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Mittelalterliche Klöster: Deutschland - Österreich - Schweiz

Mittelalterliche Klöster: Deutschland - Österreich - Schweiz

Titel: Mittelalterliche Klöster: Deutschland - Österreich - Schweiz
Autoren: Jens Rüffer
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communis ) und hatten bestimmte liturgische Pflichten zu erfüllen. Obwohl die Kleriker ihr Eigentum aufgeben sollten, besaßen sie zu Lebzeiten noch das Nutzungsrecht. Die asketischen Bestimmungen waren eher moderat.
    Eine große Zäsur, wenn auch nur im normativen Sinn, markiert die Aachener Synode von 816 / 17. Diejenigen, die nicht nach Art der Mönche leben wollten ( vita monastica ), konnten sich alternativ nur für die vita canonica nach den überregional geltenden Institutiones canonicorum bzw. sanctimonialium entscheiden.
    Die wirtschaftliche Grundlage für Kanoniker wie Kanonissen war die Stiftspfründe ( beneficium ). Den spirituellen Mittelpunkt bildete der Gottesdienst ( officium divinum ), weshalb mit dem Sitz im Chor auch eine Residenzpflicht verbunden wurde. Zugleich schlossen sich die Mitglieder eines Kollegiats- oder Domstifts zu einer Korporation zusammen, dem Kapitel, um gemeinschaftliche Interessen per Abstimmung wahrnehmen zu können. Zur Pflicht der Mitglieder gehörte auch die Übernahme von Ämtern: Vorsteher ( praepositus / prior ), Kantor, Kellermeister ( cellarius ), Pförtner ( portarius ) etc.
    Wachsende Missstände wie der Zerfall des Gemeinschaftslebens, Aufspaltung des Kirchenvermögens, die Laieninvestitur, Ämterkauf (Simonie) oder Priesterehe führten in der Mitte des 11. Jahrhunderts zu erneuten Reformbestrebungen, die, benannt nach ihrem prominentesten Vertreter, Papst Gregor VII. (1073 – 1085), auch als Gregorianische Reformen bezeichnet werden. So forderte bereits die Lateransynode von 1059 von den Kanonikern die vita communis und den Verzicht auf Privatbesitz. Die Kanoniker der Stifte, die sich der strengeren Regel unterwarfen, wurden als regulierte Chorherren ( canonici regulares ) bezeichnet, im Gegensatz zu den Säkularkanonikern oder Weltgeistlichen ( canonici saeculares ). In Anlehnung an monastische Gepflogenheiten verpflichteten sich die Regularkanoniker zu Gehorsam, gelobten Keuschheit und den Verzicht auf persönliches Eigentum. Im Gegensatz zu Mönchen, die ursprünglich Laien ohne höhere Weihen waren und deren liturgischer Mittelpunkt das Stundengebet bildete, sind Regularkanoniker in Gemeinschaft lebende Priester mit all den sich daraus ergebenden seelsorgerischen Verpflichtungen.
    Neben bestehenden Statuten bzw. Consuetudines avancierte in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts die sogenannte „Augustinusregel“ zur Grundlage des Gemeinschaftslebens einiger regulierter Chorherrenstifte. Der Kirchenvater Augustinus verlieh dem Text ein besonderes spirituelles Gewicht, doch bestand die Regel aus zwei Teilen, die nicht alle als verbindlich ansahen. Diejenigen, die nur das Praeceptum anerkannten, wurden dem Ordo antiquus zugeordnet. All jene, die auch den sogenannten Ordo monasterii übernahmen, gehörten zum Ordo novus . Während das Praeceptum eine primär spirituelle Grundlegung darstellt, in deren Zentrum die Nächstenliebe ( caritas ) und die Apostelnachfolge (Apg 4,32 – 35) stehen, werden im Ordo monasterii praktische Grundzüge des Gemeinschaftslebens dargelegt, die auch eine strengere Askese einfordern (Fleischverzicht, Schweigen und Handarbeit). Die strengere Augustinusregel wurde in Springiersbach und Klosterrath angenommen und später für die Prämonstratenser bindend. Hervorzuheben ist, dass der Ordo novus mit der starken Anlehnung an monastische Gewohnheiten neben der strengeren Lebensführung eine kontemplative Ausrichtung besaß und seelsorgerischen Tätigkeiten eher ablehnend gegenüberstand, sehr zum Bedauern der Bischöfe, verlieh doch gerade die strengere Lebensweise den Kanonikern eine größere spirituelle Autorität.
    Die Anfänge der Prämonstratenser ( Canonici Regulares Ordinis Praemonstratensis ) gehen auf eine charismatische Persönlichkeit zurück, Norbert von Xanten (1080 / 85 – 1134). Auch hier, wie bei den Zisterziensern oder Kartäusern, ging es am Anfang nicht um die Gründung eines Ordens, sondern um das Streben nach religiöser Vollkommenheit einer kleinen Gruppe Gleichgesinnter bzw. um deren Selbstheiligung.
    Norbert, der aus dem Geschlecht der Edelherren von Gennep stammte, wurde bereits im Kindesalter dem Stift Sankt Viktor zu Xanten übergeben. Bis 1115 lebte er als Kanoniker mit den damals üblichen Vergünstigungen. Ein Bekehrungserlebnis in jenem Jahr – er stürzte durch Blitzschlag vom Pferd – brachte eine radikale Wende. Norbert, den die Kombination von Predigt und strikter Armut stark beeindruckte, ließ
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