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Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats

Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats

Titel: Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats
Autoren: Friedrich Engels
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bezeichnet durch die Einführung 1) des Metallgeldes, damit des Geldkapitals, des Zinses und Wuchers; 2) der Kaufleute als vermittelnder Klasse zwischen den Produzenten; 3) des Privatgrundeigenthums und der Hypothek, und 4) der Sklavenarbeit als herrschender Produktionsform. Die der Civilisation entsprechende und mit ihr definitiv zur Herrschaft kommende Familienform ist die Monogamie, die Herrschaft des Mannes über die Frau, und die Einzelfamilie als wirthschaftliche Einheit der Gesellschaft. Die Zusammenfassung der civilisirten Gesellschaft ist der Staat, der in allen mustergültigen Perioden ausnahmslos der Staat der herrschenden Klasse ist, und in allen Fällen wesentlich Maschine zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse bleibt. Bezeichnend für die Civilisation ist noch: einerseits die Fixirung des Gegensatzes von Stadt und Land, als der Grundlage der gesammten gesellschaftlichen Arbeitstheilung; andrerseits die Einführung der Testamente, wodurch der Eigenthümer auch noch über seinen Tod hinaus über sein Eigenthum verfügen kann. Diese der alten Gentilverfassung direkt in's Gesicht schlagende Einrichtung war in Athen bis auf Solon unbekannt; in Rom ist sie schon früh eingeführt, wann, wissen wir nicht; [Fußnote: Lassalle's »System der erworbenen Rechte« dreht sich im zweiten Theil hauptsächlich um den Satz, das römische Testament sei so alt wie Rom selbst, es habe für die römische Geschichte nie »eine Zeit ohne Testament gegeben«; das Testament sei vielmehr in vorrömischer Zeit aus dem Kultus der Verstorbenen entstanden. Lassalle, als gläubiger Althegelianer, leitet die römischen Rechtsbestimmungen ab, nicht aus den gesellschaftlichen Verhältnissen der Römer, sondern aus dem »spekulativen Begriff« des Willens, und kommt dabei zu jener total ungeschichtlichen Behauptung. Man kann sich darüber nicht wundern in einem Buch, das auf Grund desselben spekulativen Begriffs zu dem Ergebniß kommt, bei der römischen Erbschaft sei die Uebertragung des Vermögens reine Nebensache gewesen. Lassalle glaubt nicht nur an die Illusionen der römischen Juristen, besonders der früheren Zeit; er übergipfelt sie noch.] bei den Deutschen führten die Pfaffen sie ein, damit der bieder Deutsche sein Erbtheil der Kirche ungehindert vermachen könne.
    Mit dieser Grundverfassung hat die Civilisation Dinge vollbracht, denen die alte Gentilgesellschaft nicht im Entferntesten gewachsen war. Aber sie hat sie vollbracht, indem sie die schmutzigsten Triebe und Leidenschaften der Menschen in Bewegung setzte und auf Kosten seiner ganzen übrigen Anlagen entwickelte. Die platte Habgier war die treibende Seele der Civilisation von ihrem ersten Tag bis heute, Reichthum und abermals Reichthum, und zum drittenmal Reichthum, Reichthum nicht der Gesellschaft, sondern dieses einzelnen lumpigen Individuums, ihr einzig entscheidendes Ziel. Wenn ihr dabei die steigende Entwicklung der Wissenschaft, und zu wiederholten Perioden die höchste Blüte der Kunst in den Schoß gefallen ist, so doch nur, weil ohne diese die volle Reichthumserrungenschaft unsrer Zeit nicht möglich gewesen wäre.
    Da die Grundlage der Civilisation die Ausbeutung einer Klasse durch eine andre Klasse ist, so bewegt sich ihre ganze Entwicklung in einem fortdauernden Widerspruch. Jeder Fortschritt der Produktion ist gleichzeitig ein Rückschritt in der Lage der unterdrückten Klasse, d. h. der großen Mehrzahl. Jede Wohlthat für die Einen ist nothwendig ein Uebel für die Andern, jede neue Befreiung der einen Klasse eine neue Unterdrückung für eine andre Klasse. Den schlagendsten Beweis dafür liefert die Einführung der Maschinerie, deren Wirkungen heute weltbekannt sind. Und wenn bei den Barbaren der Unterschied von Rechten und Pflichten, wie wir sahen, noch kaum gemacht werden konnte, so macht die Civilisation den Unterschied und Gegensatz Beider auch dem Blödsinnigsten klar, indem sie einer Klasse so ziemlich alle Rechte zuweist, der andern dagegen so ziemlich alle Pflichten.
    Das soll aber nicht sein. Was für die herrschende Klasse gut ist, soll gut sein für die ganze Gesellschaft, mit der die herrschende Klasse sich identificirt. Je weiter also die Civilisation fortschreitet, je mehr ist sie genöthigt, die von ihr mit Nothwendigkeit geschaffnen Uebelstände mit dem Mantel der Liebe zu bedecken, sie zu beschönigen oder wegzuleugnen, kurz eine konventionelle Heuchelei einzuführen, die weder früheren Gesellschaftsformen noch
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