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Starke Kinder

Starke Kinder

Titel: Starke Kinder
Autoren: Anne Dyer , Regina Steil
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missbrauchten Kind geholfen werden?
    17.1  Was können Eltern für ihr Kind tun?
    Gerade in einer akuten Krise sind Ruhe und Zeit zentral. Hektik und Unruhe, Streit und Ärger können dem Kind nicht das Gefühl von Geborgenheit geben. Dieses ist jedoch nun für das Kind sehr wichtig. Eine liebevolle und unterstützende Atmosphäre in der Familie ist sehr hilfreich.
    Eine Bewältigung des Erlebten wird wesentlich besser gelingen, wenn sich das Kind selbst keine Mitschuld an dem Geschehenen gibt. Die Verantwortung sollte allein dem Täter zugeschrieben werden. Hat das Kind bereits Schuldgefühle, da es beispielsweise denkt, es hätte den Missbrauch verhindern müssen, so sollte dies bearbeitet werden. Hier kann professionelle Hilfe angezeigt sein. Notwendig im Umgang mit einem Kind, welches sich schuldig fühlt, ist die überzeugte Grundhaltung des Erziehenden, dass das Kind keine Schuld trägt. Zweifeln Eltern selbst, so werden sie eher zum Zweifeln des Kindes beitragen. In diesem Fall sollten Sie sich zurückhalten und anderen den Vortritt lassen. Überlegen Sie sich, was genau dazu führt, dass Sie dem Kind die Mitschuld geben. Diskutieren Sie diesen Punkt selbst mit einem professionellen Helfer. Beispiel: Was hat das Kind davon abgehalten, sich früher Hilfe zu suchen? Klären Sie diese Fragen! Sie können Ihrem Kind wesentlich besser helfen, wenn Sie es verstehen.
    Ambivalente Gefühle des missbrauchten Kindes gegenüber dem Täter werden die Verarbeitung deutlich erschweren. Diese sollten respektiert werden. Sprechen Sie in diesem Fall nicht abwertend oder schlecht über den Täter – fokussieren Sie auf das, was das Kind erlebt hat. Das ist sicherlich sehr schwer. Als Erziehender, der nur das Wohl des Kindes im Sinn hat, wird der Ärger auf einen Menschen, der dem Kind solch ein Übergriff zugemutet hat, sehr, sehr groß sein. Ist Ihr Kind ambivalent gegenüber dem Täter, merkt aber, wie wütend Sie sind, so wird es in einen schweren Konflikt geraten. Dies stellt eine erneute Belastungssituation dar.
    Das Kind sollte in der Lage sein selbst zu entscheiden, ob es über seine Erfahrungen sprechen möchte. Wünscht das Kind über das Geschehene zu sprechen, so ist es gut einen offenen Ansprechpartner zu haben. Die Vorstellung jedoch, dass das Kind mit Laien oder Fachleuten aus nicht therapeutischen Berufen die Traumata intensiv durchsprechen und durcharbeiten sollte, ist höchst problematisch. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da es eher zu einer Zunahme an Belastung führen kann und sicher keine Hilfe für das Kind darstellt. Vielmehr ist fraglich, ob hierdurch nicht voyeuristische Interessen der beteiligten Erwachsenen befriedigt werden.
    Das Kind hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Strategien entwickelt, mit denen es versucht, sich gegen Missbrauch oder dessen Folgen zu schützen. Beispielsweise indem es sich schnell aus Menschengruppen zurückzieht. Diese Verhaltensweisen sollten als Schutzstrategien des Kindes verstanden werden, die in dem Lebenskontext des Kindes (zumindest zu Zeiten des Missbrauchs) sinnvoll waren/sind. Von den Erziehenden wird viel Geduld gegenüber dem Kind notwendig sein.
    17.2  Was können professionelle Helfer für Ihr Kind tun?
    Treten professionelle Helfer nach einem offengelegten Missbrauch in Aktion, so werden sie im ersten Schritt versuchen zu verstehen, wie es zu dem Missbrauch kam und ob das Kind nun sicher ist. Folgende Fragen könnten wichtig sein: Gibt es im häuslichen Umfeld unterstützende Menschen? Gibt es vielleicht Menschen, die versuchen, das Geschehene zu vertuschen? Gibt es Konflikte oder Probleme, die die jetzige Situation ausgelöst haben könnten? Was ist tatsächlich bisher passiert? Was geschah im Rahmen des Missbrauchs? Wie ist der Missbrauch bekannt geworden?
    In solch einem Gespräch geht es nicht um Schuldvorwürfe oder Vorhaltungen gegenüber den Eltern. Diese werden als nicht zielführend vermieden. Das Gespräch sollte vorrangig dem Schutz und der Sicherheit des Kindes dienen.
    Zeigt ein Kind klare Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen, so kann eine stationäre Maßnahme, wie z. B. eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein. Liegen körperliche Symptome, wie z. B. Verletzungen im Genitalbereich vor, so ist eine pädiatrische, kinderchirurgische oder
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