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Den letzten Abschied selbst gestalten

Den letzten Abschied selbst gestalten

Titel: Den letzten Abschied selbst gestalten
Autoren: Magdalena Koester
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Teelichter,
    Fotocollage, Dias, Film, Musik (Musik- oder Multimedia-Anlage überprüfen)
    • evtl. Gebet- oder Liedertexte verteilen
    • evtl. Kondolenzlisten auslegen
    Nach der Bestattung:
    • evtl. Danksagung verschicken oder in Zeitung veröffentlichen
    • Sterbeurkunden abholen
    • alle Abrechnungen mit der Krankenkasse, und, falls vorhanden, mit der Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung machen
    • Rentenberechnungsstelle oder Beamtenversorgungsstelle
    informieren
    • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften, Abos
    • Klärung der Wohnsituation
    • Grab einebnen lassen, erste Bepflanzung in Auftrag geben**
    • evtl. Kreuz, Grabstein oder Stele in Auftrag geben**
    Sterbeurkunde:
    Empfohlen werden fünf bis zehn Kopien.
    (Gibt es beim Standesamt des Sterbeortes.)
    Dazu mitnehmen:
    • Totenschein
    • zusätzlich bei Ledigen: Geburtsurkunde und Ausweis
    • bei Verheirateten / Geschiedenen / Verwitweten: Ausweis,
    Familienstammbuch, ggf. Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde
    Todesbescheinigung (Totenschein vom Arzt):
    Wird in Kliniken und Hospiz sofort veranlasst.
    Beim Todesfall zu Hause selbst die Hausärztin oder einen anderen Arzt rufen.
    Kosten einer Bestattung (Euro)
    Bestattungsunternehmen 700 – 4000
    Friedhof und Krematorium 1500 – 5500
    Trauerfeier 500 – 2000
    Floristin und Gärtner 250 – 2500
    Urkunden 50 – 400
    gesamt 3000 – 14 400
    plus evtl. Kosten für:
    Steinmetzarbeiten 500 – 7000
    Dauergrabpflege 1000 – 7000
    Einzelne Posten in Auszügen:
    Bestattungsunternehmen:
    Sarg für Erdbestattung 300 – 6000 Sarg für Feuerbestattung 300 – 3000 Urne 40 – 500 Kissen, Decken1, Polster 20 – 250
    Totenbekleidung1 50 – 125 Ankleiden1 und Einbetten 60 – 150 Hygienische Versorgung 60 – 150 Überführung, innerörtlich 20 – 200 Aufbahrung, Dekoration in der Trauerhalle1 80 – 300 Grabkreuz 40 – 150 Formalitäten1, Verwaltung 80 – 220
    Friedhof und Krematorium:
    Grabnutzungsgebühren und
    Friedhofs-Bestattungsgebühren (siehe Tabelle unter
    »Friedhofsgebühren«)
    Einäscherung im Krematorium 180 – 400
    Trauerfeier:
    30 Trauerbriefe mit Porto2 100 – 170
Zeitungsanzeige2 150 – 350
Musikalische Gestaltung1 50 – 150
Trauerredner1 150 – 350
Cafébesuch für 50 Personen2 400 – 500
    Floristin und Gärtner:
    Kranz2 50 – 200 Blumenschmuck Sarg1 30 – 170
    Erste Grabbepflanzung:
    Urnenreihengrab 40 – 400 Erdreihengrab 100 – 750 Erdwahlgrab: 180 – 1500
    Grabpflege pro Jahr:1
    Urnenreihengrab 50 – 175 Erdreihengrab 75 – 225 Erdwahlgrab 120 – 330
    Steinmetz:
    Grabstein 300 – 4000 Inschrift 100 – 600 Einfassung 300 – 2000 Aufstellung 150 – 500
    Urkunden:
    Leichenschau 20 – 230 Sterbeurkunde ca. 7 Zweite Leichenschau bei Kremation 20 – 100
    Friedhofsgebühren
    Der Verband der Friedhofsverwalter schätzte 2006 den Umsatz der Friedhofsträger in Deutschland auf knapp vier Milliarden Euro. Zehn Jahre zuvor waren es nur 1 760 000 Euro. Die Bestattungs- und Grabgebühren der Friedhöfe haben sich also mehr als verdoppelt.
    Viele Gemeinden haben die Grabnutzungsgebühren ohne Rücksicht auf die echten Kosten schlicht dem Trend angepasst. Da Erdgräber immer weniger und Urnengräber immer mehr gefragt sind, verteuerte man einfach die Urnenbestattungen, obwohl solche Gräber viel weniger Platz brauchen und für die Aschen viel kürzere Laufzeiten möglich wären.
    Viele erhöhen auch einfach die örtlichen Bestattungsgebühren. Da-runter fallen u.a. die Benutzung der Leichenkammer und der Friedhofskapelle bzw. -halle, das Ausschachten und Füllen des Grabes, das Transportieren des Sarges oder der Urne zum Grab.
    Insgesamt ist der deutsche Friedhofs-Gebühren-Wald unüberschaubar und enthält solche Einzelposten wie:
    • Urnenannahme aus einer auswärtigen Region
    • Beaufsichtigung fremder Sargträger
    • Ausschmückung des Grabes mit Plastikmatten
    • Zuschlag für eine Beisetzung nach Dienstschluss
    Wer als Nichteinheimischer einen Bestattungsplatz haben möchte, muss zudem häufig eine Auswärtigengebühr bezahlen.
    Die Stadt Mettmann beispielsweise liegt mit einer Bestattungsgebühr von 1963 Euro im Spitzenbereich, viele Städte kommen auf 1000 Euro, kleine Gemeinden sind mitunter mit 175 Euro zufrieden.
    Die Verbraucherinitiative Aeternitas e. V. hat in einer Gebührendatenbank die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren von über 800 Gemeinden erfasst. Diese sind auf ihrer Webseite:
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