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Analog 01

Analog 01

Titel: Analog 01
Autoren: Hans Joachim Alpers , Hans Joachim (Hrsg.) Alpers
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weitere Nutzung des Patents die erforderliche Lizenzgebühr entrichtet werden und die Optierende das Gift trinken.“
    Speyers Augen glitten einen Augenblick zu Ellen Welles mit ihrer schwarzen Maske, dann zu dem Glasbehälter mit dem Trinkglas und der Spritze in ihrem sterilen Plastikbeutel. Schließlich wandte er den Blick wieder ab und richtete ihn auf Quentin Thomas. „Ich nehme nicht an, daß Sie damit rückhaltlos einverstanden sind, Mr. Thomas?“
    „Nein, Euer Ehren. Zuerst einmal erhebe ich Einspruch gegen den Ausschluß der Geschworenen. Es gibt einige Punkte, die einer Diskussion durch die Geschworenen bedürfen, namentlich die Tatsache, ob die von Welles hergestellte Substanz mit der Spinnenseide identisch ist, die von der Spinne Atropos gesponnen wird. Wenn ja, denn deckt das Patent öffentliches Eigentum ab und ist demzufolge ungültig. Eine weitere grund sätzliche Frage, die von den Geschworenen entschieden werden sollte, ist die nach dem Erfinder. Wie offensichtlich ist, sollte Faust auf dem Patent genannt werden, nicht Robert Morissey. Nach dem Gesetz ist das Patent ungültig, wenn der Name des Erfinders nicht korrekt wiedergegeben ist.“ Er setzte sich. Das war alles. Nun war es an Speyer zu entscheiden, und wie dieser entscheiden würde, daran hatte er nicht die geringsten Zweifel.
    „Nun denn“, sagte Speyer. „Ich werde Mr. Ordways Ersuchen nach einem höchstrichterlichen Urteilspruch nachgeben. Dies ist ein komplizierter Fall, der einer gründlichen Analyse bedarf. Und doch ergibt sich im Licht einiger klarer Grundsätze nur eine mögliche Lösung. Erstens: Nach dem neuen Patentrecht besteht eine Schuld grundsätzlich immer dann, wenn eine Anklage erhoben wird. Es obliegt dem Angeklagten, den Gegenbeweis zu erbringen. Er muß verdeutlichen können, daß er keine Patentverletzung begeht oder das Produkt zur Zeit der Patentierung öffentliches Eigentum war oder, daß der Name des Erfinders falsch angegeben war. Jeder Punkt würde das Patent ungültig machen. Der Angeklagte gestand jedoch, die fragliche Erfindung herzustellen. Was die beiden anderen Punkte betrifft, so habe ich mir alle Zeugenaussagen sorgfältig angehört und bin zu der Überzeugung gekommen, daß das Produkt zur Zeit der Patentierung nicht öffentliches Eigentum war. Was dies anbelangt, so ist keine Ermächtigung ausgestellt, die es der Öffentlichkeit erlauben würde, sich das Spinnengewebe zunutze zu machen, selbst wenn die Substanz des Klägers oder des Angeklagten mit der Spinnenseide der Spinne Atropos identisch sein sollte. Und was die Person des Erfinders anbelangt, so kam das Gericht zu der Auffassung, daß dies nur Mr. Morissey sein kann, da sie von einem Gerät gemacht wurde, das er erfunden hat, nämlich von dem Computer mit Namen Faust. Ich sehe keinen Grund, warum man die Geschworenen mit offensichtlich geklärten Fragen belasten sollte. Es geht ausschließlich noch um einige rechtliche Fragen. Daher gebe ich dem Ersuchen des Klägers statt. Ich ordne an, die Produktion der Substanz Fiber K ab sofort einzustellen, und bestimme weiterhin, daß für die bisher entstandenen Schäden Wiedergutmachung zu zahlen ist.“
    Quentin Thomas fühlte sich elend. Er konnte kaum atmen. Und wie nahm Ellen Welles das auf? Er konnte es nicht über sich bringen, sie anzusehen. Er unterdrückte ein Seufzen.
    Speyer drehte seinen Stuhl herum und betrachtete die Geschworenen. „Wir danken den Geschworenen und entlassen sie hiermit. Gerichtsdiener, bitte führen Sie die Herrschaften hinaus.“
    „Bleibt ein Letztes“, sagte Speyer. Er betrachtete Ellen Welles mit glitzernden Augen. „Möchte die Optierende sich bitte erheben?“
    Thomas half Ellen Welles auf die Beine.
    „Mrs. Welles“, fuhr Speyer fort, „ich werde Ihnen jetzt den Paragraphen 309 des Patentrechts von 2002 verlesen:
    ,Wird der Angeklagte für schuldig befunden, wird der Optierende (wie zuvor festgelegt) aufgefordert, acht Flüssigkeitsunzen Wasser, in denen ein Gramm Kaliumzyanid gelöst wurde, zu trinken. Weigert sich der Optierende zu trinken, so wird er von Personen, die das Gericht beruft, gewaltsam festgehalten, und ihm werden intravenös fünf Kubikzentimeter besagter Kaliumzyanidlösung injiziert.’
    Haben Sie verstanden, was ich gerade vorgelesen habe, Mrs. Welles?“ fragte Speyer.
    Die Maske wurde leicht gesenkt.
    „Die Optierende anerkennt die Vorschriften“, wandte Speyer sich daraufhin an den Schreiber. „Mrs. Welles, wollen Sie die
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