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Mir schmeckts wieder

Mir schmeckts wieder

Titel: Mir schmeckts wieder
Autoren: Claudia Menebroecker , Joern Rebbe , Udo Keil
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Trendmenüs bis zu diätetischen Speisen – tiefgekühlt, aufwärmbar oder servierfertig. Qualität, Service und Preis können je nach Anbieter stark variieren. Schauen Sie sich die Angebote in Ihrem Ort genau an und bestellen Sie Probemenüs, um zu prüfen, was Ihnen am meisten zusagt. Neben Qualität und Service sind auch die Lieferbedingungen zu beachten. Informationen und Beratung zu den Menüdiensten in Ihrem Ort erhalten Sie in städtischen Einrichtungen wie Seniorenbüros oder Sozialstationen und bei der Verbraucherzentrale.

    TIPP
    Lieferservices übernehmen den Transport
    Viele Supermärkte bieten einen Lieferservice für den Einkauf an. Sie können diesen Service auf Wunsch auch nur für einzelne Produkte wie Getränke in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Supermarkt nach dieser Möglichkeit. Inzwischen gibt es auch verschiedene Anbieter, bei denen bequem über das Internet bestellt werden kann. Wenn Sie selbst keinen Computer benutzen, bitten Sie jemanden aus Ihrer Familie oder Bekanntschaft, die Bestellung mit Ihnen gemeinsam zu machen.
Hinweise für die Lagerung
    Der geeignete Lagerplatz und die passende Temperatur sind für jedes Lebensmittel unterschiedlich. Beachten Sie die richtige Lagerung, damit die Produkte nicht vorzeitig verderben und dadurch Ihre Gesundheit gefährden.
    Bewahren Sie frische, leichtverderbliche Lebensmittel, die Sie wöchentlich einkaufen, im Kühlschrank auf. Diese Produkte müssen direkt nach dem Einkauf kühl gelagert werden. Achten Sie dabei darauf, dass länger haltbare Lebensmittel nach hinten gestellt werden.
    Zubereitete Speisen, die Sie später essen wollen, gehören ebenfalls in den Kühlschrank und sollten nach spätestens zwei Tagen verzehrt werden. Länger haltbar sind sie nur, wenn Sie sie direkt nach der Zubereitung einfrieren.
    Für die mittelfristige Lagerung von etwa drei bis sechs Monaten eignen sich tiefgekühlte Produkte, Öle und Kartoffeln. Das Mindesthaltbarkeitsdatum soll dabei nicht überschritten werden. Tiefgekühlte Produkte dürfen nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden, da sich darin dann Keime vermehren könnten. Achten Sie auch bereits beim Transport darauf, dass die Lebensmittel nicht auftauen.
    Für die langfristige Lagerung im Vorratsschrank sind beispielsweise Konserven und Trockenprodukte geeignet. Sie sind bis zu einem Jahr lang haltbar. H-Milch, Kondensmilch, Senf, Mayonnaise oder Remoulade und Marmelade sind ungeöffnet auch bei Zimmertemperatur recht lange haltbar. Kaufen Sie auch hier eher kleine Verpackungseinheiten, lagern Sie diese Produkte kühl und verbrauchen Sie sie rasch, sobald sie geöffnet sind.
Ablaufdaten im Blick haben
    Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter Einhaltung der aufgedruckten Lagerbedingungen mindestens seine Qualitätseigenschaften behält. Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich dabei immer auf die ungeöffnete Packung. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können die Lebensmittel noch verzehrt werden, es sind aber Einbußen derQualität möglich. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügelfleisch oder Vorzugsmilch haben ein sogenanntes Verbrauchsdat um. Nach diesem Datum dürfen sie nicht mehr verzehrt werden.
    TIPP
    So vermeiden Sie Schädlingsbefall
    Schädlingen lässt sich vorbeugen durch den Einkauf intakter Verpackungen und durch Lagerung in trockenen, kühlen und luftigen Räumen. Lagern Sie die Produkte in gut schließenden Behältern aus Glas, Metall oder Kunststoff. Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum der Lebensmittel. Vorratsschränke müssen regelmäßig gereinigt werden. Die regelmäßige Entsorgung von Abfällen verhindert außerdem Gerüche, die Schädlinge anlocken.
Wenn doch mal etwas schlecht wird
    Ein unangenehmer, saurer oder auch traniger Geschmack bei Fleisch, Wurst oder Milchprodukten zeigt an, dass ein Lebensmittel verdorben ist. Verwerfen Sie diese Produkte, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Bei eingeschränkter Geschmackswahrnehmung wird ein verdorbenes Lebensmittel jedoch eventuell gar nicht erkannt. Hier sind die Küchenhygiene und die Beachtung des Mindesthaltbarkeitsdatums deshalb umso wichtiger, um Magen-Darm-Erkrankungen zu verhindern.
    Auch von Schimmel befallene Lebensmittel sind verdorben und müssen entsorgt werden. Es lässt sich nicht mit bloßem Auge erkennen, wie weit die Schimmelpilze in das Lebensmittel hineingewachsen sind. Werfen Sie deshalb schimmeliges Obst,
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