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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs
Autoren: Dirk Mueller
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Kleinkind-Strategie »Was ich nicht sehe, gibt es auch nicht« sind wir Erwachsene auch in Finanzangelegenheiten anfälliger, als wir es wahrhaben wollen.
    Dennoch hat die Honorarberatung Zukunft – allerdings unter der Voraussetzung, dass es ähnlich wie bei Anwälten oder Steuerberatern klare Qualifikationsvoraussetzungen und einen Ehrenkodex inklusive Sanktionen bei Verstoß gibt. Auch wenn die Beratung zunächst einmal Geld kostet, zahlt sie sich in aller Regel aus, weil die Honorare durch eingesparte Kosten oder bessere Zinsen oft schon innerhalb kurzer Zeit wieder hereingeholt werden.
    Dass es so lange dauert, eine einheitliche Regelung für diesen Berufsstand festzulegen, könnte schlicht daran liegen, dass die mächtige Finanzindustrie an einer solch neutralen Beratungsinstanz natürlich überhaupt kein Interesse hat. Es geht schließlich um einen Milliarden-Provisionsmarkt.

Haftung und Schadenersatz
    Ärger mit Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern ist ein weitverbreitetes Phänomen. Ob windige Steuersparmodelle, geplatzte Anlagezertifikate der Pleitebank Lehman Brothers oder falsche Zinsberechnungsmethoden bei Sparverträgen – in regelmäßigen Abständen gehen Berichte über Anlegerprozesse durch die Medien. Allein infolge der Pleite von Lehman Brothers haben in Deutschland nach einer Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ( DSW ) rund 50000 Anleger Geld verloren. In solchen Fällen stehen die Betroffenen vor der Frage: Gibt es eine realistische Chance, das verlorene Geld wieder zurückzubekommen?
    Beraterhaftung
    Mit der Bank oder einem anderen Finanzdienstleister schließen Sie nicht erst dann einen Vertrag, wenn Sie ein Formular unterschreiben. In dem Moment, in dem das Beratungsgespräch beginnt, tritt ein Beratungsvertrag in Kraft – unabhängig davon, ob Sie für die Beratung Geld bezahlen oder nicht. Dabei sind Sie als Anleger auf der sicheren Seite: Eine Verletzung des Beratervertrags kann praktisch nur durch den Berater stattfinden, und dann macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.
    Wie ein Beratungsvertrag ordentlich zu erfüllen ist, haben die Richter des Bundesgerichtshofs in einigen Präzedenzurteilen festgelegt. So ist der Berater zunächst einmal verpflichtet, die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu berücksichtigen und ihm Anlageprodukte anzubieten, die zu seinem persönlichen Bedarf passen. Außerdem muss er prüfen, ob die angebotenen Kapitalanlagen zu der Risikobereitschaft des Kunden passen – das nennen die Juristen die »anlegergerechte Beratung«. Darüber hinaus muss der Berater seinen Kunden umfassend und verständlich über die Risiken informieren, die mit der Kapitalanlage verbunden sind – das ist die »anlagegerechte Beratung«.
    Wenn die Beratung nicht anlage- oder anlegergerecht erfolgt, dann ist sie mangelhaft und kann dazu führen, dass der Berater dem Anleger gegenüber bei Verlusten schadenersatzpflichtig wird. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn eine Anlage als »absolut bombensicher« verkauft wurde und sich hinterher als hochriskanter Verlustbringer entpuppt.
    Kein Grund für eine Schadenersatzforderung sind hingegen finanzielle Einbußen bei einer Anlageform, die der Berater zutreffend und verständlich als riskant beschrieben hat. Hat Ihnen beispielsweise der Berater gezeigt, auf welche Weise die Aktienkurse in schlechten Börsenphasen in den Keller purzeln können, dann sind Sie für die Verluste Ihrer Aktien oder Aktienfonds selbst verantwortlich.
    Vorsicht  Banken müssen Beratungsgespräche protokollieren und die Dokumentation dem Kunden aushändigen. Das dient aber nicht immer dem Schutz des Kunden, sondern zuweilen auch dem Schutz der Bank. Seien Sie vorsichtig, wenn beispielsweise darin steht, dass der Abschluss »auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden« geschieht, obwohl Ihnen der Berater das Finanzprodukt wärmstens empfohlen hat. Lesen Sie das Protokoll vor der Unterschrift sorgfältig durch, und verlangen Sie eine Korrektur, wenn die Darstellung nicht vollkommen den Tatsachen entspricht. Oft sind diese Dokumentationen, die wegen des Aufwands bei den Banken verhasst sind, nur Alibizettel ohne Wert. Achten Sie hier genau auf die Formulierungen. Diese Protokolle führen auch dazu, dass die Banken zunehmend den »sicheren Weg« wählen und erst gar keine beratungsintensiven Produkte wie Aktien oder Fonds mehr im Gespräch anbieten, sondern auf renditearme Standardprodukte mit dennoch hoher
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