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Überwachtes Netz

Überwachtes Netz

Titel: Überwachtes Netz
Autoren: Andre Meister Markus Beckedahl
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Sensibilität der Informationen und der Schwere der Rechtsverletzung auf Privatsphäre einbeziehen.
    Dies erfordert insbesondere: Sollte ein Staat Zugang zu oder die Nutzung von geschützten Informationen anstreben, die durch Kommunikationsüberwachung im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung gesammelt wurden, dann muss in der zuständigen, unabhängigen und unparteiischen gerichtlichen Entscheidung begründet sein, dass:
    1. es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein schweres Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird;
    2. der Beweis eines solchen Verbrechens durch den Zugriff auf die geschützten Daten erhalten werden würde;
    3. andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind;
    4. die abgerufenen Informationen in vernünftiger Weise auf diejenigen begrenzt werden, die für die mutmaßliche Straftat relevant sind, und jede weitere gesammelte Information sofort vernichtet oder zurückgegeben wird; und
    5. Informationen nur von der festgelegten Behörde abgerufen werden und nur für den Zweck verwendet werden, für den die Genehmigung erteilt wurde.
    Wenn der Staat mit Kommunikationsüberwachung Zugang zu geschützten Informationen zu einem Zweck erlangen will, der eine Person nicht der Strafverfolgung, Ermittlung, Diskriminierung oder Verletzung der Menschenrechte aussetzt, muss der Staat einer unabhängigen, unparteiischen und zuständigen Behörde Folgendes nachweisen:
    1. andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden wurden in Betracht gezogen;
    2. die abgerufenen Informationen werden in vernünftiger Weise auf die relevanten begrenzt und jede zusätzlich gesammelte Information wird sofort vernichtet oder dem betroffenen Individuum zurückgegeben; und
    3. Informationen werden nur von der festgelegten Behörde abgerufen und nur für den Zweck verwendet, für den die Genehmigung erteilt wurde.
    Zuständige gerichtliche Behörden
    Bestimmungen in Bezug auf die Kommunikationsüberwachung müssen von zuständigen gerichtlichen Behörden, die unparteiisch und unabhängig sind, festgelegt werden. Die Behörde muss:
    1. getrennt sein von der Behörde, welche die Kommunikationsüberwachung durchführt,
    2. vertraut sein mit den relevanten Themen und fähig sein, eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kommunikationsüberwachung, die benutzte Technologie und Menschenrechte zu treffen, und
    3. über entsprechende Ressourcen verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben auszuführen.
    Rechtsstaatliches Verfahren
    Ein rechtsstaatliches Verfahren verlangt, dass Staaten die Menschenrechte jedes Einzelnen respektieren und garantieren, indem sie rechtmäßige Prozesse zusichern, die jegliche Beeinträchtigung der Menschenrechte ordnungsgemäß und gesetzlich spezifiziert regeln, die konsistent durchgeführt werden und die der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind. Insbesondere bei der Bestimmung seiner oder ihrer Menschenrechte hat jeder innerhalb einer angemessenen Frist das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen, zuständigen und unparteiischen rechtmäßig gegründeten Gericht [284] , außer in Notfällen, wenn für Menschenleben Gefahr in Verzug ist. In solchen Fällen muss innerhalb einer vernünftigen und realisierbaren Frist eine rückwirkende Autorisierung eingeholt werden. Alleinig das Risiko der Flucht oder der Zerstörung von Beweismitteln soll niemals als ausreichend für eine rückwirkende Autorisierung angesehen werden.
    Benachrichtigung des Nutzers
    Personen sollten über die Entscheidung der Autorisierung einer Kommunikationsüberwachung informiert werden. Es sollten ausreichend Zeit und Informationen zur Verfügung gestellt werden, so dass die Person die Entscheidung anfechten kann. Des Weiteren sollte sie Zugang zu dem Material bekommen, welches für den Antrag der Autorisierung vorgelegt wurde. Eine Verzögerung der Benachrichtigung ist nur unter folgenden Bedingungen gerechtfertigt:
    4. Die Benachrichtigung würde den Zweck, für den die Überwachung genehmigt ist, ernsthaft gefährden oder es besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben, oder
    5. Die Erlaubnis einer Verzögerung der Benachrichtigung wird durch die zuständige Justizbehörde zum Zeitpunkt der Genehmigung der Überwachung erteilt; und
    1. Die betroffene Person wird benachrichtigt, sobald die Gefahr aufgehoben ist, oder innerhalb einer vernünftigen realisierbaren Frist, je nachdem, welches zuerst zutrifft, aber in
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