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Irrweg Grundeinkommen

Irrweg Grundeinkommen

Titel: Irrweg Grundeinkommen
Autoren: Volker Meinhardt und Dieter Vesper Friederike Spiecker Heiner Flassbeck
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Gesundheitssystem reduziert. Bestehen bleibt die Unfallversicherung und eine Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit durch ein Arbeitslosengeld, wobei unklar ist, welche Institution zahlt und in welcher Höhe. Auch eine Abschaffung des Pensionssystems für Beamte ist damit impliziert. Von den bisherigen auf Sondertatbestände abgestimmten Transfers (zum Beispiel Elterngeld, BAföG, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld) entfallen die meisten.
    Bei der technischen Umsetzung ist ungeklärt, wie eine monatliche Auszahlung und Aufrechnung von Bürgergeld, Steuerzahlung und Lohn erfolgen soll: Soll der Arbeitgeber im Fall eines Beschäftigungsverhältnisses das sich durch die Aufrechnung von Steuer und Bürgergeld ergebende »Rest«-Bürgergeld auszahlen und vorfinanzieren? Eine Aufrechung auf Jahresbasis würde praktisch für alle Personen außer für Kinder eine Steuererklärung erfordern, wobei auch dann die Zwischenfinanzierung zu klären ist. Insgesamt ist fraglich, ob die beabsichtigte Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsapparates realisiert werden könnte.
    Abgesehen von einzelnen Sonderregelungen lässt sich das Modell des solidarischen Bürgergeldes durch drei Punkte charakterisieren:
    1. Das Bürgergeld steht als allgemeine Lohnsubvention bereit und ist, für sich genommen, nicht ausreichend für eine Lebensführung oberhalb des Existenzminimums.
    2. Die Besteuerung erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz von 40 Prozent auf alle Primäreinkommen.
    3. Die gesundheitliche Absicherung erfolgt durch eine (teilweise steuerfinanzierte) Kopfpauschale.
    Emanzipatorisches Bürgergeld der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Partei Die Linke
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG) der Linken hat ein umfassendes Konzept für ein bedingungslosesGrundeinkommen vorgelegt. Das emanzipatorische Bürgergeld (Konzept April 2010) sieht ein monatliches Grundeinkommen von 1000 Euro bei Personen über 16 Jahre und 500 Euro bei Personen unter 16 Jahren vor. Bezugsberechtigt sind alle Personen mit einem dauerhaften Erstwohnsitz in Deutschland. Die Höhe des Grundeinkommens wird dadurch bestimmt, dass 50 Prozent des Volkseinkommens als bedingungsloses Grundeinkommen ausgezahlt werden sollen. Die Höhen von 1000 Euro und 500 Euro sind für das Jahr 2007 berechnet worden. Mit steigendem Volkseinkommen würden diese Grundeinkommensbeträge zunehmen. Das Grundeinkommen ist mit Erwerbseinkommen voll kumulierbar. Insofern gibt es keine Transfergrenze im engen Wortsinn. Doch in einem erweiterten, materiellen Sinn kann dort von einer Transfergrenze gesprochen werden, wo die Steuern und Abgaben auf das Primäreinkommen, die ein Bürger an den Staat zu zahlen hat, das Grundeinkommen aufwiegen.
    Die Sozialversicherung bleibt für die Bereiche Alter, Gesundheit und Pflege bestehen und wird zu einer solidarischen Bürgerversicherung weiterentwickelt. Sie bezieht alle Einkommensarten ein und schafft die bestehenden Bemessungsgrenzen ab. Für die Rentenversicherung ist ein paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu zahlender Beitrag in Höhe von insgesamt sieben Prozent des Arbeitseinkommens zu leisten, für die Kranken- und Pflegeversicherung ein Beitrag in Höhe von 6,5 Prozent plus einer Wertschöpfungsabgabe für die Arbeitgeber in gleicher Höhe. Die Arbeitslosenversicherung wird zu einer Erwerbslosenversicherung erweitert, das heißt, nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbständige leisten Beiträge; der Beitragssatz beträgt 0,8 Prozent. Die Primäreinkommen der Arbeitnehmer werden also mit 10,8 Prozent Sozialversicherungsabgaben (3,5 Prozent für die Renten-, 6,5 Prozent für die Kranken- und Pflege-, 0,8 Prozent für die Erwerbslosenversicherung) belastet. Das emanzipatorische Bürgergeld für Erwachsene gilt auch für Rentner als Sockelrente.
    Der Gesamtfinanzierungsbedarf für das emanzipatorische Bürgergeld wird mit 914 Milliarden Euro für das Jahr 2007 angegeben.Für dessen Finanzierung sind unterschiedliche Quellen vorgesehen:
      eine Grundeinkommensabgabe auf alle Einkommen in Höhe von 35 Prozent
      eine Börsenumsatzabgabe in Höhe von einem Prozent auf Erstemissionen und 1,5 Prozent auf den Sekundärhandel
      eine Primärenergieabgabe und
      Zusatzsteuern (Finanztransaktionssteuer, Sachkapitalsteuer, Luxusgüterumsatzsteuer)
    Die gesamten Einnahmen über diese Finanzierungsinstrumente belaufen sich auf 926 Milliarden Euro, davon werden 638 Milliarden Euro durch
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