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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Autoren: Constanze Hintze
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Abschluss eine Vergütung vom Produktlieferanten, beispielsweise von der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Gegenüber dem Honorarmodell, das ohne diese Kosten auskommt, zahlt man also zunächst mehr für das gleiche Produkt. Dieser Weg hat eine lange Tradition – und viele Fürsprecher und Gegner. Der Vorwurf: Es werden nur Produkte angeboten, bei denen die Bank verdient. Doch ich finde, dieses Modell hat seine Berechtigung, denn nicht jeder Kunde kann sich eine umfangreiche und langwierige Beratung ad hoc leisten. Ein Beispiel: Eine Studentin wird wenig begeistert sein, wenn sie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleich mal 2.000 Euro kostet. Doch so viel kommt schnell an Zeit zusammen, wenn sie ausführlich beraten wird, der Antrag geprüft, mit der Versicherung verhandelt und der Vertrag aufgesetzt wird.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele junge Frauen lieber einen höheren laufenden Beitrag zahlen, als über das Honorarmodell die Beratungsleistung zu honorieren. In diesem Beispiel erhöht sich der laufende Beitrag gerade einmal um drei Euro im Monat … statt 2.000 Euro einmalig!
    3. Honorar für die einmalige Beratung
    Es ist schwer, pauschal zu sagen, wie viel Zeit die Beratung eines durchschnittlichen Verbraucherhaushalts in Anspruch nimmt. Das kommt auf das Vorhandene und das Geplante an. Rechnen Sie im Schnitt mit zwei Stunden Kennenlernen und zwei bis drei Stunden für die Präsentation und die Besprechung des Konzepts. Hinzu kommen gut und gerne zehn Stunden für Recherche, Gespräche, Analysen und Konzeptverfassen. Das findet ohne Sie und oftmals im Team mit anderen Expertinnen statt. Rechnen Sie ferner mit einem Stundensatz von 125 bis 300 Euro pro Stunde – je nach Vereinbarung. Ich empfehle dieses Modell vor allem Frauen, die nach einem Wendepunkt neu anfangen und Klarheit über ihre weitere Finanzplanung über alle Vermögensklassen (Versicherungen, Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen) möchten. Oder wenn im Lauf der Zeit Ihre Finanzen ein wenig aus dem Ruder gelaufen sind und Sie wieder Ordnung schaffen möchten. Auch nach einer Erbschaft, Abfindung oder vor dem Schritt in die Selbstständigkeit sind Finanzkonzepte auf Honorarbasis ihr Geld wert.
    4. Honorar für das laufende Management und die Betreuung
    Wer nach der ersten Beratung Vertrauen gefasst hat und nun auf Dauer begleitet werden möchte, für den kann das laufende Honorarmodell eine gute Lösung sein. Es ist sinnvoll in der Vermögensanlageberatung. Denn hier kommt es noch mehr auf Streuung und aktives Management an. Üblicherweise wird ein Honorar von einem Prozent pro Jahr vereinbart. Im Gegenzug werden alle Geldanlagen ohne Kosten (netto) gekauft. Bei Fonds fallen beispielsweise keine Ausgabeaufschläge an. Zu Aktien und Anleihen kommen nur minimale Spesen des Abwicklers hinzu. Das Management-Honorarmodell eignet sich ideal für größere und/oder risikoreichere Vermögen. Denn diese werden häufiger umgeschichtet. Wenn dann bei jeder Transaktion hohe Gebühren berechnet würden, wäre Ihr Vermögen bald bei der Bank.

    Anders als bei den Honoraren für das Fondsmanagement, die dem Fondsvermögen pro rata tempori belastet werden, kommt zu den separaten Beratungs-Honorarvereinbarungen noch die gesetzliche Umsatzsteuer dazu.
    Mein Fazit: Keines der Modelle kann einfach alle anderen ersetzen .
    Jedes hat seine Berechtigung, und wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Eine kompetente, faire und zuverlässige Beratung hat ihren Wert. Und wie jede andere Dienstleistung gibt es sie selbstverständlich nicht gratis.
    Der Staat
    Seit Ausbruch der Finanzkrise machen sich Ministerien, Verbraucherschützer und Banken unentwegt Gedanken, wie man die Beratungsqualität verbessern kann. Unser Staat hat ein großes Interesse daran, dass Geldberatung funktioniert. Denn wer keine private Vorsorge betreibt, fällt am Ende ins soziale Netz. Die Staatsausgaben hierfür sind schon jetzt immens.
    An Ideen mangelt es nicht. Das Verbraucherschutzministerium will Qualitätsstandards für Finanzprodukte, andere denken über Ampelkennzeichnung, neue Regeln für die Beratung oder Finanz-TÜVs nach. Derweil werden Checklisten herausgegeben und die Ergebnisse von Testkäufen veröffentlicht. Verabschiedet wurde zum 01.01.2010 das neue Anlegerrecht. Seitdem müssen Anlageberater, wenn sie mit Privatleuten
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