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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Spitzensteuersatz: 49,82 %.
Bei einem Grenzsteuersatz von 25 %: 40,93 %
im Eingangssteuersatz von 15 %: 36,49 %. [15]
Bei Zuordnung der Kapitalbeteiligung (aus der die Dividendeneinnahmen fließen) zum Privatvermögen ist hingegen der Abgeltungsteuersatz von 25 % auf den vollen Bruttoertrag anzuwenden. Die steuerliche Gesamtbelastung beträgt hier nach Rechnung der Bundesregierung 48,34 %; im Rahmen der Antragsveranlagung unter Anwendung des Eingangssteuersatzes 40,93 %. [16] Bei Zuordnung der Kapitalbeteiligung (aus der die Dividendeneinnahmen fließen) zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft ergibt sich hingegen eine Steuerfreistellung.
Besteuerung der Veräußerungsgewinne
Abgeltungsteuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte
    Veräußerungsgewinne aus den Kapitalanlageformen Aktien, Genussscheine und diversen Unternehmensbeteiligungen unterliegen wie folgt der Abgeltungsteuer: (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EStG)
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wie z.B. Aktien. Auch der Austritt aus einer Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft oder die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften, die gesellschaftsrechtlich ausländischem Recht unterliegen, werden von der Abgeltungsteuer erfasst. Beträgt die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft mehr als ein Prozent – es handelt sich hier um eine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG – erfolgt eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren. 40 % vom Veräußerungserlös sind steuerfrei.
Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten werden den abgeltungsteuerpflichtigen Erträgen i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zugeordnet. Dem Veräußerungserlös aus den Bezugsrechten werden anteilige Anschaffungskosten der zugrunde liegenden Anteilscheine (Aktien) zugerechnet. [17]
    Beispiel: (aus BMF v. 22.12.2009 a.a.O.)
Anschaffung 30 B Aktien 10.1.2010 Kurs 150 €
4500 €
Kapitalerhöhung am 30.4.2010 Bezugsverhältnis 2:1
Kurs Altaktie am 30.4.2010 = 120 €
3600 €
Kurs Altaktie am Folgetag der Kapitalerhöhung = 80 €
2400 €
Wert des Bezugsrechts (rechnerischer Wert)
40 €
Hinzukauf von 30 Bezugsrechten zu 40 € am 15.5.2010 und Bezug von 30 Gratisaktien
1200 €
Verkauf aller 60 Aktien am 20.9.2010, Kurs 100 €
6000 €
    Lösung:
    Anschaffung: 15 Gratisaktien am 10.1.10 (zugeteilte Rechte = Kauf Altaktie)
    Anschaffung: 15 Gratisaktien mit Kauf Bezugsrechte 15.5.
    Anschaffungskosten für 30 B Aktien (4500 €) entfallen auf 45 Aktien (zugeteilte Bezugsrechte)
Veräußerungserlös:
6000 €
– AK 45 B Aktien
– 4500 €
– AK 15 Aktien (gekaufte Bezugsrechte)
– 1200 €
Abgeltungsteuerpfl. Veräußerungsgewinn
300 €
    Werden nicht die Gratisaktien bezogen und veräußert, sondern die Bezugsrechte, ergibt sich folgende Steuerrechnung:
Verkauf 30 Bezugsrechte am 10.5.2010 Kurs 40 €
1200 €
Anschaffungskosten 30x50 €
– 1500 €
Veräußerungsverlust
– 300 €

    Die Anschaffungskosten einer Altaktie von 150 € entfallen zu ⅓ auf das zugeteilte Teilrecht. Dessen Anschaffungskosten betragen somit 50 € pro Aktie für 30 Altaktien. Daraus ergibt sich ein anteiliger Anschaffungskostenbetrag von 1500 €, welche dem Veräußerungserlös gegengerechnet wird.
    Als Zeitpunkt der Anschaffung der Gratisaktien oder Teilrechte gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altaktien(vgl. BMF v. 22.12.2009 a.a.O). Daraus folgt, dass Veräußerungserlöse von Bezugsrechten nur steuerpflichtig sind, wenn die Altanteile steuerverstrickt sind, d.h. nach dem 31.12.2008 angeschafft worden sind.
Gewinne aus der Veräußerung von Genussrechten
    Bei aktienähnlichen Genussrechten, bei denen die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft mehr als ein Prozent beträgt, erfolgt eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren.
Gewinne aus der Veräußerung ähnlicher Beteiligungen
    Zu den ähnlichen Beteiligungen zählen z.B. Anteile an einer Vorgesellschaft, die nach Abschluss des GmbH-Vertrages vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister bestehen und von einem Kapitalanleger gehalten werden. Beträgt die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft
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