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Isländisch Roulette: Thriller (German Edition)

Isländisch Roulette: Thriller (German Edition)

Titel: Isländisch Roulette: Thriller (German Edition)
Autoren: Óskar Hrafn Thorvaldsson
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Weg nach Hause gestellt hat.
    »Guðfríður! Was bringt Menschen eigentlich dazu, solche Dinge, wie sie das am heutigen Tage gefällte Urteil bezeugt, zu tun?«, fragt die Moderatorin.
    Guðfríður sieht sie an, dann dreht sie sich direkt in die Kamera. »Gier. Gier und Unmoral. Die zwei bösartigsten Karzinome der isländischen Gesellschaft von heute.«

Epilog
     
     
    URTEIL
     
    des Amtsgerichtes Reykjavík
vom 29. November 2010
in der Strafsache Nr. S-6543/2010:
     
Staatsanwaltschaft
(Staatsanwältin Sigurlaug Erla Sævarsdóttir)
gegen
Arvydas Savanauskas
(Þorkell Bjarni Guðnason, PflV)
Jósteinn Friðbertsson
(Bjarni Þór Bjarnason, RA zugel. beim OGH)
Steinn Þorri Steinþórsson
(Grímur Hauksson, RA zugel. beim OGH)
     
    In der Sache S-6543/2010: Staatsanwaltschaft gegen Arvydas Savanauskas, Jósteinn Friðbertsson und Steinn Þorri Steinþórsson, gegen die die Hauptverhandlung am 3. dieses Monats eröffnet wurde, hat das Amtsgericht Reykjavík im Gerichtsgebäude am Lækjartorg durch die Amtsrichterin Rannveig Sigurlaugsdóttirund die Amtsrichter Hallsteinn Th. Valgarðsson und Rafn Finnsson als Vorsitzender auf der Verhandlung vom Montag, 29. November, des Jahres 2010 für Recht erkannt.
    Das Verfahren wurde mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft am 23. September 2010 eingeleitet gegen:
    Arvydas Savanauskas, PKZ 000   000-0000, Nationalität litauisch, Frakkastígur 14, Reykjavík
    wegen Mordes an R, den er in der Nacht zum Sonntag, 16. Mai 2010, vor dem Hause Rs mit einem Messer in den Bauch stach mit der Folge, dass R verstarb. Dies ist strafbar nach Art. 211 Allgemeines Strafrecht Nr. 19, 1940. Es wird beantragt, dass der Angeklagte schuldig gesprochen und verurteilt wird.
    Und
    Jósteinn Friðbertsson, PKZ 000   000-0000, Logafold 200, Reykjavík
    und
    Steinn Þorri Steinþórsson, PKZ 000   000-0000, Bergstaðastræti 104, Reykjavík
    wegen Mordes, da sie im Jahr 2010 den Mord geplant und den Angeklagten A dazu bewegt haben, R am 16. Mai 2010 zu töten. Dies ist strafbar nach Art. 211 Allgemeines Strafrecht Nr. 19, 1940. Es wird beantragt, dass die Angeklagten schuldig gesprochen und verurteilt werden. Die Angeklagten plädieren imWesentlichen auf Freispruch oder ersatzweise das gesetzliche Mindeststrafmaß.
     
    Einziehungen
     
     
Vom Angeklagten A werden sechzigtausend Euro eingezogen, die bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 23. Mai 2010 sichergestellt wurden.
Vom Angeklagten J werden vierzig Millionen Isländische Kronen in Banknoten eingezogen.
     
     
    Tatbestand
     
    Der Ausgangspunkt der Sache kann darauf festgelegt werden, dass B, Mutter von R, am Morgen des Sonntags, 16. Mai 2010, die 112 anrief und mitteilte, ihr Sohn befände sich verstorben auf seinem Wohnsitz. Sie berichtete, dass er umgebracht wurde. Die Polizei entsandte unmittelbar darauf mehrere Kriminalpolizisten zum Tatort. Dort wurde bestätigt, dass R verstorben war. Die Obduktion, welche zwei Tage später von Rechtsmedizinerin Sveinbjörg Lára Þráinsdóttir durchgeführt wurde, ergab, dass R in Folge innerer Blutungen nach Messerstich in den Bauchraum gestorben ist. Darüber hinaus waren R alle Finger abgetrenntworden. Bei der Untersuchung des Tatortes wurden alle Finger außer dem Daumen der rechten Hand sichergestellt.
    Die Ermittlungen zu dem Fall erbrachten rasch eine Spur, die zu einem Mann führte, der unter Verdacht stand, in derselben Nacht ein Auto gestohlen und R getötet zu haben. Kriminalinspektor Rúnar Páll Guðjónsson sagte vor Gericht aus, er habe die Geschwindigkeitsüberwachungskameras der Polizei in der Nähe des Tatortes untersucht und dabei das gestohlene Auto auf einer Aufnahme identifiziert. In dem Auto habe ein Mann mit einer großen schwarzen, auf die rechte Halsseite tätowierten Sonne gesessen. Rúnar Páll sagte aus, die Polizei habe in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Datenbank von Fotos tätowierter Straftäter angelegt, besagte Tätowierung sei jedoch in der Datenbank nicht verzeichnet gewesen. Daraufhin wurde eine Abbildung davon an Günther Müller von Europol gesendet. Aber auch dieser Abgleich erbrachte kein Resultat. Erst als das Foto der Tätowierung zu Händen Visvaldas Skvernelis, Kriminalinspektor der litauischen Polizei in Vilnius, geschickt wurde, konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Visvaldas bestätigte, dass diese Tätowierung einer zwanzigköpfigen Gruppe einer Sonderbrigade der Vilnius-Mafia zuzuordnen ist. Bei genauerer Nachforschung
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