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300 Fragen zur Schwangerschaft

300 Fragen zur Schwangerschaft

Titel: 300 Fragen zur Schwangerschaft
Autoren: Brigitte Holzgreve
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Kind herausstellen, kann der Befund durch den Nachweis spezifischer Fehlbildungen im Ultraschall oder durch eine schnelle zweite Untersuchung noch einmal bestätigt werden, bevor Sie über Konsequenzen nachdenken müssen.
    Körperliche Anomalien des Kindes ohne eine Veränderung der Chromosomen, etwa ein Herzfehler, können weder mit einer Amniozentese noch mit einer Chorionbiopsie erkannt werden. Solche Erkrankungen können aber oft mit einer gezielten Ultraschalluntersuchung diagnostiziert werden.
    ? Der FISH-Test ist doch viel schneller als die normale Amniozentese. Aber ist das Ergebnis auch so zuverlässig?
    Die FISH-Technik (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung) ist eine schnellere Art der Chromosomenuntersuchung als die konventionelle Analyse. Dabei werden die Fruchtwasserzellen mit einzelnen spezifischen Sonden für ganz bestimmte Chromosomen abgesucht, weshalb auch nur zahlenmäßige Veränderungen dieser Chromosomen festgestellt werden. In der Regel werden fünf Sonden eingesetzt, mit denen dann die fünf häufigsten Chromosomenstörungen (70 Prozent aller Chromosomenstörungen) erfasst werden. Alle anderen Chromosomenveränderungen, vor allem Strukturveränderungen, bleiben aber unentdeckt.
    Deshalb müssen die Labors, die den FISH-Test anbieten, gleichzeitig auch noch eine konventionelle Chromosomenauszählung durchführen. Das Ergebnis des Schnelltests beruhigt in den allermeisten Fällen nach wenigen Tagen. Die Auswertung der Chromosomenkultur bringt dann nach etwa zwei bis drei Wochen den endgültigen Befund (siehe > ).
    ? Wenn mein Kind krank ist: Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch noch erlaubt?
    Nach neuestem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn durch einen Arzt eine sogenannte medizinische Indikation bestätigt wird. Diese liegt vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau (seelisch, körperlich oder bei schwerer psychischer Notlage) bedroht. Ein schwer behindertes Kind kann demnach »unter Berücksichtigung der gegenwärtigen oder zukünftigen Lebensverhältnisse eine Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter« darstellen (§ 218a Abs. 2 StGB).
    Es besteht in diesem Fall weder eine Beratungspflicht noch eine zeitliche Frist, bis wann der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt sein muss. Allerdings unterscheidet sich ein früher Abbruch natürlich sehr von einem späten: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten und je größer das Kind ist, umso mehr entspricht der Schwangerschaftsabbruch einer richtigen Geburt und umso schwerwiegender sind die körperlichen und seelischen Belastungen für die Frau.
    ? Eine Abtreibung käme für mich nie infrage – auch nicht, wenn mein Kind mit Sicherheit einen schweren Geburtsschaden hätte. Soll ich dann überhaupt vorgeburtliche Untersuchungen durchführen lassen?
    Bestimmte vorgeburtliche Untersuchungen wie Ultraschall können nicht nur angeborene Erkrankungen entdecken, die unheilbar sind, sondern auch solche, die vor der Geburt schon behandelbar sind. Das sind zwar bisher nicht sehr viele, aber Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie Ihrem Kind diese Chance nehmen wollen. Ein Beispiel sind Verengungen der kindlichen Harnröhre: Durch den Rückstau von Urin in die Nieren wird deren Entwicklung behindert und das Kind mit einer eingeschränkten Nierenfunktion geboren. Sieht man jedoch den Harnstau im Ultraschallbild und gelingt es, durch Einlage eines Ablauf-Röhrchens den Druck auf das Nierengewebe zu vermindern, kann das Kind mit funktionstüchtigen Nieren geboren und die Verengung der Harnröhre dann nach der Geburt operiert werden.
    Außerdem können vorgeburtliche Untersuchungen die richtigen Weichen stellen für eine möglichst schonende Geburt und eine sofortige Versorgung eines Kindes mit einer angeborenen Fehlbildung – also die Wahl der Entbindungsklinik beeinflussen. So kann es bei einem bekannten schweren Herzfehler lebenswichtig sein, dass das Kind per Kaiserschnitt geboren wird und Spezialisten bereitstehen, um von der ersten Minute an die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
    All diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Amniozentese oder Chorionbiopsie allerdings nicht, denn an den kindlichen Chromosomen ist nicht erkennbar, ob körperliche Fehlbildungen vorliegen oder wie schwer das Kind geistig behindert ist; und eine vorgeburtliche Behandlung ist nicht möglich. Deshalb lässt ein auffälliger Befund nur die Wahl
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