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Irrweg Grundeinkommen

Irrweg Grundeinkommen

Titel: Irrweg Grundeinkommen
Autoren: Volker Meinhardt und Dieter Vesper Friederike Spiecker Heiner Flassbeck
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aus anderen Steuern finanziert werden.
    Mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten ist zugleich eine Abschaffung bisheriger Steuern und Abgaben verbunden. Abgeschafft werden die bisherige Lohn- und Einkommensteuer und die Steuern vom Ertrag. Die Umsatzsteuer wird zu der beschriebenen Konsumsteuer erweitert. Alle Sozialversicherungsabgaben sollen entfallen.
    Die Einkommensteuer wird mit dem Bürgergeld verrechnet, das heißt, 40 Prozent des Primäreinkommens werden auf das Bürgergeld angerechnet. Wer keine Einkünfte hat, erhält das Bürgergeld in Höhe von 600 Euro. Davon müssen 200 Euro als Gesundheitsprämie abgeführt werden, zur Verfügung stehen also 400 Euro. Bei einem Einkommen von 1000 Euro fallen 400 Euro als Steuern an, nach der Verrechnung mit dem Bürgergeld (plus 600 Euro) und der Gesundheitsprämie (minus 200 Euro) verbleiben 1000 Euro zur Verfügung. Bis zu 1000 Euro Primäreinkommen ist der Betrag des verfügbaren Einkommens (also nach Erhaltdes Bürgergelds und nach Zahlung von Steuern und Gesundheitsprämie) jeweils höher als das Primäreinkommen. Von 1000 Euro Primäreinkommen an kehrt sich dies um (vgl. Abbildung 2).
    Abbildung 2: Solidarisches Grundeinkommen nach Althaus

    Quellen: Eigene Darstellung nach Althaus / Binkert 2010; Lohnsteuertabelle (2011) mit Solidarzuschlag, ohne Kirchensteuer; eigene Berechnungen
    Berechnet man die Gesamtbelastung des Primäreinkommens plus bezogenem Bürgergeld durch die Gesundheitsprämie und die Einkommensteuer, dann ergibt sich vom ersten verdienten Euro an eine steuerliche Belastung (ein Durchschnittssteuersatz) von gut 33 Prozent, die sich zügig der maximalen Belastung von 40 Prozent (asymptotisch) nähert.
    Da Kinder und sonstige Personen im Haushalt ebenfalls ein Bürgergeld in Höhe von 600 Euro (einschließlich 200 Euro Gesundheitsprämie) erhalten, hängt der Fall, dass das Primäreinkommen einer Familie oder eines Haushalts so hoch ist wie das verfügbare Einkommen, von der Zahl der Personen im Haushalt ab. Bezieht die zweite Person im Haushalt kein Primäreinkommen, dann liegt die Transfergrenze (unter Berücksichtigung der Gesundheitsprämie)bei 2 000 Euro. Kommen noch zwei Kinder ohne eigenes Einkommen hinzu, dann liegt sie bei 4 000 Euro. Jede weitere Person kompensiert mit ihrem Bürgergeld (abzüglich Gesundheitsprämie) in Höhe von 400 Euro die 40 Prozent steuerliche Mehrbelastung von weiteren 1000 Euro Einkommen, das heißt, die Transfergrenze liegt für einen Fünf-Personen-Haushalt bei 5 000 Euro, für einen Sechs-Personen-Haushalt bei 6 000 Euro und so weiter.
    Ein Haushalt mit vier Personen ohne Primäreinkommen erhält nach dem Modell des solidarischen Bürgergeldes insgesamt 1600 Euro pro Monat. Hinzu kommen, wie eingangs erwähnt, eventuell noch Unterstützungszahlungen für die Unterkunft. Diese Höhe des Bürgergeldes übersteigt damit die Höhe der Unterstützung, die ein solcher Haushalt heute über die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Sozialhilfe erhalten würde, um circa – je nach Alter der Kinder – knapp 400 Euro. Wie hoch der Abstand zum solidarischen Bürgergeld tatsächlich ist, hängt davon ab, in welcher Höhe die Ausgaben für Unterkunft im jeweiligen System ersetzt werden.
    Dem Althaus-Modell des solidarischen Bürgergeldes liegt die Überzeugung zu Grunde, dass Arbeit dem Menschen Würde gibt und die Menschen die Bereitschaft haben, etwas zu leisten. Angepasst an die marktwirtschaftlichen Verhältnisse folgt daraus, dass Beschäftigungsverhältnisse mit marktgerechtem Lohn im unteren Einkommensbereich durch die Aufstockung durch das Bürgergeld existenzsichernde Höhen erhalten. Das Modell ist deshalb als ein Kombilohn-Modell zu bezeichnen, also eines, bei dem der Staat Lohnsubventionen zahlt. Kombiniert werden der marktwirtschaftliche Aspekt, dass im geringqualifizierten Bereich nur produktivitätsorientierte Löhne gezahlt werden können, mit dem sozialstaatlichen Aspekt, dass jede menschliche Existenz sozial gesichert sein soll. 10
    Die Höhe der Leistungen von monatlich 400 Euro netto für Erwachsene und für Kinder liegt unter dem von der Bundesregierung errechneten Existenzminimum von 595 Euro für alleinstehende Erwachsene. Sie liegt weit unter den nach der OECD-Äquivalenzskala errechneten Armutsgrenzen von monatlich 938 Euro für Alleinstehende.Das soziale Sicherungssystem wird in diesem Modell auf eine Bürgergeldzahlung und ein eigenständiges – teilweise steuerfinanziertes –
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