Vermögensvermehrung durch den Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und den Verkauf von Immobilienobjekten und Grundstücken.
    Die Gesellschaft erwirbt Investitionsobjekte wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, ganz oder teilweise gewerblich genutzte Wohnobjekte und gemischt genutzte Wohnobjekte mit mindestens 50% wohnwirtschaftlichem Anteil sowie unbebaute Grundstücke. Diese Investitionsobjekte erwirbt sie entweder von Banken bzw. Kreditinstituten, Forderungsaufkäufern, aus Zwangsversteigerungen heraus oder direkt von in Bedrängnis geratenen Finanzierungskunden aus einer gekündigten oder fällig gestellten Darlehenssituation oder von Kunden, die keine Verlängerung des Kredits durch ihr Kreditinstitut erhalten können.
    Die Strategie: Der Fonds erwirbt seine Immobilienobjekte immer unter dem gutachterlichen Verkehrswert. Nachdem der bisherige Eigentümer aber 100% des aktuell festgestellten Verkehrswertes an die Beteiligungsgesellschaft überträgt, entsteht sofort ein Mehrvermögen für die Beteiligungsgesellschaft und die beteiligten Kapitalanleger.
    Die Objekte werden zwischenzeitlich vermietet, was zusätzliche Einnahmen bringt. Die Mieter sind meist ihre ehemaligen Eigentümer. Diese zahlen an die Beteiligungsgesellschaft für die weitere Nutzung ihrer ehemaligen Immobilie eine Miete von mindestens 9–10 % des für die Immobilie investierten Gesamtkapitals. Die Beteiligungsgesellschaft verfolgt dabei das Ziel, dass die bisherigen Eigentümer in ihrem Objekt verbleiben, dieses in der Mietzeit ordentlich bewirtschaften und es während der Fondslaufzeit wieder zu von Beginn an festgelegten Preisen zurückerwerben.
    Der Rückerwerb der Objekte durch die ehemaligen Eigentümer erfolgt entweder direkt oder über den Optionskauf der Genotec eG, einer Wohnbaugenossenschaft, zu einem bereits von Beginn an festgelegten Wert unter Beachtung eines Inflationsschutzes. Durch die von Beginn an notariell beurkundeten Zuschläge laut Investitionsgrundsätzen entstehen mit dem Rückkauf der Immobilie durch den früheren Eigentümer festgelegte Erträge. Diese können noch überschritten werden, wenn der heutige Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und die Immobilie am freien Markt veräußert werden
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