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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs
Autoren: Dirk Mueller
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Motto »Schlichten statt Richten« zu mehr außergerichtlichen Einigungen und niedrigeren Aktenstapeln auf den Schreibtischen der Richter führen.
    Zu den Vorreitern des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zählen die privaten Banken, die bereits im Jahr 1992 eine Stelle für den unabhängigen Ombudsmann eingerichtet haben. Der damalige Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtes Leo Parsch erklärte sich bereit, die bis dato in Deutschland unbekannte Aufgabe anzupacken. Bis auf weiteres ist die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Gerda Müller als Ombudsfrau für die privaten Banken tätig. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das sind natürlich nur die Leiter der jeweiligen Abteilung. Frau Müller wird nicht jede Anfrage selbst und alleine beantworten müssen.
    Allerdings: Wenn ein außergerichtliches Schlichtungssystem von den geschädigten Kunden akzeptiert werden soll, müssen klare Spielregeln aufgestellt werden. So ist das Verfahren beim Ombudsmann für die Kunden privater Banken stets kostenlos – lediglich die Aufwendungen für Porto oder Telefongespräche müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Kommt der Schlichter zu einem Ergebnis, ist sein Spruch bei Streitwerten bis 5000 Euro für die Bank bindend. Der Kunde hat hingegen die Möglichkeit, in der Hoffnung auf ein vorteilhafteres Urteil doch noch vor Gericht zu ziehen.
    Andere Regeln gelten hingegen für die Kunden von Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken. Die Zuständigkeit für Sparkassenkunden hängt davon ab, in welcher Region sich die Sparkasse befindet. Für einige Bundesländer ist eine zentrale Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband zuständig, in anderen Bundesländern gibt es ebenfalls auf Verbandsebene regionale Schiedsstellen. Im Gegensatz zum Verfahren bei privaten Banken ist der Schlichtungsvorschlag unabhängig vom Streitwert weder für den Kunden noch für das Geldinstitut verbindlich. Für die genossenschaftliche Bankengruppe fungiert derzeit der ehemalige BGH -Richter Alfons van Gelder beim Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken ( BVR ) als Ombudsmann. Wie bei den Sparkassen ist auch sein Schlichtungsvorschlag weder für die Bank noch für den Kunden bindend.
    Auch die Versicherungen haben eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet, deren Vorsitz Günter Hirsch hat, der von 2000 bis 2008 Präsident des Bundesgerichtshofs war. Wie bei den privaten Banken ist auch hier der Schlichterspruch für die Versicherer bindend, wobei die Grenze des Streitwerts bei 10000 Euro liegt.
    Tipp  Die Statistik zeigt, dass sich der Gang zur Schiedsstelle durchaus lohnen kann. Immerhin wurde bei den privaten Banken mehr als die Hälfte der Streitfälle zugunsten der Kunden entschieden. Fällt der Schlichterspruch nicht zu Ihrer Zufriedenheit aus, können Sie immer noch einen Anwalt konsultieren und den juristischen Weg beschreiten.
    Im Internet finden Sie weitergehende Informationen, wie genau Sie sich an die Schiedsstelle der privaten Banken richten können. Sogar ein Musterformular ist erhältlich unter
    www.bankenombudsmann.de
    Näheres zum Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken finden Sie unter der Internetadresse
    www.bvr.de
    Die Adresse für die öffentlichen Banken: http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/
    Verbraucherzentralen
    Mit bundesweit rund 200 Beratungsstellen sind die Verbraucherzentralen die traditionelle Anlaufstelle für den Bürger, wenn es um Ärger mit Herstellern, Händlern oder Dienstleistern geht. Ob Lebensmittel, Telekom-Verträge oder Geldanlage: Die Verbraucherzentralen haben zu praktisch allen Lebensbereichen Beratungsangebote und versuchen auch, über Medien und Lobbyarbeit ihren Einfluss im Interesse der Konsumenten geltend zu machen.
    Im Finanzbereich können sich Verbraucher zu unterschiedlichen Themen wie Altersvorsorge, Baufinanzierung und Versicherungen beraten lassen oder im Schadensfall ihre Chancen auf Berater- und Prospekthaftung prüfen lassen. Die Honorare sind recht moderat. So gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für ihre Leistungen die folgenden Preise an (Stand Januar 2011):
    Beratung Altersvorsorge 1,5 Stunden: 150 Euro
Beratung Baufinanzierung 1,5 Stunden: 150 Euro
Beratung Geldanlage 1,5 Stunden: 150 Euro
Beratung rund ums Girokonto: kostenlos
Beratung bei Kreditproblemen: kostenlos
Erstberatung im Schadensfall bei der Geldanlage 45 Minuten: 60 Euro
    Rechtsanwälte
    Wenn es keine Chance auf eine
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