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Mein sicheres Zuhause

Mein sicheres Zuhause

Titel: Mein sicheres Zuhause
Autoren: Matthias Noellke
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Notieren Sie Körpergröße, Alter, Dialekt, Kleidung, Ausrüstung, Nummernschild des Autos, Fahrzeugtyp. Eine möglichst genaue Beschreibung der Täter hilft später der Polizei bei ihren Ermittlungen.
Rufen Sie aus dem Fenster um Hilfe.
    Behalten Sie im Hinterkopf, dass die meisten Einbrecher unbewaffnet und nur an schneller Flucht interessiert sind. Wenn Sie Eindringlinge allerdings überraschen, könnten sie in Panik geraten und unkontrolliert reagieren. Verzichten Sie daher in jedem Fall auf Schuss- und Stichwaffen. Wenn es zu einem Handgemenge kommen sollte, könnten Einbrecher Pistole oder Messer gegen Sie verwenden. Bei Reizstoff-Sprays wie zum Beispiel Pfeffer-Sprays sollten Sie bedenken, dass diese in geschlossenen Räumen auch auf Sie selbst wirken.
    Kostenlos den Notruf 110 wählen
    Sie erreichen den Notruf der Polizei 110 kostenlos von jedem Münz- oder Kartentelefon – ohne Münzen oder Telefonkarte verwenden zu müssen. Auch bei Ihrem Handy funktioniert der Notruf kostenlos – in vielen Ländern sogar ohne SIM-Karte. In Deutschland sind Notrufe von einem Handy ab 2009 nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich. Dasselbe gilt für die Nummern der Rettungsdienste und der Feuerwehr (112). Notieren Sie sich am besten alle Notfallnummern auf einem kleinen Zettel, den Sie neben Ihr Telefon kleben.
    Was muss ich tun, nachdem bei mir eingebrochen wurde?
    Nach einem Einbruch in den eigenen vier Wänden reagieren viele Betroffene zunächst geschockt. Sie fühlen sich in ihrer Privatsphäre verletzt und sind verunsichert. Meist sind die psychischen Folgen eines Einbruchs schlimmer als der materielle Schaden. Trotz des Schocks sollten Sie so schnell wie möglich die Polizei alarmieren (Notruf 110). Wichtig: Bitte verändern Sie bis zum Eintreffen der Beamten nichts in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, um keine Spuren zu verwischen oder zu vernichten.
    Jeden Einbruch zur Anzeige bringen
    Sie sollten jeden Einbruch bei der Polizei anzeigen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen Ihre Anzeige entgegennehmen und sind verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen. Ohne entsprechende Meldung können Polizei und Staatsanwaltschaft allerdings nicht tätig werden. Bedenken Sie: Wenn der Tat nicht nachgegangen und sie nicht aufgeklärt wird, kann der Täter weitere Straftaten begehen.
    EC- oder Kreditkarte und Handy sperren lassen
    Gestohlene EC- oder Kreditkarten sollten Sie sofort sperren lassen. Unter dem zentralen Sperrnotruf 116 116 (kostenlos) können Sie rund um die Uhr eine Sperre veranlassen. Dasselbe gilt für Ihr gestohlenes Handy. Auch hier können Sie sich an den zentralen Sperrnotruf wenden.
    Innerhalb einer Woche die Versicherung verständigen
    Melden Sie den Einbruch und den Schaden außerdem innerhalb einer Woche der Schadensabteilung Ihrer Versicherung. Für den Ersatz beschädigter oder gestohlener Gegenstände kommt normalerweise Ihre Hausratsversicherung auf. Die Versicherung ersetzt den Wert der Gegenstände und den durch den Einbrecher verursachten Sachschaden. Häufige Voraussetzung dafür: Die Fenster mussten während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Wohnungs- oder Haustür musste zugesperrt gewesen sein. Manche Versicherte müssen nach einem Einbruch feststellen, dass sie unterversichert sind (vgl. S. 160 f.). Abgesehen davon kann auch die beste Versicherung lieb gewonnene Erinnerungsstücke nicht ersetzen. Daher sollten Sie Ihre wichtigsten Wertsachen individuell und dauerhaft kennzeichnen. Am besten legen Sie auch eine Wertsachenliste an mit den wichtigsten Informationen über Ihre Lieblingsstücke. Außerdem sollten Sie Farbfotos anfertigen. Damit erleichtern Sie später der Polizei die Fahndung nach den gestohlenen Gegenständen.
    Opferhilfe Weißer Ring
    Sollten Sie durch den Einbruch in eine rechtliche oder seelische Notlage geraten, können Sie sich an die Opferhilfe-Organisation »Weißer Ring« wenden. Informationen zu dieser und weiteren Anlaufstellen zur Betreuung von Einbruchsopfern bekommen Sie bei jeder Polizeidienststelle.
    In meiner Wohnung bricht Feuer aus – was tun?
    Jedes Feuer fängt klein an. Sollten Sie den Brand in dieser ersten Phase entdecken, haben Sie gute Chancen, die Flammen selber mit Wasser zu löschen. Besser ist es jedoch, wenn Sie eine spezielle Brandschutzdecke verwenden, die Sie über den Brand werfen. Decken Sie den brennenden Gegenstand zu oder wickeln Sie ihn ein. Die Brandschutzdecke entzieht dem Feuer den Sauerstoff und erstickt so die
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