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Cloud Computing Grundlagen

Cloud Computing Grundlagen

Titel: Cloud Computing Grundlagen
Autoren: Mario Meir-Huber
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http://loosebolts.wordpress.com/2008/12/02/our-vision-for-generation-4-modular-data-centers-one-way-of-getting-it-just-right/
proDatenrettung: Was sind häufige Ursachen für Datenverlust? Abgerufen am 16. 09 2010 von proDatenrettung: http://www.pro-datenrettung.net/ursachen-datenverlust.html
Tsvihun, I., Stephanow, P., & Streitberger, W. (2010): Vergleich der Sicherheit traditioneller IT-Systeme und Public Cloud Computing Systeme. Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie.

2 Rechtliche Grundlagen
    In vielen Vorträgen und persönlichen Gesprächen hat sich für mich vor allem eines herauskristalisiert: Die rechtlichen Grundlagen für Cloud Computing sind nicht wirklich durchsichtig. Vor allem stellt sich die Frage, an wen man sich wenden soll, wenn es rechtliche Unklarheiten gibt. In vielen Fällen muss man dafür einen Rechtsanwalt konsultieren, da die rechtliche Situation von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Außerdem gibt es mehrere Rechtssubjekte und damit verschiedene rechtliche Grundlagen hinsichtlich der Gesetzestexte. Für europäische Angebote gibt es eine Richtlinie seitens der Europäischen Union, die sicherstellen soll, dass alle Mitgliedsstaaten ein ähnliches Rechtssystem in Bezug auf den Datenschutz haben. Diese Richtlinie wurde bereits 1995 ausgearbeitet, wobei jeder Mitgliedsstaat eine unterschiedliche Auslegung dieses Systems hat. Die Europäische Union unterscheidet zwei grundsätzliche Rechtsmöglichkeiten: Richtlinien und Verordnungen. Verordnungen sind allgemein gültige Gesetze, Richtlinien sind in deren Umsetzung den Mitgliedsstaaten überlassen. Somit hat im Fall des Datenschutzgesetzes jedes EU-Mitglied die Möglichkeit, eigene Gesetze hinsichtlich des Datenschutzes zu erlassen, wobei das Problem entsteht, dass es oft unterschiedliche Auslegungen des Rechtesystems in verschiedenen Mitgliedsstaaten gibt. Diese Auslegungen kommen in Deutschland als Bundesdatenschutzgesetz und in Österreich als das Datenschutzgesetz 2000 zur Geltung. Datenschutzgesetze regeln jedoch nur, wie mit Daten zwischen Anbieter und Konsument zu verfahren ist. Was hier nicht abgedeckt ist, sind Verträge zwischen diesen beiden Rechtssubjekten. Das wird durch das so genannte Privatrecht geregelt, das dann zum Einsatz kommt, wenn es Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Unternehmen bzw. Personen gibt. Geht es um das Verhältnis Staat zu einer Rechtsperson beziehungsweise zu einem Unternehmen, spricht man vom öffentlichen Recht. Das Datenschutzgesetz ist das öffentliche Recht, da es vom Staat beziehungsweise der Europäischen Union geregelt wird, Verträge zwischen zwei Unternehmen oder Personen ist das Privatrecht ( Abbildung 2.1 ).

    Abbildung 2.1: Die verschiedenen Rechtsbereiche
    2.1Einwirkungen durch das Europäische Datenschutzgesetz
    Für all jene, deren Cloud-Computing-Bemühungen in Europa stattfinden, gilt die Richtlinie zum Europäischen Datenschutzgesetz. In dieser Richtlinie werden datenschutzrechtliche Elemente, und deren Ausnahmen geregelt, sie ist frei zugänglich 1 . Die Richtlinie gliedert sich in mehrere Bereiche. Auf höchsten Ebenen sind das die Geltungsbereiche und die einzelnen Kapitel. Ein Kapitel regelt einen thematisch ähnlichen Bereich und kann wiederum in einzelne Abschnitte unterteilt werden. Abschnitte sind jedoch nicht in allen Bereichen vorhanden und werden nur für einige wenige Kapitel angegeben. Ein Kapitel/Abschnitt ist in verschiedene Artikel unterteilt, die ein konkretes Problem behandeln und wiederum in Absätze gegliedert sind. Abbildung 2.2 verschaulicht diese Hierarchie.

    Abbildung 2.2: Hierarchie der Europäischen Datenschutzrichtlinie
    Die Datenschutzrichtlinie umfasst 7 Kapitel, die aus insgesamt 34 Artikeln bestehen. Die einzelnen Absätze sind für jeden Artikel neu nummeriert ( Abbildung 2.3 ).

    Abbildung 2.3: Kapitel des Datenschutzgesetzes
    Geltungsbereiche
    Der erste große Abschnitt der Europäischen Datenschutzrichtlinie regelt Geltungsbereiche und Grundregeln. Hier gibt es insgesamt 72 Absätze, wovon hier nur einige wenige exemplarisch ausgeführt werden. Absatz 6 etwa definiert den Grund für das Datenschutzgesetz:
    „(6) Die verstärkte wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie die koordinierte Einführung neuer Telekommunikationsnetze in der Gemeinschaft erfordern und erleichtern den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten.“
    Mit Absatz 6 will die EU-Kommission auf die neuen Herausforderungen des
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