Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Taschen-Knigge

Taschen-Knigge

Titel: Taschen-Knigge
Autoren: Christina Zacker
Vom Netzwerk:
Institutionen haben stets Vorrang vor denen der eigenen.
    ▶ GELADENE KÜNSTLER haben einen Sonderstatus: Als Gastgeber können Sie ihnen einen höheren Rang einräumen, als ihnen nach der »protokollarischen« Ordnung eigentlich zukommt.
     
    Übrigens: Bei einem formellen, großen Bankett hat jede Dame ihren Tischherrn - nämlich den links von ihr sitzenden Herrn. Er sorgt nach alter Sitte dafür, dass Speisen weitergereicht werden und dass seine Tischdame stets ausreichend mit Getränken versorgt ist. Drüber hinaus unterhält er sie mit anregendem Smalltalk (siehe Seite 56f.) im Tischgespräch

Wie Sie auf eine Einladung reagieren
    Gleichgültig, ob Sie die Einladung annehmen wollen oder absagen müssen: Bitte reagieren Sie so schnell wie möglich. Es zeugt nicht von gutem Benehmen und Respekt Ihrem Gastgeber gegenüber, wenn Sie gar nichts von sich hören lassen. Schließlich möchte er planen können und die Feier möglichst perfekt vorbereiten.
    ▶ WARTEN SIE NICHT bis zu einer Nachfrage des Gastgebers. Der in der Einladung vermerkte Zeitpunkt, bis zu dem Sie zu- oder absagen sollten, ist die äußerste zeitliche Grenze.
    ▶ BITTE SAGEN SIE nur dann telefonisch ab, wenn Sie auf der Einladung lediglich eine Telefonnummer für Ihre Rückantwort vorfinden. In allen anderen Fällen reagieren Sie schriftlich - wenn eine entsprechende Nummer vermerkt ist, auch per Fax. Liegt eine Rücksendekarte bei, senden Sie diese mit dem entsprechenden Vermerk zurück. Aber auch das bitte nicht »auf den letzten Drücker«!
    ▶ MÜSSEN SIE ABSAGEN, begründen Sie dies auch bei großen privaten Festen schriftlich, also zum Beispiel bei Geburtstagen, Jubiläen oder Einweihungen. Ihr Schreiben ist außerdem eine gute Gelegenheit zum entsprechenden Anlass zu gratulieren.
    ▶ WENN SIE ABSAGEN wollen, formulieren Sie Ihre Ausrede oder Notlüge bitte so, dass sie »echt« klingt und nicht zu durchschauen ist oder gar auffliegt. Kaum etwas ist peinlicher!

Wie Sie sich als Gast verhalten
    »Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige«, wusste schon der französische König Ludwig XVIII. Leider ist das nicht allen Menschen bekannt. Zuspätkommen ist wirklich eine grobe Unhöflichkeit. Vor allem dann, wenn Sie zu einem gesetzten Essen geladen sind. Es ist also Ihre Pflicht, alles zu tun, um rechtzeitig - vielleicht sogar ein paar Minuten vorher - einzutreffen. Aber seien Sie bitte auch nicht zu früh da: Gerade bei privaten Feiern gibt es nämlich kaum etwas Unangenehmeres für den Gastgeber als Gäste, die sich schon vor der Türe tummeln, während man selbst noch in den letzten Vorbereitungen steckt. Dennoch gibt es kleine Unterschiede in Sachen Pünktlichkeit:
    ▶ AUF DIE MINUTE pünktlich kommen Sie zu einem warmen Essen und zu Feiern, die mit einer Rede oder der Aufführung eines Konzertes verbunden sind.
    ▶ BIS ZU 30 MINUTEN Spielraum haben Sie bei einer Abendveranstaltung ohne Essen. Sie können also etwa 15 Minuten früher oder später erscheinen.
    ▶ »UNPÜNKTLICH« sein ohne Bedenken dürfen Sie bei einer sehr großen Veranstaltung, bei der Sie den Gastgeber wahrscheinlich nicht treffen oder bei der eine Institution der Veranstalter ist. Dies gilt aber nur, wenn auf der Einladung keine genaue Zeitangabe zu finden ist. Und selbst dann sind Sie bitte nicht so unhöflich und kommen erst gegen Ende der Veranstaltung - etwa um sich am restlichen Büffet gütlich zu tun oder einen kostenlosen Night Cup zu schnorren.
    Ladies first
    Ihre Gastgeber erwarten Sie, um Sie willkommen zu heißen. Wen begrüßen Sie als erstes? Für den Herrn ist die Sache klar: Er begrüßt die Dame des Hauses als erstes. Und wenn Sie eine Frau sind - müssen Sie dann dem Hausherrn zuerst die Hand reichen? Vorsicht Falle! Das wäre ein Fauxpas. Denn als Gast begrüßen Sie stets zuerst die Gastgeberin, dann den Gastgeber, danach erst andere Gäste. An diese Regel können Sie sich immer halten.

Wen Sie wann unbedenklich mitbringen dürfen
    Auf der Einladungskarte steht meist vermerkt, ob Sie »ganz persönlich« (und damit allein) geladen sind oder ob Sie »in Begleitung« erscheinen dürfen. Diese unverbindliche Formulierung erlaubt es Ihnen, nicht nur den Ehe- oder Lebenspartner, sondern auch eine andere Person mitzubringen. Das kann ein netter Kollege sein oder eine gute Freundin. Deutlich hingegen ist der Hinweis »… mit (Ehe-) Partner/in«: Das macht unumwunden klar: Sie bringen bitte lediglich Ihren Lebenspartner mit.

Wenn etwas
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher