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Der 8. Februar (German Edition)

Der 8. Februar (German Edition)

Titel: Der 8. Februar (German Edition)
Autoren: Jeron North
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Vierte Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 30. September bzw. 4. Oktober 1948  – auch Ergänzung des Umstellungsgesetzes oder Festkontogesetz genannt. Es verfügte, dass von den gesperrten Guthaben 70 % des Wertes gestrichen, 20 % frei verfügbar wurden und die verbleibenden 10 % weiterhin gebunden blieben – letztere wurden im Jahre 1954 freigegeben. Daraus resultierte schließlich jener weithin bekannte endgültige Umtauschkurs von 100 Reichsmark zu 6,50 D-Mark. 
    Beispielrechnung: 100 RM Altguthaben → 10 DM Neuguthaben
    10 DM Neuguthaben → 5 DM sofort verfügbar + 5 DM gesperrt
    5 DM gesperrt → 3,50 DM gestrichen + 1 DM verfügbar + 0,50 DM gebunden (und 1954 freigegeben)
    Bilanzgesetz vom 21. August 1949 
    Es schrieb für alle Aktiengesellschaften die Erstellung einer „DM-Eröffnungsbilanz“ mit neuen Wertansätzen vor (WiGBl. 1949 S. 279).
     
    Milderung sozialer Ungerechtigkeiten 
    Um Härtefälle abzumildern, wurde im Jahre 1953 die Regelung eingeführt, dass Guthaben aus der Zeit vor dem 1. Januar 1940 lediglich im Verhältnis 5 RM zu 1 DM abgewertet wurden. Da Immobilienbesitzer durch diese Entwertung zunächst einen erheblichen Vorteil hatten, wurde zusätzlich im Jahre 1952 das Lastenausgleichsgesetz verabschiedet.
    Weitere Entwicklung 
    Das Gesetz über die Errichtung der Bank deutscher Länder und das Emissionsgesetz wurden im Jahre 1957 durch das Bundesbankgesetz abgelöst. Die Ergänzung des Umstellungsgesetzes wurde nie offiziell aufgehoben, ist jedoch im Fundstellennachweis nicht mehr aufgeführt, somit außer Kraft. Das Umstellungsgesetz dagegen ist nach wie vor gültiges Recht. Das Währungsgesetz schließlich wurde erst am 1. Januar 2002 durch das Dritte Euro-Einführungsgesetz abgelöst. Als Relikt aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes bildete es also über all die Jahre ihres Bestehens die rechtliche Grundlage der D-Mark.
    Entscheidung Nr. 1 
    Mit der Entscheidung Nr. 1 des Rates der Hohen Alliierten Kommission vom 28. September 1949 wurden keine Einwände erhoben, den von der Bundesregierung neu festgesetzten Umrechnungskurs der Deutschen Mark zum US-Dollar auf 0,238095 US$ für 1,00 DM festzulegen. Die Bundesregierung hatte zuvor die Abwertung der D-Mark und die Wechselkursanpassung in der dritten Kabinettssitzung am 21. September 1949 diskutiert, um die Zahlungsbilanz zu verbessern; dennoch verzichtete der Zentralbankrat im Herbst 1949 auf eine Abwertung.
    Ergänzende Gesetze 
    Um die sozialen Ungerechtigkeiten, die durch den Währungsschnitt für die Privaten entstanden waren, abzumildern, wurden nach 1948 folgende Korrekturen beschlossen:
    Die Leistungen der Versicherungen waren 1948 nur im Verhältnis 10:1 umgestellt worden. Die Rentengesetze von 1951, 1956 und 1963 erhöhten die Umstellungssätze. Die Versicherungen erhielten als Ausgleich Rentenausgleichsforderungen gegen den Bund.
    Der Währungsausgleich für Vertriebene wurde 1952 geregelt. Reichsmarkverbindlichkeiten gegen ausländische Gläubiger wurden durch das Auslandsschuldenabkommen von 1953 im Verhältnis 1:1 umgestellt.
    Altsparanlagen, die bereits am 1. Januar 1940 bestanden hatten, wurden durch das Altspargesetz von 1953 auf 20 % des Nennbetrages aufgestockt.
    die Forderungen der Nichtbanken gegen das Reich wurden durch das Kriegsfolgegesetz von 1957 in eine Ablösungsanleihe umgewandelt.
    Quelle www.wikipedia.org
     
    Danke an alle für das Interesse an diesem Buch. Friede und Verständnis. JN
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