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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013
Autoren: Hans-Lothar Merten
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stimmen, muss der Gewinn nach dem Transfer nach Deutschland in der Regel hierzulande versteuert werden.
    Diese Besteuerung lässt sich jedoch umgehen. Dazu wird der in Asien entstandene Gewinn von der dortigen Betriebsstätte nicht direkt nach Deutschland , sondern in ein Drittland transferiert, in eine sogenannte Durchgangs- oder Vetragsoase. Diese hat eine Reihe von bilateralen Steuerabkommen geschlossen, unter anderem mit dem asiatischen Land der Produktionsstätte. Der Vertrag stellt sicher, dass das asiatische Land Gewinne nicht besteuert, und die Vertragsoase erklärt sich bereit, den „Durchgangs-Gewinn“ ebenfalls nicht zu besteuern. Die Vertragsoase ist somit die erste Station auf der von Steuerspezialisten ausgewählten Route durch die steuerfreie Zone, die der Betriebsstättengewinn aus Asien nimmt. Um sich zu rechtfertigen, verkaufen Steueroasen das als wirksames Instrument, um eine Doppelbesteuerung zu umgehen. Das System hat jedoch eine Konsequenz: die doppelte Nichtbesteuerung.
    In diesem Beispiel bringt das Offshore-System sowohl das asiatische Land als auch Deutschland legal um seine Steuergelder. Weltweit sind derzeit über 3 000 Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Damit einher geht der Transfer großer Kapitalbeträge. Allein durch die Durchgangsoase Niederlande flossen im vergangenen Jahr rund 20 Billionen Euro, um anschließend irgendwo auf dem Globus in der Regel steuerfrei zu landen. Entwicklungsländern gehen dadurch legal Hunderte von Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Das stellt die gleichzeitig erhaltene Entwicklungshilfe weit in den Schatten. Aber auch den Industrieländern kommen Milliardenbeträge an Steuereinnahmen abhanden. Insgesamt gehen den Finanzbehörden dadurch weltweit jährlich knapp 200 Milliarden Euro verloren – in Zeiten hoher Staatsschulden ein Unding.
    Nur mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen und Steueroasen lässt sich erklären, weshalb internationale Investitionsflüsse häufig so merkwürdig verlaufen: So kamen in den letzten Jahren die größten Investitionszuflüsse in China nicht etwa aus Japan oder den USA , sondern aus den Steueroasen Hongkong und von den British Virgin Islands . Ähnlich verhält es sich in Indien : Hier war die größte Quelle ausländischer Investitionen die Vertragsoase Mauritius . Die Insel im Indischen Ozean hat mit rund 50 Volkswirtschaften in Afrika, Asien und Europa Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, über die international operierende Investoren und Unternehmen die Erträge aus ihren Investitionen steuerneutral in die Heimat transferieren können (s. S. 438).
    Dabei ist etwa das Steuerabkommen zwischen Indien und der Steueroase Mauritius ein reines „Treaty Shopping“. So wie beispielsweise beim Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Bermuda , einer Nullsteueroase. Beim sogenannten Treaty Shopping verschafft sich ein Steuerpflichtiger die Vorteile aus einem DBA, obwohl er in dem betreffenden Vertragsstaat nicht ansässig ist. Das geschieht regelmäßig durch Zwischenschalten einer Kapitalgesellschaft (s. S. 441). Wie in diesen Fällen existieren weltweit zahlreiche Steuerschlupflöcher, die es Unternehmen und Investoren mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen und dem Zwischenschalten von Steueroasen ermöglichen, Gewinne und Erträge in Nullsteuergebieten abzurechnen, wohingegen die Kosten in Hochsteuerländern anfallen und von der Steuerlast abgesetzt werden können – und alles ganz legal.
    Doppelbesteuerungsabkommen macht man sich aber auch bei Kapitaleinkünften zunutze. Hier kann es immer dann zu einer doppelten Besteuerung kommen, wenn einerseits auf das Welteinkommen im Ansässigkeitsstaat und andererseits im Land der Einkommensquelle Steuer erhoben wird. DBA schließen dies aus. Darüber hinaus gibt es neben den oben aufgeführten Abkommen der Rechts- und Amtshilfe und des Auskunftsaustauschs , der vor allem für Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld im Ausland von Bedeutung ist, einige wenige DBA, die im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuern eine doppelte Besteuerung vermeiden. Seitens Deutschlands bestehen Verträge mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden , der Schweiz und den Vereinigten Staaten .

1. Steueroasen – eine Definition
    Als Vorläufer der Steueroasen gelten die US -Bundesstaaten New Jersey und Delaware . Bereits im
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