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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Autoren: Constanze Hintze
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Motivation der Stifterin und den Stiftungszweck. Wenn wir von einer gemeinnützigen Stiftung sprechen, so sind dies alle Zwecke, die im weitesten Sinne dem Gemeinwohl dienen und die in der Abgabenordnung geregelt sind. Der Stiftungszweck und die Arbeit der Stiftung entscheiden darüber, ob die Stiftung für einen Spender attraktiv ist. Auf die Stiftungssatzung sollte daher ganz besonderer Wert gelegt werden. Dies auch deshalb, weil die Stiftung eine auf Dauer angelegte Variante wohltätigen Handelns ist. Daher ist mit der Stifterin zu überlegen, die Satzung so zu fassen, dass auch künftige Generationen den Stiftungszweck erfüllen können und nicht nur die Maßgaben der heutigen Zeit berücksichtigt werden. Die Stifterin regelt in der Satzung auch, welche Personen ihres Vertrauens sie in die Stiftung aufnehmen möchte, die ihre Stiftung dann repräsentieren. Dies ist immer ein Vorstand, hinzu kommen kann bei größeren Stiftungen auch ein Stiftungsbeirat (auch Stiftungsrat oder Kuratorium genannt).
    Schließlich ist auch die Nachfolgeregelung spannend. Wer soll die Stiftung leiten, wenn die Stifterin und die von ihr eingesetzten Nachfolger, die sie in der Regel noch selbst kennt, der Stiftung nicht mehr zur Verfügung stehen?
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    Stiftungsarbeit: Neue Lebensperspektiven
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    Fragt man Stifterinnen, warum sie ihr Geld nicht einfach einer bereits bestehenden Organisation anvertrauen, wehren sie ab: Sie möchten Einfluss nehmen, denn es geht ihnen darum, dass die eigene Idee so umgesetzt wird, wie sie es wünschen – und
zwar weit über die eigene Lebensspanne hinaus. Immer wieder erlebe ich bei Mandantinnen, dass die Stiftung ihnen zu neuen Aufgaben und Lebensperspektiven verhilft. Eine ca. 60-jährige Stifterin sagte mir nach drei Jahren Stiftungsarbeit: »Dies ist mein Lebenswerk.«
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    Belohnung: Steuergeschenke und Alimentierung
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    Nicht zuletzt wird die Wohltätigkeit auch belohnt. Die gemeinnützige Stiftung selbst ist grundsätzlich steuerbefreit, unter anderem auch von der Abgeltungssteuer. Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung werden bei der Einkommens- und Gewerbesteuer mit 1.000.000 Euro verteilt auf zehn Jahre abgezogen. Außerdem finden Spenden zusätzlich mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerliche Berücksichtigung. Ein Drittel der Erträge, die aus der Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens erwirtschaftet werden, darf die Stifterin für eigene, private Zwecke verwenden.
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    Fazit: Stiften lohnt sich – ideell und finanziell. Die Gründung sollte in aller Ruhe bedacht und unbedingt anwaltlich begleitet werden. Denn es geht vor allem darum, die Wünsche der Stifterin in eine juristische Form zu gießen – dauerhaft und zweifelsfrei.
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    Dr. Christiane E. Vollmershausen, Rechtsanwältin in München

Gemeinsam im Alter gut abgesichert
    Um wen geht es?
Ehepaar, 65 und 60 Jahre alt
Themenschwerpunkt
Absicherung mit einer privaten Rentenversicherung
Investment-Auszahlplan
Zusatzinfos
Die gesetzliche Witwenrente
Containerbeteiligungen
Berliner Testament
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    Peter wendet sich an die Münchner Abendzeitung, deren Leserbriefe ich hin und wieder beantworte, wenn es um private Vermögensfragen geht. Über diesen Umweg lernen wir uns schließlich kennen. Er hat aus einer Lebensversicherung 250.000 Euro ausbezahlt bekommen und steht nun vor der Entscheidung, wie er diese Summe anlegen soll.
    Das Geld, das ihm jetzt steuerfrei zufließt, soll ihm und seiner Frau eine zuverlässige Altersvorsorge sein und lebenslang reichen. Doch die Vorschläge, die ihm von seiner Bank, der Versicherung und den gängigen Internetplattformen vorliegen, werfen immer neue Fragen auf.
    Peter (65) und Monika (60) sind seit fünf Jahren verheiratet und seit wenigen Wochen im Ruhestand. Für beide ist es die zweite Ehe. Während Monika keine Kinder hat, stehen Peters Töchter aus erster Ehe finanziell auf eigenen Beinen. Wir treffen uns zu dritt, denn schließlich geht es auch um die Absicherung von Monika.
    Â»Was verstehen Sie unter einer zuverlässigen Altersvorsorge? «, frage ich, denn jeder hat da andere Vorstellungen. Soll monatlich automatisch ein bestimmter Geldbetrag aufs Konto fließen? Soll das Geld immer verfügbar sein? Und was ist mit Monika oder seinen Kindern, wenn er stirbt? Mit diesen Fragen haben wir
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