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Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Titel: Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
Autoren: Wolfgan Dürwald
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aufzuklären und eine klare rechtliche Bewertung durch seine Arbeit erst zu ermöglichen. Sowohl die Überführung eines Täters als auch die Entlastung eines Unschuldigen gehört zu den Erfolgen der Gerichtlichen Medizin. Wenn auch die kurative Tätigkeit, der Kontakt mit den Patienten fehlt, so ist dieses Fach sicherlich dennoch eines der interessantesten und vielseitigsten, denn es hat durch die Beurteilung von Kunstfehlern im Mutterfach nicht nur mit allen medizinischen Disziplinen zu tun, sondern durch seine speziellen Untersuchungsmethoden auch mit den naturwissenschaftlichen Fachrichtungen wie Chemie, Physik und Biologie und darüber hinaus mit geisteswissenschaftlichen Disziplinen wie der Kriminalistik und der Rechtswissenschaft. Der Rechtsmediziner muss mit all diesen Gebieten vertraut sein und zumindest gewisse Grundkenntnisse besitzen. Aber er muss auch seine Grenzen kennen und wissen, wann er allein nicht mehr weiter kommt und einen Spezialisten als Zusatzgutachter benötigt. Das trifft vor allem für die Beurteilung medizinischer Kunstfehler zu, wo in den allermeisten Fällen ein erfahrener Fachmann aus dem jeweiligen Gebiet für die Begutachtung unerlässlich ist. Und der Rechtsmediziner muss bei seiner Tätigkeit stets daran denken, dass er zwar die Rechtsfindung unterstützen soll, aber nicht selbst Richter ist. Absolute Objektivität ist für seine Arbeit oberstes Gebot. Deshalb darf er unter gar keinen Umständen mit einer vorgefassten Meinung an einen Untersu- chungsauftrag herangehen. Fehler und falsche Ausdeutungen sind dann vorprogrammiert. Das Schlimmste, was einem Rechtsmediziner passieren kann, ist, wenn er durch einen fehlerhaften Befund zu einem falschen Urteil beiträgt oder es gar verursacht und so ein Mensch zu Unrecht rechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Immer schwebt das Damoklesschwert des Kontroll- bzw. Zweitgutachtens über ihm. Die Fülle der Aufgabengebiete ist nur schwer in einem Band unterzubringen. Deshalb haben Verlag und Autor vorgesehen, einen zweiten Band zum gleichen Thema folgen zu lassen, in dem die Untersuchung von Massenunfällen, die Aufdeckung ärztlicher Kunstfehler, die Aufklärung von Vergiftungsfällen u. a. im Mittelpunkt stehen sollen. Da es in der Rechtsmedizin weltweit üblich ist, die nicht natürlichen Todesursachen, zu denen Mord, Selbstmord und Unfall gehören, nach der Art der einwirkenden Gewalt einzuteilen, folge ich ebenfalls diesem Ordnungsprinzip. 
      Wolfgang Dürwald

Kapitel l
Mein Weg zur Gerichtsmedizin
    Der 2. Januar 1951 war ein trüber und unfreundlicher Tag. Es wollte gar nicht richtig hell werden. Ein richtiges Schmuddelwetter. Als ich morgens aus dem Haus ging, schneite es, der Schnee blieb jedoch nicht liegen. Die Temperatur lag knapp über dem Gefrierpunkt. An einigen Stellen sammelte sich Schneematsch an. Ein unangenehmer Wind blies mir ins Gesicht, als ich den Steiger in Jena herabging. Den Mantelkragen hochgeschlagen, den Hut ins Gesicht gezogen, eilte ich mit gesenktem Kopf und großen Schritten den Berg hinab, um pünktlich zu meiner neuen Arbeitsstelle, dem Institut für Gerichtliche Medizin und naturwissenschaftliche Kriminalistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena, zu kommen. Es war mein erster Arbeitstag in der Gerichtsmedizin und ich vergegenwärtigte mir noch einmal, wie es dazu gekommen war. In meiner ursprünglichen Berufsplanung spielte die Gerichtsmedizin nämlich gar keine Rolle. In dieses Fach bin ich nur durch die Hartnäckigkeit des einzigen Arztes am damaligen Institut, Dr. Voigt, hineingekommen. Er hatte im Dekanat davon gehört, dass ich noch für etwa ein Vierteljahr eine Pflichtassistentenstelle suche. Als ich das Staatsexamen ablegte, wurden noch zwei Jahre Pflichtassistenz gefordert, wovon ein Vierteljahr wahlfrei war. Er rief mich also an und bot mir eine Stelle im Institut für Gerichtliche Medizin an, die ich aber ablehnte. Trotzdem telefonierte er noch mehrfach mit mir, um mich zu überreden, das Institut doch wenigstens einmal ganz unverbindlich zu besichtigen. Damit erklärte ich mich dann letztlich einverstanden, war aber fest entschlossen, eine Stelle dort abzulehnen. Nach dem Staatsexamen wusste ich zwar noch nicht genau, welche Fachrichtung ich einschlagen wollte. Fest stand aber, dass es ein operatives Fach sein sollte. Ganz sicher wusste ich hingegen, was nicht in Frage kam. Dazu gehörte einmal die Pathologie sowie verwandte Fächer und zum anderen die Neurologie/Psychiatrie. Beide
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