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Magazine of Fantasy and Science Fiction 17 - Grenzgänger zwischen den Welten

Magazine of Fantasy and Science Fiction 17 - Grenzgänger zwischen den Welten

Titel: Magazine of Fantasy and Science Fiction 17 - Grenzgänger zwischen den Welten
Autoren: V.A.
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Gericht als das Oberste Bundesgericht gibt, ist eine Berufung gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes nicht durchführbar. Das Berufungsverfahren findet auf diesen Fall keine Anwendung; daraus folgt, daß die Genehmigung nicht erteilt werden kann.«
    Jetzt hing selbstverständlich alles davon ab, wie der Roboter programmiert worden war. Als Oberster Richter mußte die Maschine ausführlicher als die normalen Richterroboter programmiert sein. Kellett konnte nur hoffen, daß die Programmierung auch die historische Entwicklung des jetzt geltenden Rechts umfaßte.
    »Es gibt aber ein Gericht, das höher als das Oberste Bundesgericht ist, Euer Ehren«, sagte er. »Ich beabsichtige, Gott die Berufung meines Klienten vorzutragen.«
    »Mister Kellett!« rief der Protokollführer. Der Wärter grinste breit.
    »Die mir zur Verfügung stehenden Informationen reichen nicht aus, um Ihre Ausführungen ganz zu erfassen, Mister Kellett«, antwortete der Richter.
    »Euer Ehren sind aber mit der Vorstellung vertraut, die wir Menschen von Gott haben?« fragte Kellett. Er fuhr sich mit einem Taschentuch über die Stirn. Das verdammte Ding mußte doch irgendeinen Begriff von Gott haben!
    »Ich kenne die theologischen Grundlagen dieser Vorstellungen«, antwortete der Richterroboter.
    »Euer Ehren ist vermutlich weiterhin bekannt, daß alle Gerichte Gott als eine höhere Autorität ansehen?« bohrte Kellett weiter. Er wußte, daß er sich jetzt auf unsicherem Boden befand, und war auf einen Einwand gefaßt.
    Der Einwand kam prompt. »Das Oberste Gericht stellt aber die oberste Instanz in allen rechtlichen Fragen dar, Mister Kellett.«
    »Ein Zeuge vor Gericht schwört aber seinen Eid vor Gott dem Allmächtigen, Euer Ehren. Daraus geht klar hervor, daß der Staat die Autorität Gottes höher als die des Gerichts stellt. Wäre das nicht der Fall, müßte der Eid im Namen des Obersten Gerichts oder des Obersten Richters abgelegt werden.« Kellett war sich der Unverschämtheit seiner Argumentation bewußt. Vor einem Menschenrichter wäre er längst wegen Mißachtung des Gerichts zur Ordnung gerufen worden, aber die Richterroboter waren anders konstruiert. Sie machten keinen Unterschied zwischen vernünftiger und unsinniger Argumentation, solange die Argumente selbst logisch blieben und ihrer Programmierung nicht widersprachen.
    Kellett holte tief Luft, bevor er fortfuhr. »Ich habe die Absicht, in diesem Fall Berufung einzulegen und Gott anzurufen, der von unserem Staat als höchster Richter anerkannt wird.«
    Er machte eine Pause und wartete.
    »Auf welche Weise würden Sie Berufung einlegen, falls ich Ihre Begründung als stichhaltig ansehe, Mister Kellett?« wollte der Richter wissen.
    Das war die Frage, vor der der Anwalt sich gefürchtet hatte. »Da wir Menschen unserem Schöpfer erst nach unserem Tode gegenübertreten«, erklärte Kellett, »plädiere ich auf einen Aufschub der Vollstreckung, bis mein Klient auf natürliche Weise gestorben ist. Nach seinem Tod kann die Berufung eingelegt werden; falls das Urteil bestätigt wird, kann es dann vollstreckt werden.«
    Diesmal hielt er den Atem an. Selbst ein Roboter schluckt schließlich nicht gutgläubig alles, was man ihm vorsetzt.
    »Können Sie einen Präzedenzfall für eine derartige Entscheidung anführen, Mister Kellett?« fragte der Richter. Im Augenblick war er ohne Zweifel bereits damit beschäftigt, seinen riesigen Informationsspeicher nach einem ähnlichen Fall zu durchsuchen. Jetzt hing alles von seiner Programmierung ab.
    »Im Mittelalter waren sogenannte ›Gottesurteile‹ bekannt, Euer Ehren«, erwiderte Kellett.
    In dem Raum herrschte eine Minute lang Schweigen, bevor der Richter wieder das Wort ergriff. »Sie haben recht, Mister Kellett, aber in diesen Fällen wurde die Schuldfrage dadurch entschieden, daß der Angeklagte sich einer Art Los unterwarf. Gott griff helfend ein, um sicherzustellen, daß der Würfel oder eine ähnliche Glücksspielvorrichtung den Unschuldigen freisprach. Aber in keinem Fall ist davon die Rede, daß der natürliche Tod des Angeklagten abgewartet werden mußte, bevor es zu dem Urteil kommen konnte.«
    Kellett reagierte blitzschnell.
    »Unter diesen Umständen beantrage ich, daß ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet wird, in dem das Urteil durch das Los fällt, Euer Ehren.«
    Er sah zu Woods hinüber, der offenbar vor Verwunderung kein Wort mehr hervorbrachte.
    Dann folgte eine lange Pause, bis der Richter endlich entschied: »Ihr Antrag
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