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Weinwissen für Angeber

Weinwissen für Angeber

Titel: Weinwissen für Angeber
Autoren: Carsten Sebastian Henn
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dieser Wein dürfe nicht als Schorle oder Saucen-Abschmecker enden, weil sonst der Internationale Weingerichtshof schwere Sanktionen aussprechen würde. Jetzt ist Ihr Status klar. Sie brauchen keinen Vor- und keinen Nachnamen mehr. Sie sind der Weinpapst!
    Es folgt Stufe zwei. Da es mittlerweile Mode geworden ist, einen „guten" Wein zu schenken, wird die Küche voll davon sein. Natürlich sind diese Weine alles andere als „gut". Es sind einfach nur die teureren Flaschen von Aldi oder einem anderen Supermarkt, der auf dem Weg lag. Machen Sie genüsslich einen nach dem anderen runter. Die Leute lieben Verrisse (siehe entsprechende Kapitel) und werden Sie folglich lieben. Wer könnte schon einen so glänzenden Unterhalter mit solchem Weinwissen nicht mögen?

  
Kuchen
    Tja, am besten sind immer die Momente, wo es niemand erwartet. Bringen Sie Kuchen mit zu einem abendlichen Weinmenü im Kreise Ihrer Freunde. Als Dessert. Dann sagen Sie (gleichermaßen überrascht und fasziniert): „Das kann ja nicht wahr sein!"
    Halten Sie Ihr Stück Torte begeistert in die Höhe.
    „So sieht man sich wieder."
    Die Gespräche um Sie herum sollten vor Überraschung erstorben sein. Falls noch keiner fragt, was Ihr spontaner Gefühlsausbruch zu bedeuten hat, fügen Sie hinzu:
    „Gestern hatte ich dich noch im Glas!"
    Jetzt hören Ihnen alle zu - und halten Sie für vollkommen plem-plem. Das wird sich ändern. Erzählen Sie, dass Sie gestern Abend noch den Wein eines berühmten deutschen Winzers (wenn möglich ein etwas größeres Weingut, z.B. „Bürklin Wolf') im Glas hatten. Er war schon älteren Datums und Weinstein fand sich am Grunde des Glases. Und nun, oh Wunder, finden Sie diesen Weinstein hier in diesem Kuchen, den Sie in einer sündhaft teuren Bäckerei gekauft haben, wieder. Das wird Ihnen natürlich keiner glauben. Damit diese Angeberei funktioniert, bedarf es ein wenig Vorbereitung. Sie müssen ein Päckchen Weinsteinbackpulver da haben, das gibt es von verschiedenen Firmen, manchmal als Öko-Backpulver angepriesen. Das Säuerungsmittel ist dabei Reinweinstein. Es ist natürlich vollkommener Blödsinn, dass dieser von Topweingütern stammt. Aber die Anwesenden haben Ihnen nicht geglaubt, dass Weinstein im Kuchen ist - und Sie haben das Gegenteil bewiesen. Warum sollten Sie nicht auch damit Recht haben? Am Ende des Desserts sind also alle Anwesenden (außer Ihnen) der festen Überzeugung, Sie könnten Weinstein in einem Kuchen schmecken und sogar bestimmen, von welchem Weingut er stammt.
    Ein Triumph!
    Und bis auf den Kuchen ein wirklich billiges Vergnügen.
    Mit Weingummi würde es vielleicht auch klappen - aber Weingummi ist „uncool". Leider.

  
Polizeikontrolle
    Sie hören die Stimme des Gesetzes: „Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte. Haben Sie Alkohol getrunken?" - „Nein, nicht getrunken, gesoffen!" Brüller! Haha! Sehr witzig! Das sagen Sie natürlich nicht. Denn Sie haben tatsächlich (gegen alle Angeberregeln!) Alkohol konsumiert und die Anzeige auf dem Testgerät zeigt dies auch. In diesem Moment gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sind Sie auf eine „Wein-Banause" getroffen oder einen Uniformierten, der einen guten Tropfen zu schätzen weiß. Gehen Sie auf jeden Fall in die Vollen! Sagen Sie, Sie hätten einen Mouton-Rothschild, Jahrgang 1945 trinken dürfen. Schwärmen Sie in den höchsten Tönen davon. Sagen Sie frank und frei, dass Sie gar nicht anders konnten als mittrinken, denn die Chance, diesen Wein noch einmal über den Gaumen lustwandeln lassen zu können, wäre geringer als ein Strandurlaub in Grönland. Winken Sie den Wachtmeister freundlich zu sich heran und hauchen Sie ihm direkt ins Gesicht „Spüren Sie dieses Bouquet? Einmalig, oder?!" Sollte der Polizist Kenner sein, wird er Ihre Gründe verstehen und Sie davonkommen lassen. Und das alles mit dem guten Gefühl, jemanden kennen gelernt zu haben, der einen 45er Mouton trinken durfte.
    Sollte der Wachtmeister aber unbeeindruckt bleiben, lassen Sie auf jeden Fall den Wein genauestens im Protokoll vermerken. Ihre zweite Chance ist nämlich der Verkehrsrichter - diese Berufsgruppe steht einem guten
    Wein stets wohlwollend gegenüber. Sie sitzen praktisch schon wieder in Ihrem Wagen auf dem Weg zur nächsten Weinprobe!

    Sie haben doch nicht getrunken, sondern gesoffen!

Andere Getränke 
im Angeber-Check
      

    Sie können nicht immer Wein trinken oder genauer (erste goldene Regel) nicht immer Wein
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