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Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
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(LG Berlin, Urteil vom 13.02.2012, Az. 12 T 1/12).

25. Altersdiskriminierung bei Beamten: Das macht rund 5.000 Euro Entschädigung
    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG), das die Diskriminierung von Arbeitnehmern unter anderem wegen des Alters verbietet, ist auch auf Beamte anwendbar.
    Eine im Jahr 1953 geborene Beamtin hatte sich bei einer Gemeinde neben 17 weiteren Bewerbern um eine Stelle als „Erster Gemeinderat“, der allgemeinen Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters, beworben. Die Beamtin wurde nicht genommen. Sie machte daraufhin geltend, dass der Bürgermeister ihr vor der Auswahlentscheidung verdeutlicht habe, dass sie wegen ihres Alters für die Stelle nicht in Betracht komme. Sie forderte deswegen eine angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
    Die Sache ging bis zum Oberverwaltungsgericht. Hier hatte die Frau Erfolg. Die Richter sahen die Behauptungen der Beamtin nach ihrer und der Anhörung des Bürgermeisters der beklagten Gemeinde sowie nach Vernehmung eines ehemaligen Ratsherrn der Gemeinde und eines ehemaligen Landrates als erwiesen an. Die Klägerin sei aufgrund ihres Alters von vornherein von der Auswahl für die Stelle ausgenommen gewesen. Und das verstößt gegen das AGG. Ihr sei damit eine angemessene Geldentschädigung zuzusprechen.
    Die Verwaltungsrichter hielten allerdings die Forderung der Frau in Höhe von mindestens 30.000 Euro als Entschädigung für die Diskriminierung sowie weitere rund 1.500 Euro für den eingeschalteten Rechtsanwalt für überzogen. Das Gericht sprach ihr lediglich rund 4.865 Euro Entschädigung und rund 1.020 Euro Schadensersatz für die Rechtsanwaltskosten zu. Bezüglich der Entschädigung für die Diskriminierung führte das Gericht aus, dass nicht ersichtlich sei, dass die Beamtin sich beim ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens in diesem Einzelfall gegen die 17 Mitbewerber hätte durchsetzen können. Es hielt daher die Entschädigung in Höhe eines Monatsgehaltes für ausreichend (OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2012, Az. 5 LB 9/10).

1. Die Anpassung der Besoldung 2012/2013
    Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/ 2013 ist verabschiedet. Damit wird der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Im Einzelnen gilt:
    1. Es gibt eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich.
    Die Erhöhungen vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes
zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
    2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich analog zum Tarifergebnis
zum 1. März 2012 um 50 Euro und
zum 1. August 2012 um 40 Euro.
    Dies stellt ein wichtiges Signal für den Nachwuchs im Beamtenbereich dar.
    Ferner wird das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 31.03.2012 auf die Beamten, Soldaten und Richter sowie die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden in drei Schritten angehoben, und zwar zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent und jeweils 1,2 Prozent zum 1. Januar und 1. August 2013.
    Die Erhöhungen gehen von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, werden jedoch – wie im Bundesbesoldungsgesetz bereits vorgesehen – gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der seit 1999 bestehenden Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt und leistet einen Beitrag zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Beamtenversorgung.
    Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 01.03.2012 um 50 Euro und zum 01.08.2013 um 40 Euro. Die Übernahme des Tarifergebnisses sichert allen Statusgruppen eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung und stärkt die Einheit des öffentlichen Dienstes des Bundes.

2. Bundesverfassungsgericht segnet nachteilige Neuregelung zur vorübergehenden Erhöhung des
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