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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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B
5.000 €
10 %
500 €/500 €
1.250 €
1.250 €
Summe
20.000 €

5.000 €
5.500 €
Differenz im Vergleich zu reinen Inlandseinkünften (Mehrsteuern)

500 €

    Der für den Kapitalanleger sich ergebende Nachteil durch die quellenbezogene Limitierung der Anrechnung beträgt 500 €. Damit steigt die Gesamtbelastung für das Welt-Kapitaleinkommen von 25 % auf 27,5 % (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Die Rückerstattung nicht anrechenbarer ausländischer Quellensteuern
    Eine Anrechnung gezahlter ausländischer Quellensteuern erfolgt wie oben gesehen unter zwei Voraussetzungen, wobei eine der beiden Voraussetzungen war, dass die einbehaltene Quellensteuer nicht höher war als die nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen „anrechenbare“ Quellensteuer. Kapitalanleger mit einem Konto im Ausland müssen danach unterscheiden zwischen:
einem Konto an einem ausländischen Finanzplatz, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen [197] (DBA) besteht, und
Einem Konto an einem ausländischen Finanzplatz, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat des Kapitalanlegers (Deutschland) und dem Quellenstaat kein Doppelbesteuerungsabkommen, besteuert der Quellenstaat einerseits nach nationalen Vorschriften und das deutsche Kreditinstitut zieht von der ankommenden Nettodividende ebenfalls nochmals Abgeltungsteuer ab (Doppelbesteuerung).
    Besteht mit dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen, berücksichtigt das inländische Kreditinstitut die ausländischen Steuern bei der Abgeltungsteuer entsprechend nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG (§ 43a Abs. 3 Satz 1 EStG). Letzteres bedeutet, das inländische Kreditinstitut berücksichtigt ausländische Steuer bis zu dem nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Teil auf den einzelnen Kapitalertrag – auf die nach Verlustverrechnung verbleibende Abgeltungsteuerschuld.
    Beispiel:
    Kapitalanleger A hat 2012 inländische Kapitaleinkünfte von 2.000 € und ausländische Kapitaleinkünfte von 30.000 € erzielt. Auf die ausländischen Kapitaleinkünfte wurden 25 % Quellensteuer auf Dividenden (= 7.500 €) einbehalten. Auf die Quellensteuer sind nach Doppelbesteuerungsabkommen 15 % anrechenbar, weil keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegend. Die ausländische Quellensteuer, welche keinem Ermäßigungsanspruch unterliegt, beträgt weniger als 25 % des Kapitalertrags („per-item-limitation“, siehe oben). Anrechenbar sind daher 4.500 €.
    Die Abgeltungsteuer errechnet sich unter Anwendung der Rechenformel (siehe oben) wie folgt:

    Kontrollrechnung:
Kapitaleinkünfte gesamt
32.000 €
Als Sonderausgabe abziehbare Kirchensteuer ( 9% aus 3.423 €)
308,07 €
Verbleibende Einkünfte
27.691,93 €
Davon Abgeltungsteuer 25 %
6.923,00 €
Anrechenbare ausländische EU-Zinssteuer
4.500 €
Verbleibende Abgeltungsteuer
2.423,00 €
Quellensteuerrückerstattung
Quellensteuerabzug im Ausland
7.500 €
Anrechnung Abgeltungsteuer
4.500 €
Differenz/Überbetrag
3.000 €

    Steuerstrategie 100
    Bezüglich der Differenz von 3.000 € macht der Kapitalanleger in dem jeweiligen Ursprungsland einen Rückerstattungsanspruch geltend
    Ãœbersteigt bei Kapitaleinkünften aus Staaten, mit denen ein DBA besteht, die tatsächlich einbehaltene Quellensteuer den nach DBA zulässigen Quellensteuersatz, ist auf Antrag des Kapitalanlegers der zu hoch einbehaltene Betrag zu erstatten. Das Erstattungsverfahren erfolgt mittels länderspezifischer Erstattungsformulare, die auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern unter http://www.steuerliches-info-center.de heruntergeladen werden können.
    Beispiel: Dividenden aus österreichischen Aktien
    Die national Kapitalertragsteuer auf Dividenden beträgt in Österreich 25 %. Anrechenbar sind nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen 15 %.
    Beim deutschen Kreditinstitut komme bei einer Bruttodividende von 2.000 € nach österreichischer Kapitalertragsteuer 1.500 € an. Das deutsche Kreditinstitut schreibt diesen Betrag gut, zieht aber gleichzeitig die deutsche Abgeltungsteuer auf die Bruttodividende von 2000 ab, rechnete dabei 15 % nach dem DBA an. Die
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