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Rockerkrieg: Warum Hells Angels und Bandidos immer gefährlicher werden - Ein SPIEGEL-Buch (German Edition)

Rockerkrieg: Warum Hells Angels und Bandidos immer gefährlicher werden - Ein SPIEGEL-Buch (German Edition)

Titel: Rockerkrieg: Warum Hells Angels und Bandidos immer gefährlicher werden - Ein SPIEGEL-Buch (German Edition)
Autoren: Jörg Diehl , Thomas Heise , Claas Meyer-Heuer
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Brutalste bekämpfen. Die Presse erfindet dafür den Begriff »Rockerkrieg« – wie soll man es auch sonst nennen, wenn auf offener Straße Menschen getötet werden und die Anführer einer Gruppe ihren Mitgliedern befehlen, die Anhänger der anderen Gruppe anzugreifen, wann immer sie sie sehen? So ziehen die Banden durch das Land und hinterlassen eine Blutspur:
    Am 23. Mai 2007 erschießen die Bandidos Heino B., 47, und Thomas K., 35, den Hells Angel Robert K., 47, in seinem Motorradladen im westfälischen Ibbenbüren.
    Am 21. Juni 2009 greift ein Kommando der Bandidos im brandenburgischen Finowfurt auf offener Straße einen Konvoi der Hells Angels an: Danilo B., 27, erleidet multiple Stichverletzungen in beiden Beinen und im linken Arm, eine Fraktur der rechten Kniescheibe, eine Fraktur des linken Unterschenkels. Enrico K., 26, wird das rechte Bein fast abgetrennt, Sebastian W., 27, in Hals und Brust gestochen. Und Angels-Anführer André Sommer schleppt sich ins Krankenhaus, mit einer abgebrochenen Klinge im Rücken.
    Am 26. Juni 2009 stoppen die Hells Angels Marcus S., 41, Danny A., 29, und Björn S., 27, auf der Landstraße 386 bei Stetten (Rheinland-Pfalz) den örtlichen Outlaws-Präsidenten Dirk O., 45, reißen ihn von seinem Motorrad, schlagen ihn zusammen und erstechen ihn schließlich.
    Am 17. Juli 2009 findet im brandenburgischen Eberswalde ein Rocker der Chicanos einen verdächtigen Gegenstand unter seinem Auto. Die alarmierten Sprengstoffexperten der Polizei entschärfen wenig später eine russische Handgranate vom Typ RG 42.
    Am 13. August 2009 tötet ein Unbekannter in Berlin-Hohenschönhausen den Hells Angel Michael B., 33, mit einem Schuss in die Brust. Ein Messerstich durchtrennt zudem seine Oberschenkelarterie.
    Am 12. September 2009 rammt der damalige Anführer der Hells Angels Flensburg, Stefan R., 36, mit seinem Audi A 8 zweimal den Bandido Thomas K., 24, der mit seiner Harley auf der Autobahn unterwegs ist. Der Rocker stürzt und erleidet lebensgefährliche Verletzungen.
    Am 8. Oktober 2009 erschießt im Duisburger Rotlichtviertel der Hells Angel Timur A., 31, den Bandido Rudi Heinz »Eschli« Elten, 32. Ein »Szenario wie beim Schachspiel«, sagt der Vorsitzende Richter später: »Vier Züge bis Matt.«
    Am 18. Oktober 2009 feuern Unbekannte im hessischen Usingen aus einem Auto heraus auf den Hells Angel Friedrich M., 44, als der in seinen Wagen einsteigen will. Ein Projektil durchschlägt den Arm des Mannes auf Brusthöhe.
    Am 28. Dezember 2009 greifen die Bandidos Rafael H. und Nico R. in Erfurt den Hells-Angels-Unterstützer René F., 38, vor einem Motorradladen an. Das Opfer erleidet lebensgefährliche Hieb- und Stichverletzungen.
    Am 17. März 2010 tötet im rheinland-pfälzischen Anhausen der Hells Angel Karl-Heinz »Kalli« B., 44, den Polizisten Manuel K., 42. Der Oberkommissar gehört einem Spezialeinsatzkommando an, das sich in den frühen Morgenstunden Zutritt zum Haus des Rockers verschaffen will. Der aber feuert – anstatt zu öffnen – durch die geschlossene Tür auf die vermummten Beamten, weil er, wie er später sagt, den Angriff einer konkurrierenden Bande fürchtet.
    Diesen Hells Angel spricht der Bundesgerichtshof ( BGH ) am Ende sogar frei: »Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen«, heißt es aus Karlsruhe. »Kalli« B. habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf »Verpisst euch!« und das Einschalten des Lichts keine Reaktion erfolgt, habe der Mann geschossen.
    Eine irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtsprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befindet der BGH , der sich damit ziemlich gut informiert zeigt. Denn im Grunde erkennen die Richter mit ihrer Entscheidung letztinstanzlich an, dass es in Deutschland verfeindete Banden gibt, die sich um das Gewaltmonopol des Staates wenig scheren und sich stattdessen mit tödlicher Brutalität und frenetischem Hass bekriegen.
    Für die Ermittlungsbehörden jedoch ist das Urteil ein Weckruf, sie müssen handeln. Ziemlich zügig verständigen sich die Innenminister auf ein entschlossenes Vorgehen.
    Doch der Verfolgungsdruck auf die Rocker, den Polizei und Staatsanwaltschaften in den Folgejahren aufbauen, all die Verbote, Verfahren und Razzien, die Sonderkommissionen und Datenbanken, das
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