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"Es wird um Rückerstattung des beiliegenden Sohnes Hermann gebeten" - Ellermann, B: Es wird um Rückerstattung

Titel: "Es wird um Rückerstattung des beiliegenden Sohnes Hermann gebeten" - Ellermann, B: Es wird um Rückerstattung
Autoren: Gerald Bernd;Drews Ellermann
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Gruppe drei nach Gruppe zwei versetzt haben.

     
     
    Bisher habe ich nie eine Verzögerung meiner Beiträge gehabt, war immer ein pünktlicher Zahler und habe Sie nur einmal wegen Diebstahls behelligt.

    Die Selbstbeteiligung für mein neues Gebiss finde ich zu hoch, aber ich muss wohl zähneknirschend zahlen.
     
     
    Eine weitere Wertminderung kann jedoch nicht zur Auszahlung kommen, da es sich bei dem Vorschaden, wie das Wort schon sagt, um einen Vorschaden handelt.
     
     
    Erfahrungsgemäß regelt sich so was bei einer gewissen Sturheit von selbst. Darum melde ich Unfälle immer erst, wenn der Gegner mit Zahlungsforderungen massiv wird.
     
     
    Ich liebe Mahnungen! Denn dann weiß ich, dass Sie arbeiten.

    Absurdes Schuh-Theater
    Der Amtsschimmel im ostfranzösischen Epinal hat dem einbeinigen Franzosen Pierre-Noël Maître d’Hotel erheblichen Ärger eingebrockt. Weil die örtliche Krankenkasse »einen einzelnen orthopädischen Schuh« nicht erstatten wollte, musste der 74-Jährige vor Gericht gehen. Die Kasse wurde nach Angaben der Justizbehörden verurteilt, dem Mann die geforderten 70 Euro zu erstatten. Er hatte ein Paar Spezialschuhe erstanden. Auf der bei der Kasse eingereichten Rechnung schien es, als sei es nur ein Schuh gewesen. Die Kasse argumentierte daraufhin, sie könne einen einzelnen Schuh nicht erstatten, sondern nur ein Paar. Das Gericht nannte das Verhalten der Kassenmitarbeiter »absurd«.
    Ich bitte die Autoversicherung zu stunden, da mein Sohn Heiko eine Strafe von 15 Monaten verbüßt. Dasselbe gilt für den Wagen.
     
     
    Der Karneval ist vorbei – und folglich alles pleite. Auch ich brauche Geld von Ihnen …

    Und wenn Sie mir noch 50 oder 100 … dazulegen, dann tun Sie es auch nicht umsonst. Ja ja, meine Herren, mir wird heute noch schwindelig. Ich bin kein Halsabschneider, aber ich glaube an Ihre Vernunft. Das Stück, was mich am Kopf traf, soll circa 70 Pfund schwer gewesen sein und soll beim Aufschlag auf meinem Kopf in mehrere Stücke zerbrochen sein.
     
     
    Ich beantrage ein Sterbegeld von 250 €. Bezugsberechtigt sind: alle Vereine, die mit Abordnung, Fahne oder Musik an meiner Beerdigung teilnehmen.
     
     
    Bitte ändern Sie den Vertrag so ab, dass in meinem Todesfall die Versicherungssumme an mich bezahlt wird.
     
     
    Leider habe ich Ihren Scheck mit dem Schaden-Auszahlungsbetrag verlegt. Ich bitte sie, mir nochmals per Verrechnungsscheck den Betrag anzuweisen.
     
     
    Ich appelliere jetzt an ihre Humanität! Befriedigen Sie mich in aller Ruhe!

     
     
    ✎ Ist das nicht doch ein bisschen viel verlangt? Da loben wir uns schon die Toleranz des folgenden Versicherungsnehmers:
     
    Um es kurz zu machen: Wenn ich das Geld nicht in den nächsten 8 Tagen bekomme, verzichte ich darauf.
     
     
    Da ich keinerlei Schaden erlitten habe, werden Sie mich sicher übers Ohr hauen und nichts zahlen.
     
     
    Mit Ihrer Versicherung bin ich unzufrieden. Deshalb muss ich den Umwandlungsantrag für meine Frau rückgängig machen und mich nach einer anderen umsehen.
     
     
    Da z. Zt. keine Gutschrift vorliegt, weise ich darauf hin. Mit deutschem Gruß!
     
     
    ✎ Wo haben sie den denn vergessen?
     
    Mir ist es zu umständlich, Ihr Schadenformular auszufüllen. Entweder Sie zahlen oder es passiert was!
     
     
    Wenn Sie nicht zahlen, werde ich Sie für Ihr Versäumnis kongresspflichtig machen!

    Ehrlich währt am längsten
    Eine ältere Dame aus Zürich meldete den Verlust eines kostbaren Armbandes und erhielt die Entschädigung von 18.000 Franken. Ein Jahr später schrieb sie ihrer Versicherung: »Kürzlich habe ich mein Armband im Schrank zwischen Wäschestücken wiedergefunden. Da ich es nicht richtig finde, gleichzeitig die Versicherungsentschädigung und das Armband zu besitzen, habe ich die 18.000 Franken an das Rote Kreuz überwiesen. Ich hoffe, das wird Sie sicher auch freuen.«
    Auf unsere Anfrage, wo unser Geld bleibt, haben Sie nicht geantwortet. Selbst die Antwort bleiben Sie mir schuldig.
     
     
    … verlange mein Geld zurück. Seit 20 Jahren zahle ich in Ihre Versicherung und nichts ist passiert!
     
     
    Ich hielt meinen Schaden vom letzten Jahr absichtlich gering. Zum Dank bekam ich keine Beitragsrückerstattung. Sollte bei mir künftig wieder ein Schaden auftreten, werde ich meine Gesundheit nicht wieder so leichtsinnig aufs Spiel setzen.

     
     
    Bitte erledigen Sie meine Ansprüche eiligst und wohlwollend. Seit dem Zusammenstoß habe ich nämlich kein festes
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